Neue Allgemeinverfügung

NRW: Apotheken können Öffnungszeiten freier gestalten

Berlin - 21.06.2023, 15:15 Uhr

Wann geöffnet und wann geschlossen wird, können Apotheken jetzt auch in NRW etwas freier entscheiden. (Foto: DAZ / Schelbert)

Wann geöffnet und wann geschlossen wird, können Apotheken jetzt auch in NRW etwas freier entscheiden. (Foto: DAZ / Schelbert)


Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen haben ihre Mindestöffnungszeiten bereits angepasst – jetzt ziehen auch die Kammern in Nordrhein-Westfalen nach. Nur noch 27 Stunden Dienstbereitschaft sind Pflicht. Die Versorgung bleibt sichergestellt, heißt es von den Kammern, sie werde erleichtert.

Einige Apothekerkammern haben diesen Schritt bereits vollzogen – und auch in Nordrhein-Westfalen (NRW) können Apotheken künftig ihre Öffnungszeiten freier gestalten. Das geht aus einer Pressemitteilung der Kammern Nordrhein und Westfalen-Lippe vom Mittwoch hervor. Aus Westfalen-Lippe hieß es schon Anfang Juni, man habe bezüglich der Dienstbereitschaft eine geänderte Allgemeinverfügung beschlossen. Dadurch sollen die Apotheken „stärker auf die ortsüblichen Gegebenheiten im Versorgungsalltag eingehen“ und „Personal effizient einsetzen“ können, heißt es in der Pressemitteilung. Die Änderungen treten am morgigen Donnerstag in Kraft. Auch Sachsen, Brandenburg und Rheinland-Pfalz haben bereits ähnliche Maßnahmen ergriffen.

Demnach sollen Apotheken in NRW nur noch an vier Tagen die Woche von Montag bis Freitag täglich mindestens sechs Stunden zwischen 8 und 20 Uhr geöffnet und an einem weiteren Tag drei Stunden geöffnet haben. Das wären insgesamt also 27 Stunden (wenn kein Notdienst hinzukommt) die Woche, die im genannten Rahmen frei verteilt werden können. Samstags sind Apotheken nicht mehr verpflichtet zu öffnen.

„An der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung sowie der Versorgung durch die 24-stündig geöffneten Notdienstapotheken ändert sich dadurch nichts“, erklären die beiden Kammern. Die Versorgung werde erleichtert: „Wir kennen Fälle, in denen es Inhaberinnen und Inhabern nicht möglich war, ihre Apotheke mit Bus und Bahn pünktlich zu erreichen. Bevor eine solche Apotheke schließen muss und die Versorgung leidet, schafft die neue Regelung deutlich mehr Handlungsfreiheit“, berichten Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, und Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. Man freue sich darüber hinaus über „einen sehr guten, konstruktiven Austausch“ mit dem Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen.


Matthias Köhler, DAZ-Redakteur
redaktion@daz.online


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