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Kostenpflichtige Kontrolle
NRW: Lebensmittelüberwachung in Apotheken jetzt regelmäßig statt nur anlassbezogen
Apotheken unterliegen zahlreichen Kontrollen: So schaut beispielweise regelmäßig der Pharmazierat oder die Pharmazierätin vorbei und auch der Zoll sowie das Finanzamt interessieren sich routinemäßig für Apotheken. Betriebsstätten in NRW bekommen künftig einen weiteren regelmäßigen Besucher: die Lebensmittelüberwachung, die bisher nur anlassbezogen kontrollierte.
Apotheken geben bekanntermaßen nicht nur Arzneimittel ab, sondern auch Lebensmittel wie Nahrungsergänzungsmittel, kosmetische Erzeugnisse oder ggf. Bedarfsgegenstände wie Textilien oder Trinkbecher. Deswegen unterliegen sie generell der Überwachungspflicht gemäß § 6 Abs.1 oder Abs. 4 AVV-Rüb. Das ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV Rahmen-Überwachung – AVV RÜb). In NRW musste dieser Überwachungspflicht bislang in Apotheken nur anlassbezogen nachgekommen werden.
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Das hat sich aber geändert. Laut einem Schreiben der „Sachgebietsleitung Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene“ im Kreis Steinfurt, das der Redaktion vorliegt, hat das zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) zum 1. Januar 2022 beschlossen, die bundesweit einheitlichen Vorgaben gemäß AVV-RÜB zur Risikobewertung von Betrieben und den daraus resultierenden Kontrollfrequenzen umzusetzen. Deshalb dürften Apotheken nicht mehr nur anlassbezogen kontrolliert werden, sondern unterlägen nun einer regelmäßigen, kostenpflichtigen Überwachungspflicht durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Kreis Steinfurt, heißt es. „Aus diesem Grund möchten wir Sie hiermit vorab darüber informieren, dass im Laufe des Jahres diese regelmäßigen Betriebskontrollen durchgeführt werden“, so die Behörde, auf deren Webseite zu lesen ist: „Finden die Lebensmittelkontrolleure Mängel, so sorgen wir durch entsprechende Maßnahmen für Abhilfe. Dazu gehören Kontrollberichte, kostenpflichtige Nachkontrollen, schriftliche Anordnungen bis hin zur Betriebsschließung, aber auch Verwarnungen, Bußgelder und Strafanzeigen.“
Sieht man sich den Zuständigkeitsbereich der Behörde an, nämlich die eigentlichen Lebensmittelbetriebe, also Schlachthöfe, industrielle Lebensmittelhersteller, Bäckereien, Gaststätten, Supermärkte und dann eben auch solche Betriebe, die Kosmetik und Bedarfsgegenstände im Sortiment haben (Bedarfsgegenstände sind solche, die mit Lebensmitteln oder dem menschlichen Körper in Berührung kommen, vom Esslöffel bis zum Handschuh), drängt sich die Frage auf, ob in Zeiten von Personalmangel die regelmäßige Kontrolle von Apotheken wirklich sein muss. Sie dürften ohne Frage zu den weniger problembehafteten Betrieben gehören.
Zusätzliche Kosten für die Apotheke
Welche Kosten für diese zusätzliche Kontrolle anfallen, verrät das Amt den Apothekeninhaber:innen nicht. Die Antwort auf eine diesbezügliche Anfrage der DAZ steht noch aus. Klar ist aber: Auf die Apotheken in NRW kommt zusätzlich zu allen eh schon vorhandenen Kostensteigerungen eine weitere Ausgabe ohne jegliche Gegenfinanzierung zu.
4 Kommentare
Beim Supermarkt um die Ecke
von Rainer W. am 03.05.2023 um 10:50 Uhr
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Was ist so attraktiv daran, Apotheken zu prüfen und schikanieren?
von Gunter Ullmann am 02.05.2023 um 11:18 Uhr
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WORTkorrektur
von Dr.Diefenbach am 02.05.2023 um 11:00 Uhr
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ENDLICH mal was NEUES
von Dr.Diefenbach am 02.05.2023 um 10:58 Uhr
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