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Nutzung für den Apothekenaccount
Musiknutzung auf Instagram und Co.: Welche Stolperfallen gibt es?
Mit der passenden Musik machen die Insta-Story oder Reel doch gleich viel mehr her. Aber Vorsicht: Nur weil ein Song in der Bibliothek der sozialen Netzwerke vorhanden ist, kann man ihn nicht unbedingt ohne weiteres für den Apotheken-Account verwenden. Werden Urheberrechte verletzt, drohen Abmahnungen.
Social Media ohne Musik ist nicht mehr denkbar. Denn schließlich lockt man einfach nur mit starren Bildern und Links niemanden mehr hinterm Ofen vor, erfolgreiche Social-Media-Accounts setzen auf Reels und Stories. Allerdings wurden in den vergangenen Wochen Influencer und große Marken aufgrund von Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit der Verwendung von Musik abgemahnt. Denn jedes Lied, das komponiert wird, hat einen Urheber und der ist im Normalfall der Inhaber der Rechte an dem Song. Allein der Inhaber der Urheberrechte kann entscheiden, was mit seinem Werk passiert. Die Tatsache, dass ein Sound in der Instagram-Bibliothek vorhanden ist, bedeutet jedoch nicht, dass die Meta Platforms (= Mutterkonzern von Facebook und Instagram) die Lizenzen für seine Nutzer erworben hat.
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Worauf sollten demnach Apotheken achten, wenn sie Musik für ihren Social-Media-Account verwenden wollen? Dafür lohnt sich ein Blick in die Musikrichtlinien von Meta. Dort heißt es: „[…] die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt.“
Laut Deutsche Handwerks Zeitung „[…] betrifft [das] sowohl jeden Unternehmens-Account als auch Veröffentlichungen für kommerzielle Zwecke – für Eigenwerbung genauso wie für Werbung für Produkte und Leistungen anderer“. Demnach müssten für jedes verwendete Musikstück die Lizenzen eingeholt werden, bevor man sie verwendet.
Rechtssicher Musik verwenden: Geht das überhaupt noch?
Das bedeutet jedoch nicht, dass nur noch tonlose Reels gepostet werden dürfen. „Wer Musik nutzen möchte, muss zuvor Lizenzen erwerben, um sich abzusichern. Oder er muss exakt abklären, wann Musik durch die Rechteinhaber für eine Nutzung freigegeben ist“, erklärt der Medienfachanwalt Jasper Prigge.
Muss man alte Posts löschen?
Doch was bedeutet das für die Social-Media-Accounts der Apotheken? Müssen diese überarbeitet und die Posts gelöscht werden, in denen Musik verwendet wurde, für die keine Lizenz vorliegt? Da gehen die Meinungen der Experten auseinander.
Laut Medienrechtsanwalt Philipp Selbach (medienrechtsanwaelte.de) gilt: „Bei Instagram (Meta) ist die ‚schwächste‘ Sanktion, dass Instagram den Post, das Reel oder die Story entfernt, die gegen die Musikrichtlinie verstößt. Es ist aber auch möglich, dass – insbesondere bei gehäuften Verstößen – der Instagram-Account gesperrt wird, da die Musiknutzung ohne entsprechende Lizenz einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von Meta darstellt. Neben den Sanktionsmöglichkeiten des Plattformbetreibers können aber auch die jeweiligen Rechteinhaber den Accountinhaber wegen der Urheberrechtsverletzung abmahnen. Bei einer solchen Abmahnung verlangen die Rechtsinhaber in der Regel die Zahlung eines Schadensersatzes in Form einer ‚fiktiven Lizenzgebühr‘ sowie die Erstattung der Abmahnkosten.“
In Anbetracht dieser Folgen rät der Rechtsanwalt und Medienexperte Christian Solmecke, „die Postings zu überarbeiten. Denn es ist klar, dass Meta nur Musiklizenzen für die private Nutzung besitzt. Unternehmen, Influencer, Selbstständige und Co. sollten deshalb die Nutzung von Musik, die von Instagram bereitgestellt ist, auf jeden Fall vermeiden und auch die alten Posts an die Rechtslage anpassen. […] Man kann etwa das Posting neu hochladen, ohne die Audiospur zu verwenden.“
Musik aus der Meta-Sound-Collection
Auf Musik in den eigenen Reels müssen Apotheken aber nicht verzichten. Mit der Meta-Sound-Collection bietet der Instagram-Mutterkonzern seinen Nutzern eine Plattform, über die sie Musik beziehen können. Zwar tauchen hier bekannte Künstler nur selten auf (da deren Lizenzgebühren oft hoch ausfallen), aber nützliche Musik findet sich dort sicherlich. Diese Musik darf frei genutzt werden, auch von nicht-privaten Accounts. Einzige Einschränkung: Die Freigabe bezieht sich nur auf Meta-Produkte wie Facebook und Instagram. Auf der Videoplattform TikTok darf diese Musik beispielsweise nicht verwendet werden.
Die Sound-Collection findet man über die Meta-Business-Suite, über die auch die Planung von Beiträgen durchgeführt wird. Über den Desktop wird hier der entsprechende Sound ausgewählt, heruntergeladen und mitsamt den Informationen zum Urheber über ein Schnittprogramm in das Video eingefügt.
Blick in die AGBs und das Impressum
Auch einige Schnittprogramme bieten Hintergrundmusik an, die Nutzer frei verwenden dürfen. Ein kurzer Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Impressum des Anbieters lohnt sich, um die Seriosität der Firma zu verifizieren.
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