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ALBVVG
Regierung will Präqualifizierung und Retax-Einschränkungen prüfen
Die Bundesregierung will prüfen, ob Apotheken für die Hilfsmittelabgabe wirklich ein Präqualifizierungsverfahren durchlaufen müssen. Auch einen weitergehenden gesetzlichen Retax-Ausschluss lehnt sie nicht rundweg ab. Das geht aus ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf für das Lieferengpassgesetz hervor. Keinen Anlass sieht die Regierung jedoch, nochmals über den geplanten 50-Cent-Zuschlag fürs Engpassmanagement nachzudenken. Auch neue Finanzierungskonzepte für Apotheken hält sie für nicht nötig.
Vor einer Woche hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) beschlossen. Diese enthält eine ganze Reihe von Nachbesserungsvorschlägen und Anregungen im Sinne der Apotheken. Spannend war nun, wie die Bundesregierung darauf reagieren würde – zustimmungspflichtig ist das ALBVVG schließlich nicht.
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Jetzt liegt die Gegenäußerung der Regierung vor. In einigen Punkten kommt sie den Ländern tatsächlich entgegen – andere nimmt sie allerdings lediglich zur Kenntnis und weist sie zurück.
Präqualifizierung: Doppelprüfungen vermeiden
Prüfen will die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrates, dass für die Abgabe von apothekenüblichen Hilfsmitteln für Apotheken keine Präqualifizierung mehr erforderlich sein soll. Die Länder finden, dass die Apothekenbetriebserlaubnis ausreichen sollte, um nachzuweisen, dass die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu stellt die Regierung fest: „Im Sinne der Bestrebungen nach einer Entbürokratisierung im Gesundheitswesen sind Doppelprüfungen zu vermeiden und unnötige bürokratische Belastungen abzubauen“. Vor diesem Hintergrund wolle sie „im Detail prüfen, ob und in welchem Ausmaß im Zusammenhang mit der Präqualifizierung von Apotheken (…) Doppelprüfungen stattfinden und gegebenenfalls vermieden werden könnten bzw. inwiefern das Verfahren ohne ein Risiko von Qualitätseinbußen vereinfacht werden könnte“.
Retax-Einschränkungen werden geprüft
Prüfen will die Regierung überdies zwei Vorschläge, die die Retaxation betreffen. Zum einen wollen die Länder in den geplanten erleichterten Austauschregeln im Fall eines Engpasses klarstellen, dass bei einem solchen Austausch keine Beanstandung durch die Krankenkassen stattfinden darf. So war es schon in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vorgesehen und ist es jetzt in den Übergangsregeln des SGB V bestimmt – der ALBVVG-Entwurf sparte diese für die Apotheken wichtige Zusicherung allerdings bislang aus. Zum anderen will der Bundesrat durch eine Ergänzung in § 129 Sozialgesetzbuch V Nullretaxationen beschränken: Die Höhe einer zulässigen Beanstandung soll bei Wirkstoff- und Dosierungsäquivalenz die preisliche Differenz zwischen dem abgegebenen und dem nach Maßgabe des Rahmenvertrages abzugebenden Arzneimittel nicht überschreiten dürfen. Zu beiden Vorschlägen heißt es in der Gegenäußerung: „Die Bundesregierung wird prüfen, ob und gegebenenfalls wie dem Anliegen durch eine gesetzliche Änderung nachgekommen werden könnte“.
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Auf Ablehnung trifft hingegen die Idee der Länder, bei den Nicht-Verfügbarkeitsanfragen nachzujustieren. Der Bundesrat hatte empfohlen, dass nur „zwei täglich einmalig durchzuführende Verfügbarkeitsanfragen“ Voraussetzung für den leichteren Austausch sein sollten. Im ALBVVG-Regierungsentwurf ist hingegen von „zwei unterschiedlichen Verfügbarkeitsanfragen“ beim Großhandel die Rede. Die Regierung verweist darauf, dass Abfrage und Dokumentation automatisiert erfolge und den Apotheken „in der Regel nur ein geringfügiger und damit vertretbarer Aufwand“ entstehe. Der Vorschlag des Bundesrates sei hingegen fehleranfällig und führe zu einem Mehraufwand in den Apotheken.
Mehr als 50 Cent sind nicht drin
Die Empfehlung der Länder, die im Fall von Engpässen geplante Aufwandsentschädigung für Apotheken in Höhe von 0,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer „fakten- und evidenzbasiert anzuheben, um den zusätzlichen Arbeitsaufwand für Apotheken realistisch zu kompensieren“, trifft bei der Regierung ebenfalls auf taube Ohren. „Der Austausch eines Arzneimittels wegen Lieferengpässen gehört heute bereits zum Aufgabenspektrum der Apotheken und ist in der Vergütung abgebildet. Die Apothekenvergütung stellt eine Mischkalkulation dar“, erläutert sie dazu. Eine weitere Erhöhung des Zuschlages werde auch vor dem Hintergrund der finanziellen Lage der GKV für nicht zwingend erforderlich gehalten.
Kein Bedarf für neue Finanzierungskonzepte
Die Länder hatten zudem gefordert, die Vergütung der Apotheken grundsätzlich anzupassen. Vor dem Hintergrund steigender Energiekosten und der Inflation sollte sie auf eine „auskömmliche Grundlage“ gestellt werden, um die flächendeckende Arzneimittelversorgung auch künftig dauerhaft zu sichern. Diese Vorschläge nimmt die Regierung „zur Kenntnis“. Allerdings hat sie keine Sorge um die flächendeckende Versorgung. Sie verweist zudem darauf, dass Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung ohnehin Sache der Exekutive seien (für die AMPreisV ist das Bundeswirtschaftsministerium zuständig). Sie könnten zwar grundsätzlich auch anlässlich gesetzlicher Änderungen vorgenommen werden – aber nur bei einem sachlichen Zusammenhang. Und den sieht die Regierung hier nicht. Bei einer weiteren Empfehlung zur Apothekenvergütung bringt die Regierung ihre Haltung wie folgt auf den Punkt: „Es wird derzeit kein Bedarf für die Erarbeitung neuer Finanzierungskonzepte für Apotheken gesehen.“
Im Übrigen lehnt die Regierung auch den Vorschlag der Länder ab, bestehende Bevorratungspflichten generell auszuweiten. Dies werde „nicht als geeignet bewertet, langfristig Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu vermeiden“.
Nächste Woche erste Lesung im Bundestag
Am kommenden Mittwoch (24. Mai, 18:00 Uhr) steht die erste Lesung des ALBVVG-Entwurfs im Bundestag an. Mitte Juni wird die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss stattfinden. Man darf gespannt sein, welche Änderungen die Parlamentarier:innen durchsetzen werden.
Den Gesetzentwurf samt Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung finden Sie hier zum Download.
6 Kommentare
Die Politik interessiert es einfach nicht...
von Rainer W. am 24.05.2023 um 9:44 Uhr
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Flashmob
von Dorf-Apothekerin am 20.05.2023 um 14:27 Uhr
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24.05. 18.00 Uhr
von Dorf-Apothekerin am 20.05.2023 um 11:38 Uhr
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„Es wird derzeit kein Bedarf für die Erarbeitung neuer Finanzierungskonzepte für Apotheken gesehen.“
von Thomas B am 20.05.2023 um 8:56 Uhr
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AW: „Es wird derzeit kein Bedarf für die
von Ka El am 20.05.2023 um 9:37 Uhr
Das tun was bezahlt wird
von Thomas Kerlag am 19.05.2023 um 22:03 Uhr
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