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ALBVVG
Bundestag verabschiedet Engpassgesetz
Der Bundestag hat das Engpassgesetz mitsamt allen Änderungsanträgen beschlossen. Bei der Debatte im Bundestag hoben fast alle Abgeordneten nochmals die Apotheken hervor – denn immerhin bringt das Gesetz für sie einige Erleichterungen mit sich. Die Opposition ging mit dem Gesetz der Ampel jedoch hart ins Gericht. Und auch ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening zog in einem Video-Statement ein „bestenfalls gemischtes Fazit“.
Berlin – 23.06.2023, 16:30 Uhr

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„Schlicht illusorisch“: Apothekerverband Westfalen-Lippe dämpft Hoffnungen zu ALBVVG
„Schluss mit Retaxationen!“: Diese auch am Protesttag lautstark vorgetragene Forderung der Apothekerschaft hat es anscheinend in das Lieferengpass-Gesetz geschafft. Warum damit aber noch gar nichts gewonnen ist, das machte nun der Apothekerverband Westfalen-Lippe in einem offenen Brief an den Gesundheitsminister klar – und verlangt nach einem Mechanismus, um die Krankenkassen besser zu kontrollieren.
Kleine Nachjustierungen bei erweiterten Austauschregeln
Die Regierungsfraktionen haben nochmals eifrig am Engpassgesetz gefeilt – ein wenig auch an den künftig gesetzlich verstetigten Austauschregeln im Fall von Engpässen. So weit, wie die ABDA es sich gewünscht hätte, sind sie allerdings nicht gegangen.
Keine Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel mehr
Ende der Woche könnte das Engpassgesetz (ALBVVG) im Bundestag verabschiedet werden. Die eine oder andere Forderung der Apothekerschaft ist in den Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen tatsächlich aufgegriffen worden. So soll beispielsweise für apothekenübliche Hilfsmittel keine Präqualifizierung mehr erforderlich sein.
Weniger Nullretaxmöglichkeiten
Die Proteste der Apotheker haben offenbar Wirkung gezeigt. Nullrexationen wegen Formfehlern sind demnächst Geschichte und wenn Rabattverträge nicht eingehalten werden, sollen Apotheken künftig nur auf ihr Honorar verzichten müssen. Einen entsprechenden Änderungsantrag haben die Regierungsfraktionen ins ALBVVG eingebracht.
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