Änderung der MPAV

Bahn frei für Influenza-Selbsttests

Berlin - 01.06.2023, 13:45 Uhr

Ist es eine Influenza-Infektion? Das lässt sich jetzt ganz legal mit Laientests feststellen. (Foto: Prostock-studio/AdobeStock) 

Ist es eine Influenza-Infektion? Das lässt sich jetzt ganz legal mit Laientests feststellen. (Foto: Prostock-studio/AdobeStock) 


Auch Tests zum Nachweis von Influenza-Viren dürfen jetzt an Laien abgegeben werden. Eine entsprechende Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung ist am vergangenen Samstag in Kraft getreten.

Nach den HIV- und Corona-Selbsttests dürfen Apotheken jetzt auch solche In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung abgeben, die für den Nachweis von Influenza-Viren bestimmt sind. Der Bundesrat hatte bereits am 12. Mai einer entsprechenden Ergänzung der Anlage der 3 der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) zugestimmt. Am 26. Mai wurde die Verordnungsänderung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie ist damit am 27. Mai 2023 in Kraft getreten.

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Grundsätzlich dürfen In-vitro-Diagnostika, die für den Nachweis bestimmter Krankheiten oder Krankheitserreger, für die das Infektionsschutzgesetz einen Arztvorbehalt vorsieht (§ 24 Abs. 1 IfSG) nur an Ärzte, Apotheken und andere Facheinrichtungen abgeben werden (§ 3 Abs. 4 MPAV). Dies soll sicherstellen, dass die Testergebnisse richtig bewertet werden. 

Doch nach den Erfahrungen mit ersten Ausnahmen, vor allem bei den Corona-Selbsttests, wird nun kein Grund mehr gesehen, warum man Laientests für Influenza A+B anders behandeln sollte. Angeboten werden solche Tests bereits – vor allem als Mehrfachtests, die auch RSV und/oder SARS-CoV-2 abdecken. Bislang war es Apotheken (und anderen Händlern) jedoch nicht erlaubt, diese abzugeben.

Die ABDA hatte die Änderung der MAPV im Stellungnahmeverfahren begrüßt. Sie hatte zugleich angeregt, Apotheken auch zu ermöglichen, diese Tests durchzuführen – ebenso wie die Tests auf SARS-CoV-2. Die Idee hat das Bundesgesundheitsministerium allerdings nicht aufgegriffen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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