Stellungnahme zum EFSVO-Referentenentwurf 

ABDA wünscht Nachschärfung bei Schnittstellen

Eine neue Verordnung des BMG soll künftig regeln, unter welchen konkreten Bedingungen welche Daten aus dem E-Rezeptfachdienst über Schnittstellen an Dritte fließen dürfen. Die ABDA sieht noch einigen Nachbesserungsbedarf am kürzlich vorgelegten Verordnungsentwurf – unter anderem findet sie die Zeit zu lang, für die Versicherte ihre Einwilligung zur Datenübermittlung im Voraus erteilen können.