Strukturreform soll beschlossen werden

So wollen ABDA, BAK und DAV schneller und effizienter werden

Stuttgart - 28.06.2023, 07:00 Uhr

Die Strukturanalyse hat sich unter anderem damit beschäftigt, wie die Geschäftsstelle in der Heidestraße künftig geleitet werden soll. (Quelle: ABDA)

Die Strukturanalyse hat sich unter anderem damit beschäftigt, wie die Geschäftsstelle in der Heidestraße künftig geleitet werden soll. (Quelle: ABDA)


Am heutigen Mittwoch trifft sich die ABDA zu ihrer Mitgliederversammlung. Auf der Tagesordnung steht neben dem Haushalt auch der Beschluss über die Neustrukturierung von ABDA, BAK und DAV. Die Mitgliederversammlung hatte vor drei Jahren den Auftrag zur Durchführung einer Organisationsüberprüfung erteilt. Seitdem wurde ein Konzept erarbeitet, über das nun abgestimmt werden soll.

Im Jahr 2020 hat die ABDA-Mitgliederversammlung beschlossen, ABDA, Bundesapothekerkammer (BAK) und Deutscher Apothekerverband (DAV) unter die Lupe nehmen zu lassen, um herauszufinden, ob es Möglichkeiten der Effizienzsteigerung der ehren- und hauptamtlichen Arbeit in den Organisationen gibt. Das Ziel: eine „professionelle und schlanke ABDA“, in der Entscheidungen zukünftig schneller und effizienter getroffen werden. Dafür sollen kleinere Gremien auf weniger Ebenen sorgen.

Den Auftrag, dies zu erarbeiten, erhielt der Beraterverband Verbandsmanagement (BVM) mit Sitz in Köln. Die Standesvertretung hielt sich aber seitdem sehr bedeckt, was das Ergebnis dieser Strukturanalyse betrifft. Das Ganze gestaltete sich offenbar zäh, viel mehr war von offizieller Seite nicht herauszubekommen. In den Kammern und Verbänden liefen jedoch die Diskussionen. Denn wie bei jeder Verkleinerung stellt, sich natürlich die Frage nach der Akzeptanz bei denjenigen, die dadurch Einfluss verlieren.

Was soll sich ändern?

Die Berater kamen bei ihren Analysen unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Gremienstruktur der Standesvertretung komplex und aufwendig ist. Zudem sei der Ressourcenaufwand für Diskussionen hoch, man befasse sich oft vielfach mit Themen, Entscheidungsprozesse dauerten lang und seien oft wenig transparent. Letztlich erfolge die Meinungsbildung häufig ohne abschließende Entscheidungen. Zudem gebe es viele Arbeitsgremien, bei denen das Procedere der Besetzung nicht immer transparent sei.

Um dies zu ändern, wird vorgeschlagen, beim Ehrenamt, die Anzahl der Hierarchieebenen zu verringern und Aufgaben sowie Entscheidungskompetenzen sowohl zwischen ABDA, BAK und DAV als auch zwischen den jeweiligen Organen und Gremien genau zuzuordnen. Zudem schlugen die Berater vor, die Geschäftsstelle künftig durch zwei Personen führen zu lassen und dass sich das Hauptamt künftig mehr an den Prozessen als an den Disziplinen ausrichte. Letzteres behindert in den Augen der Berater die interne Zusammenarbeit.

Aus den Empfehlungen wurde nun ein Vorschlag für eine neue Gremienstruktur erarbeitet, den die Mitgliederversammlung beschließen soll.

Nur noch drei ABDA-Gremien

Demzufolge soll die ABDA künftig auf drei Gremien eingedampft werden – Vorstand, Gesamtvorstand und Mitgliederversammlung. Aktuell sind es vier, es gibt noch einen Personalvorstand. Letzterer soll aber künftig in der Satzung nicht mehr verankert sein – seine Aufgaben soll der Vorstand übernehmen. Der Vorstand soll künftig an die Stelle des Geschäftsführenden Vorstandes treten, aber kleiner sein (sieben Mitglieder). Zu seinen Aufgaben sollen „operative Fragen bei der Abwicklung der politischen Aktivitäten und allgemein laufenden Angelegenheiten“ gehören; strategische Entscheidungen und Entscheidungen über politische Grundsatzfragen sollen nur in dringenden Fällen Sache des Vorstands sein. Er trifft sich zweimal im Monat.

Dem Gesamtvorstand, der künftig mit 74 Mitgliedern etwas größer werden und auch öfter tagen soll als bisher (sechsmal jährlich), sollen Entscheidungen über strategische und/oder politische Grundsatzfragen obliegen. Operative Entscheidungen soll dieses Gremium nicht treffen.

Die Mitgliederversammlung soll wie bisher über den Haushalt entscheiden sowie den Vorstand entlasten und wählen sowie Satzungsänderungen beschließen. Sie soll nur noch einmal pro Jahr tagen und 136 Mitglieder haben, vier pro Mitgliedsorganisation.

Neu: Strategiekommission

Zusätzlich soll die ABDA eine Strategiekommission bekommen. Sie soll den Vorstand in wichtigen berufspolitischen Entscheidungen unterstützen, indem sie unterschiedliche Auffassungen im Berufsstand erörtert, strategische Fragen vertieft berät und dann Lösungsvorschläge erarbeitet. Diese Kommission, in der Mitglieder der Vorstände von ABDA, BAK und DAV sitzen sollen, soll nur nach Bedarf tagen.

Auch die Gremienstruktur von BAK und DAV soll abgespeckt werden. So soll es in der BAK künftig nur noch den Vorstand und die Mitgliederversammlung geben, aktuell gibt es noch zusätzlich einen geschäftsführenden Vorstand. Der „neue“ Vorstand entspricht dem bisherigen geschäftsführenden Vorstand in seiner Zusammensetzung. Er kümmert sich um das Operative, was alleine die BAK betrifft, und setzt Ausschüsse und Kommissionen ein, außerdem bereitet er die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vor. Zusätzlich können Klausurtagungen durchgeführt werden – zur vertieften Beratung einzelner Themen. Neu ist, dass sich die BAK künftig auf ihre „alleinigen“ Aufgaben fokussieren soll. Alles, was Kammern und Verbände betrifft, soll Sache der ABDA sein.

Auch für den DAV gilt „strikte Konzentration auf alleinige Aufgaben“ 

Die gleiche Ansage – „strikte Konzentration auf alleinige Aufgaben“ gibt es für den DAV. Der DAV wird analog zur BAK umgebaut. Hier fällt ebenfalls der geschäftsführende Vorstand weg. Der künftige Vorstand (fünf Mitglieder) in der neuen Struktur soll diesem aber in der Zusammensetzung entsprechen. Die Aufgaben seien deckungsgleich mit denen der entsprechenden BAK-Gremien – nur eben auf die „alleinigen Geschäfte“ des DAV bezogen. Der Vertragsausschuss soll seine derzeitigen Kompetenzen beibehalten – das sind die Entscheidungen über Krankenkassenverträge. Die Möglichkeit der Klausurtagungen soll es auch beim DAV geben.

Am Deutschen Apothekertag (DAT), also der Hauptversammlung, soll sich nichts Grundlegendes ändern. Sie soll ein Diskussionsforum bleiben, in dem über Anträge entscheiden wird. Allerdings wurden Überschneidungen in den Kompetenzen der Hauptversammlung, der Mitgliederversammlung und des Gesamtvorstandes identifiziert. Um diese zu beseitigen, soll die Hauptversammlung künftig kein „ABDA-Organ“ mehr sein, sondern eine in der Satzung verankerte Institution. Die Beschlüsse des DAT sollen keine unmittelbar wirkende Bindung für die ABDA-Gremien haben, aber müssen bei den jeweiligen Entscheidungsfindungen berücksichtigt werden. Aktuell heißt es in der ABDA-Satzung, dass Beschlüsse der Hauptversammlung für das Handeln der Bundesvereinigung und ihrer Organe verpflichtend sind, soweit nicht die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliederversammlung gegeben ist.

Keine Doppelspitze für die Geschäftsstelle

Was die Geschäftsstelle betrifft, soll sie weiterhin von einer Person geleitet werden. Die Berater hatten eine Doppelspitze empfohlen.

Die Empfehlung an die ABDA-Mitgliederversammlung lautet, dem vorgelegten Konzept zuzustimmen und den Geschäftsführenden ABDA-Vorstand mit der Umsetzung zu beauftragen. Bis die Neustrukturierung in trockenen Tüchern ist, wird es aber noch ein bisschen dauern, unter anderem weil es einiger Satzungsänderungen bedarf.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Große Effizienzreserven

von Rainer W. am 28.06.2023 um 14:00 Uhr

sehe ich darin, die Arzneimittellieferverträge zu lesen, bevor man sie unterschreibt. Die jetzigen Verträge gehören gekündigt und an deren Stelle praxistaugliche Regelungen einführt.

Es können über die ganzen Apotheken und Verbände Millionen(!) Arbeitsstunden eingespaart werden wenn unklare Regelungen und Retax-Fallstricke es gar nicht erst bis in die Endversion der Lieferverträge und Hilfsmittelverträge schaffen.

Hier gilt es, professionelle Vorarbeit zu leisten, damit den Apotheken das Ausbügeln der Fehler in den Verträgen hinterher millionenfach erspart bleibt.

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