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Apothekerinnen und Apotheker klagen seit Ewigkeiten über die Zumutungen der Bürokratie. In der aktuellen Kampagne der ABDA spielen die Forderungen nach dem Wegfall unnötiger Regelungen eine herausragende Rolle. Da trifft es sich gut, dass sich die Ampelkoalition den Abbau von Bürokratie auf die Fahnen geschrieben hat. Mitte April legte sie das Ergebnis einer diesbezüglichen Verbändeabfrage vor – von den Apotheken ist darin aber überraschenderweise nicht die Rede.
Das Wort „Bürokratie“ findet sich 26mal im Koalitionsvertrag der gegenwärtigen Regierung – natürlich immer in Verbindung mit dem ansonsten eher negativ konnotierten Begriff „Abbau“. Sogar ein „Bürokratieentlastungsgesetz“ kündigte die Ampel an, das „Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung gegenüber dem bisherigen Bürokratieaufwand entlastet, ohne auf notwendige Schutzstandards zu verzichten“.
Um zu zeigen, dass sie es damit ernst meint, lud der Koordinator der Bundesregierung für „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ und Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium (BMJ), Benjamin Strasser, im Januar über 70 Verbände dazu ein, an einer Befragung teilzunehmen. „Neben der Benennung von unnötiger Bürokratie sollten die Verbände auch selbst Vorschläge unterbreiten, wie Regelungen vereinfacht werden können, die im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegen“, heißt es auf der Webseite des BMJ. Mitte April wurden die ersten – wenn vorerst auch nur symbolischen – Früchte präsentiert: eine 700 Seiten starke Ergebnisdokumentation der Vorschläge, brav kategorisiert nach ihrem „Entlastungspotenzial“. Ein „voller Erfolg“, wie Strasser in der Pressemitteilung dazu sagt. Letztlich nahmen 57 Verbände teil, unter anderem der Naturschutzbund Deutschland, der Deutsche Städtetag, die Bundessteuerberaterkammer und die Deutsche Industrie- und Handelskammer. Es trudelten 442 Vorschläge ein. Was auffällt: Die Apotheken, die seit Ewigkeiten über bürokratische Zumutungen klagen, werden auf den 700 Seiten mit keinem Wort erwähnt.
Keine Beteiligung
Eine Sprecherin der ABDA bestätigte gegenüber DAZ, dass man nicht in die Abfrage eingebunden wurde, „so dass auch keine Beteiligung stattgefunden hat“. BMJ-Sprecher Benjamin Hoh erklärte auf Anfrage, ob die ABDA angefragt wurde und wenn nein, warum nicht, ausweichend: „Mit der Auswahl der Spitzenverbände sollte möglichst die gesamte Wirtschaft und weite Teile der Gesellschaft abgebildet werden“ – was die Frage offenlässt, warum die Apothekerschaft nicht unter „möglichst die gesamte Wirtschaft“ oder „weite Teile der Gesellschaft“ fällt.
Bemerkenswert ist zudem, dass die Apothekerinnen und Apotheker auch nicht in dem Abschnitt des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) auftauchen – im Gegensatz zu beispielsweise den Ärztinnen und Ärzten (BÄK). Zumal der langjährige ABDA-Präsident Friedemann Schmidt an der Spitze des Freiberuflerverbandes steht. Der BFB verwies auf Nachfrage für die Gründe hierfür an die ABDA, die äußerte sich in der Sache allerdings nicht.
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Das Papier des BMJ geizt ohnehin mit Angaben darüber, welche Verbände überhaupt angefragt und auf welcher Grundlage sie ausgewählt wurden – während es sich gleichzeitig ausführlich über die methodische Herangehensweise bei der Kategorisierung der Vorschläge auslässt. Es gibt nicht einmal eine gesonderte Auflistung der Verbände. Auch auf Nachfrage der DAZ, wie die Auswahl zustande kam, oder wer angefragt wurde, heißt es lediglich, es seien „Spitzenverbände aus verschiedenen Bereichen berücksichtigt“ worden, „wie Wirtschaftsverbände, Sozialverbände und Gewerkschaften.“ Der BMJ-Sprecher fügt jedoch hinzu: „Auch Beiträge von weiteren Verbänden, die ihr Interesse an einer Teilnahme bekundet und Vorschläge übermittelt hatten, wurden in die Auswertung einbezogen.“
Und was macht die ABDA?
Die ABDA hat demnach dieses Interesse an einer Teilnahme nicht bekundet. Gegenüber der DAZ wies die Sprecherin aber darauf hin, dass „die ABDA bekanntermaßen in anderem Zusammenhang intensiv an Vorschlägen zum Bürokratieabbau (DAT-Beschlüsse 2022, AG Bürokratieabbau)“ arbeitet. Und weiter: „Diese sollen nach entsprechender Gremienbefassung zielgerichtet an das Bundesgesundheitsministerium adressiert werden, welches gemäß § 220 Abs. 4 SGB V den gesetzlichen Auftrag hat, Empfehlungen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen vorzulegen.“
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Warum nun aber die ganz offensichtlich von der Bundesregierung als Prestigeprojekt gedachte und öffentlichkeitswirksam inszenierte Verbändeabfrage als Möglichkeit, auf die Belange der Apothekerschaft hinzuweisen, ausgelassen wurde, bleibt dennoch unklar. Man darf schließlich davon ausgehen, dass auch andere Verbände in weiteren Zusammenhängen Entlastung zu erwirken versuchen.
Wie geht es weiter? Anfang dieses Monats nun sollen die Vorschläge aus der Verbändeabfrage in einer Staatssekretärsausschuss-Sitzung inhaltlich diskutiert werden, nachdem sie in den einzelnen Ressorts geprüft wurden. Noch in diesem Jahr soll es einen Referentenentwurf für das „Bürokratieentlastungsgesetz“ geben. Dafür würden aber auch „Vorschläge geprüft, die nicht Teil der Verbändeabfrage sind“, beispielsweise von den Fachministerien, heißt es gegenüber der DAZ aus dem Justizministerium – verbunden mit dem Hinweis: „Die Apothekerverbände können auch im weiteren Verfahren ihre Vorschläge übermitteln.“
1 Kommentar
Bürokratie- Abbau
von Wolfgang Steffan am 08.05.2023 um 11:53 Uhr
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