Beschluss des GKV-Spitzenverbandes

Festbeträge für Kinderarzneimittel bleiben bis Jahresende ausgesetzt

Berlin - 12.05.2023, 13:46 Uhr

Aufzahlungen bei Kinderarzneimitteln sollen vermieden werden: der GKV-Spitzenverband. (Foto: IMAGO / Fotostand)

Aufzahlungen bei Kinderarzneimitteln sollen vermieden werden: der GKV-Spitzenverband. (Foto: IMAGO / Fotostand)


Im Januar setzte der GKV-Spitzenverband die Festbeträge für 180 Fertigarzneimittel aus. Es ging unter anderem um Ibuprofen-Säfte, Paracetamol-Zäpfchen und Antibiotika-Suspensionen. Grund war die angespannte Versorgungslage bei den Kinderarzneimitteln. Geändert hat sich an der Lage seither nichts – und die Aussetzung wurde daher bis Ende des Jahres verlängert. 

Der GKV-Spitzenverband hat gegenüber der DAZ bestätigt, dass die Festbeträge für bestimmte Arzneimittel mit den Wirkstoffen Ibuprofen und Paracetamol sowie für Antibiotika, die als Zäpfchen oder in flüssiger Darreichungsform vorliegen, vom 15. Juni bis zum 31. Dezember ausgesetzt werden. „Mit der erneuten Aussetzung sollen angesichts der weiterhin angespannten Versorgungslage bei diesen zur Anwendung bei Kindern vorgesehenen Arzneimitteln kurzfristig Aufzahlungen vermieden werden“, hieß es von einem Sprecher.

Es geht dabei um Fertigarzneimittel aus folgenden Festbetragsgruppen:

GruppenbeschreibungAussetzung des Festbetrags für
Amoxicillin, Gruppe 2Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen
Cefalosporine, Gruppe 1Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen
Cefalosporine, Gruppe 2Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen
Cefalosporine, Gruppe 3Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen
Ibuprofen, Gruppe 1BSirup, Suspension zum Einnehmen
Makrolide, neuere, Gruppe 1Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen
Paracetamol, Gruppe 1BLösung zum Einnehmen, Sirup
Paracetamol, Gruppe 2Suppositorien (<500 mg)
Phenoxymethylpenicillin, Gruppe 2Granulat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen, Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen
Sulfamethoxazol und Trimethoprim, Gruppe 2Suspension zum Einnehmen

Am 9. Januar 2023 hatte der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes beschlossen, dass die Festbeträge für die betroffenen Arzneimittel ab dem 1. Februar 2023 für drei Monate ausgesetzt werden. Es ging um 180 Präparate aus zehn Festbetragsgruppen. Der Verband warnte damals jedoch in einer Mitteilung: „Kurzfristig der Pharmaindustrie höhere Preise zu ermöglichen, stellt keine nachhaltige Lösung dar. Wir warnen vor der Annahme, dass internationale Pharmakonzerne ihre globalen Produktionsstandorte und Lieferprozesse nur ändern, weil gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland künftig mit ihren Krankenkassenbeiträgen höhere Medikamentenpreise bezahlen müssen.“

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hatte sich damals skeptisch gegenüber der Maßnahme gezeigt. Es sei fraglich, ob sich die Liefersituation durch die Preislockerung entspanne. Sie forderte mehr Entscheidungsspielraum für die Apotheken, beispielsweise bei der Herstellung von Medikamenten.


Matthias Köhler, DAZ-Redakteur
redaktion@daz.online


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