1. Aufdruck der Sonder-PZN vereinfachen.
2. Präqualifizierungspflicht aufheben.
3. Belieferung von Hilfsmitteln: Diagnose auf dem Rezept und Empfangsbestätigung durch den Patienten auf Rückseite sind unnötig.
4. Dosierungsangabepflicht unnötig, da Angabe „DJ“ durch den Arzt ausreichend ist. Die Angabe ist also leicht umgänglich und stellt eine zusätzliche unnötige Prüfpflicht für die Apotheken dar.
5. Vereinheitlichung der Hilfsmittel-Verträge der Krankenkassen. Die Genehmigungspflicht für niedrigpreisige Hilfsmittel, oder solche, die besonders gängig sind, sollte generell fallen.
6. Unterweisung der Mitarbeiter in Pflichtschulungen: alle drei Jahre statt jährlich.
7. Retaxierungsgefahr: Hohe Prüfpflicht bei den Angaben einer Verordnung, Gewinn für Patientensicherheit oft nicht erkennbar.
8. Prüfprotokolle für jede Chemikalie bzw. Ausgangsstoff: Prüfung, die durch Hersteller der Produkte geleistet wird, ist dabei wesentlich besser und umfangreicher.
9. Allgemein gültige Guideline für Gefährdungsbeurteilung in Apotheken reicht, Anpassung auf jede Einzelapotheke unnötig.
10. Pflicht zur Aktualisierung von Ärzte-Software würde viele unklare Verordnungen vermeiden.
11. Warum müssen Kosten für Securpharm komplett durch die Apotheken getragen werden?
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