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Austausch von Medikamenten bei Lieferengpässen
UPD-Gesetz tritt am morgigen Dienstag in Kraft
Das lange Warten und die Unsicherheit haben vorerst ein Ende: Am morgigen Dienstag tritt das UPD-Gesetz in Kraft, das Apotheken bei Lieferengpässen Flexibilität beim Austausch von Medikamenten sichert. Die darin enthaltenen diesbezüglichen Übergangsregelungen gelten allerdings nur bis zum 31. Juli – eine dauerhafte Lösung soll mit dem ALBVVG geschaffen werden.
Das UPD-Gesetz ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt somit am morgigen Dienstag in Kraft. Darüber informiert die ABDA jetzt ihre Mitgliedsorganisationen. Das Gesetz war bereits am 16. März vom Bundestag beschlossen und am 31. März vom Bundesrat gebilligt worden. Zwischenzeitlich war die Frage aufgekommen, warum die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt so lange dauert.
Seit dem 8. April hatten die Apotheken streng rechtlich gesehen beim Austausch von nicht verfügbaren Arzneimitteln – wie sie es in den drei Jahren Pandemie wegen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung gewohnt waren – auf unsicherem Boden gestanden. Die Verordnung war ausgelaufen und die Übergangsregelung, die mit Blick auf die gegenwärtigen Lieferengpässe bis zum 31. Juli dieses Jahres den flexiblen Austausch ermöglichen sollen, noch nicht in Kraft.
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Die ABDA ließ bereits zu Beginn der Hängepartei wissen, dass sie in engem Austausch mit dem Bundesgesundheitsministerium stehe. „Wir erwarten, dass das BMG die nahtlose Abrechnung der Apotheken gemäß den bisherigen Austauschregelungen der SARS-CoV-2-AMVV unterstützt und dafür Sorge trägt, dass die Krankenkassen die Abrechnungen in vorgenanntem Sinne einschränkungslos akzeptieren“, sagte damals ein Sprecher. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hatte den Verzicht auf Retaxationen zugesagt. Die ABDA erwartet, wie sie am Montag schreibt, „dass sich die Krankenkassen auch entsprechend verhalten“.
Die Übergangsregelung gilt vom morgigen Dienstag an bis zum 31. Juli. „Eine dauerhafte Anschlussregelung zu erweiterten Austauschmöglichkeiten im Fall von Lieferengpässen soll durch das jüngst begonnene Gesetzgebungsverfahren zum ALBVVG etabliert werden“, heißt es von der ABDA. Nach aktuellem Stand würden die Anschlussregeln hinter den derzeit geltenden Vorschriften deutlich zurückbleiben – auch einen Retax-Ausschluss wie bisher sucht man im Entwurf des Lieferengpass-Gesetzes vergeblich. Der Bundesrat hatte sich am vergangenen Freitag hinter die Apotheken gestellt und fordert, ihnen weiterhin weitreichende Freiheiten beim Austausch zu gewähren, ohne dass sie Kürzungen fürchten müssen.
1 Kommentar
Warum so lange
von ratatosk am 16.05.2023 um 9:06 Uhr
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