Laut aktueller S3-Leitlinie, können Ärzt:innen die Diagnose Reizdarmsyndrom stellen, wenn Patient:innen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten anhaltend oder wiederkehrend unter die Lebensqualität einschränkenden Darmbeschwerden leiden – wie Schmerzen, Blähungen, Durchfall oder Verstopfung – und keine andere Erkrankung festgestellt wird, welche die Beschwerden verursacht.
Keine Standardtherapie
Mit den funktionellen Beschwerden sind verschiedene Faktoren assoziiert, wie etwa Motilitätsstörungen, Veränderungen der Schleimhautfunktion, enterale Infekte, genetische, aber auch psychische Faktoren und Stress. Viele Fragen rund um den genauen Pathomechanismus sind nach wie vor offen. Auch eine Standardtherapie, weder kausal noch symptomatisch, gibt es derzeit noch nicht. Deswegen hat laut Leitlinie jeder Therapieversuch probatorischen Charakter. Medikamentöse Ansätze sollten hierbei abgebrochen werden, wenn es nach spätestens drei Monaten nicht zu einer Verbesserung gekommen ist.
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