Von A wie Anwendungsvolumen bis W wie Wirkstoff

Pädiatrische Rezepturen – das sollten Apotheker wissen

Göttingen - 10.05.2023, 10:45 Uhr

Neben den Wirkstoffen ist bei pädiatrischen Rezepturen insbesondere auch an kritische oder für Kinder ungeeignete Hilfsstoffe zu denken. (Foto: DAZ/ Alex Schelbert)

Neben den Wirkstoffen ist bei pädiatrischen Rezepturen insbesondere auch an kritische oder für Kinder ungeeignete Hilfsstoffe zu denken. (Foto: DAZ/ Alex Schelbert)


Die Herstellung pädiatrischer Rezepturen beziehungsweise deren Plausibilitätsprüfung kann in der Apotheke zu einer äußerst komplexen Aufgabe werden. Dr. Andreas S. Ziegler und Apothekerin Nadine Metzger verdeutlichten am vergangenen Samstag auf der INTERPHARM in Göttingen aber nicht nur, welche Fragen dabei aufkommen können, sondern lieferten auch zahlreiche Antworten und einfache Hilfsmittel für den praktischen Apothekenalltag. 

Für die Herstellung einer kindgerechten Rezeptur gibt es zahlreiche Hilfsmittel, wie Apotheker Dr. Andreas Ziegler und Apothekerin Nadine Metzger in ihrem Vortrag auf der diesjährigen INTERPHARM ausführten. 

Quellen für die Wirkstoff-Eignungsprüfung 

Für die Wirkstoff-Eignungsprüfung kann die Internetseite kinderformularium.de genutzt werden. Dort findet man nicht nur die zugelassenen Dosierungsempfehlungen nach Alter, sondern auch Hinweise zu problematischen Hilfsstoffen. Für die neuesten (Sicherheits-)Erkenntnisse empfiehlt Apothekerin Metzger zudem eine „Google-Suche“, um aktuelle Meldungen der Fachmedien im Blick zu behalten. Nicht zu vergessen ist ein Blick in das Standardwerk der „Pädiatrischen Dosistabellen“. Ziegler machte anhand des Wirkstoffs Hydrochlorothiazid allerdings deutlich, dass eine Dosierungsbeurteilung ohne Indikation nicht möglich ist.

Auf das Anwendungsvolumen achten

Bei der Wahl der Darreichungsform geht es nicht nur um „fest oder flüssig?“ und damit verbundene galenische Fragestellungen, sondern auch darum, wie gut Eltern und Kind im Alltag mit dem Arzneimittel zurechtkommen. Während jede Apothekerin und jeder Apotheker weiß, dass Kinder erst ab einem gewissen Alter Tabletten oder Kapseln schlucken können, dürfte weniger präsent sein, dass auch bei flüssigen Darreichungsformen auf die Applizierbarkeit zu achten ist. Denn es gilt allgemein die Faustregel: Für Kinder unter fünf Jahren sollte das Einnahmevolumen maximal 5 ml betragen, bei Kindern über fünf Jahren 10 ml. Die Wirkstoffkonzentration ist also entsprechend anzupassen. Falls das nicht möglich ist, muss auf eine andere Darreichungsform gewechselt werden.

Und auch bei dermalen Zubereitungen ist auf das korrekte Anwendungsvolumen hinzuweisen – nicht nur bei Kindern: In der Basistherapie der Neurodermitis werden laut Ziegler von niedergelassenen Praxen häufig viel zu geringe Mengen verordnet. Als Richtwert bei der Applikation gilt nämlich die sogenannte Fingerspitzeneinheit, was circa 0,5 g einer Basispflege entspricht. Zur Verdeutlichung: Muss der gesamte Oberkörper eines Kindes eingecremt werden (ohne Kopf) würden ganze 405 g pro Monat benötigt, so Ziegler. 

Metzger betonte, neben Stabilitäts- und Löslichkeitsfragen, auch an die Toxizität des Wirkstoffs zu denken, etwa wenn Eltern zu Hause Kapseln öffnen müssten. Außerdem ist neben den Wirkstoffen insbesondere an kritische oder für Kinder ungeeignete Hilfsstoffe zu denken.

Quellen für die Hilfsstoff-Eignungsprüfung 

Um Hilfsstoffe auf die kindgerechte Eignung zu prüfen, kann die STEP-(Safety and Toxicity of Excipients for Pediatrics)-Datenbank herangezogen werden. Es handelt sich dabei um eine systematische Sammlung von Studien durch die „European Pediatric Formulation Initiative“ (EuPFI). Aber auch ein Blick in die ABDA-Datenbank kann hinsichtlich der Hilfsstoffe viel individuelle Recherchearbeit sparen. Zwar werden die Anwendungshinweise in den Fachinformationen vom Wirkstoff dominiert, dennoch können sie Orientierung bieten. Wer es genauer wissen will, wirft zudem einen Blick in die „Besonderheitenliste“ des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Darüber wird nämlich geregelt, welche Hilfsstoff-Hinweise in die Produktinformationen aufgenommen werden müssen.

Wer nun denkt „kinderleicht“ ist all das nicht, für den sei auf das Buch „Formularium paediatricum“ verwiesen, darin finden sich 70 Monographien zu geprüften Standardrezepturen, bei denen man sich um all die hier aufgeführten Problemstellungen nicht zu sorgen braucht.


Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Interessantes Thema

von Rainer W. am 10.05.2023 um 11:12 Uhr

... leider kann ich mir bei einer Vergütung von 3,50 für die Herstellung eines individuell angefertigten Arzneimittels nicht leisten, mich mit diesem Thema zu beschäftigen.

Rezeptur in der deutschen Apotheke, wo für die Arbeit eines approbierten Apothkers 2 Minuten Arbeitszeit für Wareneingangsprüfung, Herstellung, Prüfung, Dokumentation, Beschriftung nach ApBetrO und Beratung des Patienten kalkuliert werden.

Merkt ihr eigentlich noch was?

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