Frühe Nutzenbewertung des IQWIG

Von Olaparib beim Prostatakarzinom profitieren nur bestimmte Patienten

Stuttgart - 19.04.2023, 09:15 Uhr

Der PARP-Hemmer Olaparib wird oral eingenommen. (Foto: Robert Kneschke / AdobeStock)

Der PARP-Hemmer Olaparib wird oral eingenommen. (Foto: Robert Kneschke / AdobeStock)


Olaparib ist für die Therapie des metastasierenden, kastrationsresistenten Prostatakarzinoms zugelassen. Eine frühe Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) kommt zu dem Schluss, dass Alter und Vorbehandlungsstatus ausschlaggebend bei der Frage sind, ob der Wirkstoff einen Zusatznutzen bringt.

Der Wirkstoff Olaparib wird unter anderem bei erwachsenen Patienten eingesetzt, die ein metastasierendes, kastrationsresistentes Prostatakarzinom aufweisen. Zugelassen ist es als Monotherapie, wenn BRCA1/2-Mutationen vorliegen und eine vorausgegangene Behandlung, die eine hormonelle Substanz umfasst, nicht zu nachlassender Symptomatik bzw. regredienter Krankheitsintensität geführt hat. Außerdem kann es zulassungsgemäß in Kombination mit Abirateron und Prednison oder Prednisolon eingesetzt werden, wenn eine Chemotherapie klinisch nicht indiziert ist.

Ob der Wirkstoff in dieser Kombination einen Zusatznutzen bietet, hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in einer frühen Nutzenbewertung untersucht, die als Pressemitteilung vorliegt. 

Dazu bewertete das Institut Daten der PROpel-Studie, die der Hersteller zur Zulassungsbeantragung herangezogen hatte. In der doppelblinden, randomisierten und kontrollierten Untersuchung wurde Olaparib zusätzlich zu Abirateron und Prednison oder Prednisolon gegeben und mit Placebo, Abirateron und Prednison oder Prednisolon verglichen. Die Patienten wiesen zu Studienbeginn ein progredientes Prostatakarzinom auf, bei denen bereits eine medikamentöse oder chirurgische Kastration durchgeführt wurde, die während der Studie fortbestehen musste. Außerdem durfte bei den Studienteilnehmenden zulassungsgemäß keine Chemotherapie angezeigt sein.

Unter 65 Jahre und nicht vorbehandelt

Nichtvorbehandelte unter 65-Jährige können einen geringen Zusatznutzen unter Olaparib verglichen mit einer zweckmäßigen Vergleichstherapie erwarten: Für diese Patientengruppe bescheinigt das IQWIG einen Zusatznutzen beim Gesamtüberleben. Ältere ohne Vorbehandlung haben einen geringeren Nutzen des Arzneistoffes. „Für ältere Patienten gibt es keinen Überlebensvorteil, wohl aber einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen bei symptomatischen skelettalen Ereignissen“, schreibt das IQWIG hierzu. Über vorbehandelte Patienten schweigt der Bericht, da aussagekräftige Daten fehlen. Der Hersteller legte hierzu keine einsehbaren Angaben vor.

Bei der gesundheitsbezogenen Lebensqualität und den Nebenwirkungen zeichnete sich ein heterogenes Bild ab: Je nachdem, welche Organe zum Studienbeginn von Metastasen betroffen waren, hatte der Poly-ADP-Ribose-Polymerase(PARP)-Inhibitor positive oder negative Effekte. 

Unabhängig vom Alter und von der Lokalisation der Metastasen kam es unter Olaparib zu mehr schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen und Therapieabbrüchen wegen Nebenwirkungen. Es traten beispielsweise schwere Lungenembolien und Blutbildveränderungen auf.

Was heißt „kastrationsresistent“? 

Bei einem kastrationsresistenten Prostatakarzinom schreitet die Erkrankung auch dann fort, wenn der Testosteron-Spiegel medikamentös auf ein sehr niedriges Niveau gesenkt wurde. Der Tumor ist demnach resistent gegenüber einem reinen Hormonentzug.

Ein wöchentlich steigender Serumspiegel des prostataspezifischen Antigens (PSA) gilt hierbei als Marker für einen progredienten Verlauf. Der Progress von Knochen- und Weichteilmetastasen ist bei der metastasierenden Form des kastrationsresistenten Prostatakarzinoms ein alternativer Marker für ein Fortschreiten der Erkrankung.

Es ist in der Einschätzung des IQWIGs aus der Studiendokumentation nicht klar ersichtlich, ob die Patienten eine fortbestehende Kastration aufwiesen und ob sie, wie für den Einsatz des PARP-Hemmstoffes in der Studie notwendig, nicht für eine Chemotherapie infrage kamen. Dies reduziere die Aussagesicherheit, „sodass aus der Studie maximal Anhaltspunkte abgleitet werden können“, wie in der Pressemitteilung zu lesen ist.

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Für Nichtvorbehandelte* konkludiert das IQWIG: „Insgesamt ergibt sich für Patienten unter 65 Jahren ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen, für ältere Patienten dagegen ein Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen der Behandlung mit Olaparib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie“.

* Dieser Abschnitt wurde am 21.04.2023 überarbeitet


Juliane Russ, Volontärin DAZ
redaktion@daz.online


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