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Lauterbachs Digitalgesetze
Assistierte Telemedizin aus der Apotheke
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird zur Opt-Out-Anwendung und soll zunächst das Medikationsmanagement unterstützen. E-Rezepte werden ab 1. Januar 2024 Pflicht und der Zugriff auf sie soll künftig auch über Kassen-Apps möglich sein. Überdies sollen Versicherte einen Anspruch auf „assistierte Telemedizin in Apotheken“ erhalten – wobei es Apotheken selbst überlassen bleibt, ob sie diese anbieten. Unter anderem dies sieht der jetzt vorgelegte Referentenentwurf für das Digitalgesetz vor.
Berlin – Erstellt am 20.06.2023, 11:00 Uhr

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Assistierte Telemedizin aus der Apotheke
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird zur Opt-Out-Anwendung und soll zunächst das Medikationsmanagement unterstützen. E-Rezepte werden ab 1. Januar 2024 Pflicht und der Zugriff auf sie soll künftig auch über Kassen-Apps möglich sein. Überdies sollen Versicherte einen Anspruch auf „assistierte Telemedizin in Apotheken“ erhalten – wobei es Apotheken selbst überlassen bleibt, ob sie diese anbieten. Unter anderem dies sieht der jetzt vorgelegte Referentenentwurf für das Digitalgesetz vor.
Assistierte Telemedizin aus der Apotheke
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird zur Opt-Out-Anwendung und soll zunächst das Medikationsmanagement unterstützen. E-Rezepte werden ab 1. Januar 2024 Pflicht und der Zugriff auf sie soll künftig auch über Kassen-Apps möglich sein. Überdies sollen Versicherte einen Anspruch auf „assistierte Telemedizin in Apotheken“ erhalten – wobei es Apotheken selbst überlassen bleibt, ob sie diese anbieten. Unter anderem dies sieht der jetzt vorgelegte Referentenentwurf für das Digitalgesetz vor.
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