Angaben, die auf der Verordnung enthalten sein müssen (= zwingende Angaben):
- Bezeichnung der Krankenkasse oder Kostenträgerkennung
- Name mit Geburtsdatum (und Anschrift bei BtM-Verordnung) des Versicherten oder die Versichertennummer
- Ausstellungs- bzw. Ausfertigungsdatum
- Unterschrift der verschreibenden Person oder elektronische Signatur
- Name, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis oder der Klinik der verschreibenden Person oder die lebenslange Arztnummer
- Betriebsstättennummer
Angaben, die auf der Verordnung enthalten sein sollen (= nicht zwingend):
- Status des Versicherten
- Kennzeichnung der Statusgruppen 6, 8, und 9 sowie des Feldes Begründungspflicht, soweit zutreffend
- Kennzeichnung für Unfall, soweit zutreffend
- Kennzeichnung für Arbeitsunfall, soweit zutreffend
- Kennzeichnung der Gebührenpflicht oder der Gebührenbefreiung, soweit zutreffend
- Dosierung oder Hinweis auf eine Dosierungsanweisung (z. B. „Dj“)
- Kennzeichnung nach BtMVV, soweit zutreffend
1 Kommentar
Dass es überhaupt soweit kommen konnte...
von Rainer W. am 10.05.2023 um 10:24 Uhr
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