Digitalisierung des Gesundheitswesens

Ein Jahr E-Rezept Enthusiasten

Berlin - 10.05.2023, 09:15 Uhr

Die E-Rezept Enthusiasten haben sich für die elektronische Verordnung ins Zeug gelegt. (Foto: IMAGO | Arnulf Hettrich)

Die E-Rezept Enthusiasten haben sich für die elektronische Verordnung ins Zeug gelegt. (Foto: IMAGO | Arnulf Hettrich)


Mehr E-Rezept wagen – das war die Devise, als die E-Rezept Enthusiasten vor einem Jahr einen Verein gründeten. Trotz der Skepsis, ob die Vor-Ort-Apotheken davon überhaupt profitieren werden und nicht vielmehr der Online-Versandhandel: Der Verein hat zahlreiche medienwirksame Aktionen durchgeführt – und wartet jetzt auf den Referentenentwurf fürs Digitalgesetz und die verpflichtende Einführung des E-Rezepts.

Die E-Rezept Enthusiasten feiern Geburtstag: Vor einem Jahr am 10. Mai 2022 wurde der Verein gegründet, um die Einführung der elektronischen Verordnung in Deutschland voranzutreiben. Man habe mit „gebündelten Kräften“ versucht, „dem E-Rezept eine Stimme zu verleihen“, so Ralf König, der 1. Vorsitzende der E-Rezept Enthusiasten. „Nun freuen wir uns auf den Referentenentwurf und die verpflichtende Einführung mit Januar 2024“, heißt es in einer Pressemitteilung des Vereins vom gestrigen Dienstag.

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Mit Blick auf die Verpflichtung sollen Apotheken und Arztpraxen nun laut Pressemitteilung begleitet und „zielgerichtet“ unterstützt werden, „sodass die Einführung des E-Rezeptes möglichst reibungslos vonstattengeht“. In diesem Zusammenhang veröffentlichte der Verein am 23. März elf Thesen.

Zu den „Meilensteinen“ der vergangenen zwölf Monate zählt der Verein unter anderem

  • das E-Rezept-Förderprogramm für Arztpraxen und Apotheken, die das E-Rezept als digitale Vorreiter bereits im Einsatz haben;
  • die Wissenschaftliche Studie der OTH Amberg-Weiden zu Akzeptanz und Einsatz des E-Rezeptes in der Praxis als Teil des Förderprogramms;
  • die E-Rezept Praxistage für Arztpraxen und Apotheken, um zu informieren, zu unterstützen und zu lernen;
  • das medial wirksame Aufzeigen von Arztpraxen, die das E-Rezept bereits erfolgreich einsetzen;
  • die Einladung zur Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz und 
  • die aufmerksamkeitsstarke Kampagne anlässlich des 1.000.000sten E-Rezepts vor dem Bundesgesundheitsministerium.

Der Verein wird von manchen in der Branche mit einer gewissen Skepsis betrachtet. Denn neben gesund.de, ia.de, Pharmatechnik und Noventi sind auch die Shop Apotheke und die Zur-Rose-Tochter ehealth-tec mit an Bord. 


Matthias Köhler, DAZ-Redakteur
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

seit Feb 22

von Michael Weigand am 11.05.2023 um 11:39 Uhr

wir haben schon einige e-Rezepte gehabt und nach anfänglicher Freude überwiegt die Skepsis:

1. Wie kann es sein, dass ein Patient die Praxis verlässt mit einem Rezept, das nicht vollständig und korrekt ausgefüllt ist.
Die Erstellung eines E-Rezepts ohne Dosierung, ohne korrekte Korrektur usw. sind ein Armutszeugnis der gesamten Architektur....es geht wohl mehr darum schnell zu sein, damit der Versandhandel endlich zum Zuge kommt. Ansonsten kann ich mir solche Fehler, die jeder Programmierer, der nicht gerade an der VHS seinen Abschluss gemacht hat, innerhalb von Stunden lösen kann
2. Hatte neulich ein eRezept mit der Meldung, dass das Rezept unkorrekte Angaben enthält...super jetzt ruf ich den Arzt an und erkläre ihm, dass sein Rezept falsch ausgestellt ist. Welchen Fehler er gemacht hat, kann ich ihm nicht sagen....wenn man da als Apotheker noch für voll genommen werden soll vom Arzt....wieder die Frage...wie konnte so ein Code überhaupt die Praxis verlassen...Anfängerfehler...und noch dazu eine Meldung, die ich so noch nicht einmal auf einem C64 erhalten hätte (ja damals waren die Zeiten einfach noch besser).

3. Wie kann es sein, dass ich Rezepte beliefern kann, aber bestimmte Fehler, die bei der Abgabe passiert sind, nicht heilen kann...sollte z.B. der Secupharm -Code aufgrund einer Störung der des Scupharm-Servers (nein, dass passiert eigentlich nie) z.B. die Mitarbeiterin das Rezept ohne Code abgegeben haben (damit es nachbestellt wird auch noch abgschlossen)...so kann der Code nicht nachträglich ergänzt werden.

4. Auch der bei zum Beispiel Überschreiten des Preisankers notwendige Kommentar, konnte lange Zeit nicht nachträglich gesehen und auch heutzutage meines Wissens nicht nachträglich korrigiert werden (ich als APotheker kontrolliere ja die Rezepte und entscheid dann doch wohl noch immer, ob der Text den Bürokraten der Kraken ausreichend ist)

ich könnte noch weitermachen....aber man muss weiter....das eRezept war auch mal Chance....wurde aber vertan, weil die Kraken halt nicht auf kostenlose Belieferung (srpich Retax) verzichten wollen

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Ich hatte bisher 5 e-Rezepte

von Rainer W. am 10.05.2023 um 10:14 Uhr

also eigentlich "e-"Rezepte, ein Din-A-4-Blatt mit meherern Data Matrix Codes.

JEDES Rezept war eigentlich falsch ausgestellt, da normale RX als Freitextverordnung aufgeschrieben waren. 2 der 5 Rezepte waren nicht abrechenbar, weil entweder die Namen von Signatur und Ausstellendem nicht genau übereingestimmt haben oder weil das verschiedene Personen waren.

ALLE sind vor der Abrechnung noch einmal zurückgekommen zur erweiterten Prüfung der Freitextverordnung und mussten mehrfach eingereicht werden.

Ach ja, und alle waren von Zahnärzten, der einzige Allgemeinarzt, der das e-Rezept bei uns ausprobiert hat, hat damit für 2 Tage seine gesamte Praxissoftware lahmgelegt, der fasst das die nächsten Jahre nicht mehr an.

Manche Ärzte schreiben noch Arzneimittel auf, die so lange AV sind, dass sie in der ABDATA gar nicht mehr gelistet sind.

Dazu kommen die Design- und Programmierfehler des E-Rezepts.

Dass überhaupt ein ungültiges e-Rezept die Praxis verlassen kann ist zum Fremdschämen für die Gematik. Vom Mehraufwand bei SonderPZN, Rücksprachen und sonstigen Abgaberegeln ganz zu schweigen.

Bisher hat jedes "e"Rezept ein vielfaches an analogem Aufwand eines "analogen" Muster-16-Rezepts erzeugt.

Ich wäre ja sehr für ein sinnvoll designtes und umgesetztes e-Rezept, aber das, war hier abgeliefert wurde ist das Gegenteil davon. Ungenügend, nochmal von vorn...

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AW: Ich hatte bisher 5 e-Rezepte

von Eimer Langsdorf am 10.05.2023 um 10:59 Uhr

Ähnliche Erfahrungen. Die betroffenen Zahnärzte verstehen auch gar nicht, dass HBA und SMCB absolut identisch sein müssen, was z.B. Name/n, Titel, etc. angeht. O-Ton: Das muss die Software doch korrigieren können! ---- Nein! Eine 1 ist auch keine 0 und eine Null bleibt eine NULL... Erschreckend.

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