Lauterbachs Digitalgesetze

Assistierte Telemedizin aus der Apotheke

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird zur Opt-Out-Anwendung und soll zunächst das Medikationsmanagement unterstützen. E-Rezepte werden ab 1. Januar 2024 Pflicht und der Zugriff auf sie soll künftig auch über Kassen-Apps möglich sein. Überdies sollen Versicherte einen Anspruch auf „assistierte Telemedizin in Apotheken“ erhalten – wobei es Apotheken selbst überlassen bleibt, ob sie diese anbieten. Unter anderem dies sieht der jetzt vorgelegte Referentenentwurf für das Digitalgesetz vor.