AZ-Tipp pharmazeutische Dienstleistungen

Aus den Startlöchern kommen

03.05.2023, 09:15 Uhr

Startbereit für die pharmazeutischen Dienstleistungen? (Foto: Sunny studio / AdobeStock)

Startbereit für die pharmazeutischen Dienstleistungen? (Foto: Sunny studio / AdobeStock)


Seit fast einem Jahr gibt es sie schon, die fünf pharmazeu­tischen Dienstleistungen, die direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden können. Diese Errungenschaft sollte von möglichst vielen Apotheken genutzt werden – doch der Start ist holpriger als gedacht. 

„Das geht alles gar nicht!“, hört man aus vielen Apotheken. Die Einführung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) sorgt in so manchem Team immer wieder für Diskussionen und die Umsetzung läuft eher schleppend. Bereits seit Juni 2022 dürfen Apotheken fünf pDL über den Nacht- und Notdienstfonds abrechnen. Trotzdem bieten längst nicht alle Apotheken die neuen Leistungen an – etliche Apothekenleiter sehen das Ganze eher skeptisch. Das Hauptproblem ist: Es fehlen vielerorts qualifizierte Mitarbeiter und die notwendige Zeit für zusätzliche Aufgaben im ohnehin schon oft stressigen Apothekenalltag, zudem gibt es leider immer noch viel zu viel Bürokratie zu bewältigen. 

Doch die pDL werden zukünftig ein wichtiger Baustein des Apothekenalltags sein und sollten unbedingt von möglichst vielen Apotheken zum Ausbau der Kundenbindung und zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken genutzt werden. Denn die Kompetenzerweiterung des pharmazeutischen Personals hat das Potenzial, die Arzneimitteltherapiesicherheit der Patienten langfristig zu optimieren und das Gesundheitssystem nachhaltiger zu machen. Ärzte und Apotheker sollten dabei an einem Strang ziehen und einander mit ihrer jeweiligen Expertise zum Wohle der Patienten unterstützen.

Das Interesse für die pDL ist groß – nur haben einige Apothekenteams noch keine Zeit gefunden, sich mit den neuen Aufgaben zu beschäftigen. Um sich möglichst schnell mit den wichtigsten Aspekten der pDL vertraut zu machen, bieten sich beispielsweise die Web-Seminare von Apothekerkammern oder vom Deutschen Apotheker Verlag (https://akademie.dav-medien.de) an. Zudem kann man sich auf den Seiten der ABDA (www.abda.de/pharmazeutische-dienstleistungen) alle notwendigen Informationen zu den neuen pDL in Ruhe durchlesen. Es ist wichtig, überhaupt erst mal anzufangen – das ist zunächst auch in kleinen Schritten und mit zur Apotheke passenden Angeboten möglich.

Als Einstieg eignen sich für viele Apotheken zunächst die beiden relativ schnell und einfach durchzuführenden pDL: die Risikoerfassung für hohen Blutdruck und die Einweisung in die richtige Inhalationstechnik. Diese beiden Leistungen, für die keine Zusatzqualifikation erforderlich ist, können ohne großen Zeitaufwand in den gewohnten Apothekenalltag integriert und den Kunden spontan angeboten werden. Dabei darf die „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ vom gesamten pharmazeutischen Personal erbracht werden, also auch von PTA- oder Pharmaziepraktikanten, während die „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhala­tionstechnik“ eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.

Viele praktische Tipps für die erfolgreiche Etablierung der pDL finden Sie im Beitrag von Apothekerin Dr. Irina Treede in der aktuellen AZ 2023, Nr. 18, S. 6.


Apotheker Zeitung
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Das Material ist eine Katastrophe

von Rainer W. am 03.05.2023 um 10:06 Uhr

Ich hab mir das mal auf der ABDA-Seite angesehen, das Angebotene Material ist eine Katastrophe, nix mit schnellem Einstieg.

Es gibt keinerlei übersichtsseiten oder Schema, um sich einen Überblick über die Anforderungen zu verschaffen, keine Vorlagen zur einfachen Anpassung um die Aufzeichnungspflichten zu erfüllen.

91 Seiten Vertrag, 65 Seiten Teamschulung, nach der Athina-Schulung ist klar, dass die 90 € für einen Akademiker NIEMALS kostendeckend sein werden. Mindestens 2 Vor-Ort-Termine mit den Patienten, Korrespondenz mit den Ärzten, die meist auch nicht zurückschreiben, Literaturrecherche usw.

Und selbst wenn ich nicht nebenher mit Präquali, Genehmigungen, Rezeptur und QMS beschäftigt wäre und mein Personal Zeit zum Däumchen drehen hätte können die PDL nicht den Fehlbetrag beim Apothekenhonorar ausgleichen.

Ich hätte echt Bock auf dieses Pharmazeutische Arbeiten, aber bei allen ausser den größten 10% der Apotheken ist weder Zeit noch Effizienzreserven, sich in das Thema angemessen einzuarbeiten, geschweige denn das umzusetzen.

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