Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

09.07.2023, 07:30 Uhr

Jetzt bloß nicht nachlassen – weiter eskalieren! (Foto: Alex Schelbert)

Jetzt bloß nicht nachlassen – weiter eskalieren! (Foto: Alex Schelbert)


Lasst uns debattieren: Eine Anpassung, eine Erhöhung des Apothekenhonorars ist überfällig. Wie muss unser zukünftiges Honorar aussehen? Auch wenn Lauterbach es nicht hören will: Wir müssen weiter eskalieren, wir dürfen nicht locker lassen. Ganz locker geht’s beim E-Rezept weiter: Die Premiere fiel ins Wasser, die Telematikinfrastruktur ging in die Knie. Macht nichts, die EU-Versender beschweren sich bereits bei der EU-Kommission, weil sie beim E-Rezept via elektronischer Versichertenkarte nicht dabei sind; sie wollen außerdem Rabatte und Boni bei Rx-Arzneimitteln geben – das wird der nächste Kampf werden. Aber nun müssen wir erst mal mit dem Lieferengpass-Gesetz zu Potte kommen – wann es in Kraft tritt, wissen wir noch nicht. Und wie stark der Retaxationsschutz ist auch nicht. Aber über die 50 Cent als Engpass-Management-Vergütung dürfen wir uns schon mal ärgern. 

3. Juli 2023

Die Honorardebatte ist eröffnet. Endlich. Und ich hoffe, dass sie nicht endet, bevor die Politik uns mehr Honorar zubilligt. Einig sind wir uns darin: Die Leistungen der Apotheke sind schon lange unterbezahlt. Unser Festhonorar für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln wurde im Jahr 2004 festgesetzt auf 3 % des Apothekeneinkaufspreises zuzüglich 8,10 Euro, 2013 minimal auf 8,35 Euro erhöht. Und seitdem ist da nichts passiert, abgesehen von den Zuschlägen von 21 Cent für den Not- und Nachtdienst und von 20 Cent für die pharmazeutischen Dienstleistungen, Zuschläge für Zusatzleistungen, die jeweils in einen eigenen Topf fließen. Und nicht zu vergessen: Von der Apothekenvergütung gehen derzeit 2 Euro Abschlag für die Krankenkassen ab. Also, eine echte Honoraranpassung, eine Honorarerhöhung, die ihren Namen verdient, haben wir somit seit rund 20 Jahren nicht erhalten. Aber Kosten und Gehälter sind ständig gestiegen und die Inflation der letzten Jahre kommt hinzu. Eine Frage, die dabei im Raum steht: Warum haben wir uns nicht schon längst gewehrt? Warum haben wir diesen Honorarstillstand hingenommen? Gute Frage, mein liebes Tagebuch. Lag es an einer Berufsvertretung, die zu schwach war? Lag es an einer allgemeinen Nonchalance oder sogar an einer Art von Lethargie, die dazu beitrug, dass kein Wille aufkam, sich zu wehren und für eine echte Honoraranpassung zu kämpfen? Müßig, sich darüber den Kopf zu zerbrechen. Immerhin, in diesem Jahr zeigt sich die ABDA kämpferisch. Ende Februar beschließt sie in Richtung Politik einen Forderungskatalog mit zehn Punkten. Drei davon befassen sich direkt mit dem Apothekenhonorar: Das Fixum soll von derzeit 8,35 Euro netto auf 12 Euro erhöht werden. Gefordert werden außerdem ein regelhafter Mechanismus, um das Fixum an die Kostenentwicklung anzupassen. Außerdem soll eine zusätzliche regelmäßige Pauschale für jede Betriebsstätte eingeführt werden quasi als Grundsicherung der Flächendeckung. Diese Pauschale soll für jede Betriebsstätte gleich hoch sein. So, Politik, nun mach was draus. Doch die liebe Politik fällt in eine Art Schockstarre – damit hat sie wohl nicht gerechnet. Oder sie nimmt das alles nicht ernst. Erst mehrere Wochen später, als die Eskalationsstrategie der ABDA greift, als die Apotheken geschlossen werden und Apothekenteams protestieren, kommen Reaktionen. Das Bundesgesundheitsministerium versucht mit einem Faktenblatt, das allerdings nur die halbe Wahrheit bringt, die unliebsamen Fakten weglässt und nicht zwischen Umsatz und Gewinn unterscheidet, zu zeigen, wie gut es doch den Apotheken geht. Und eine Politikerin der Grünen (Paula Piechotta) nennt die Forderungen despektierlich „eine Wunschliste an den Weihnachtsmann“.

Für Diskussionen sorgt derzeit ein Vorschlag des AWA-Chefredakteurs Dr. Hubertus Ortner, der in den Raum stellt, dass die Regierung den Apotheken eine Umverteilung von oben nach unten verordnen könnte. Will heißen, eine Erhöhung des Fixums von 12 Euro wird nicht mit der Gießkanne auf alle Apotheken verteilt, sondern große Apotheken erhalten eine Erhöhung von nur 9 Euro, mittlere Apotheken 10 Euro und alle anderen, eben auch die versorgungsrelevanten Apotheken bekommen 12 Euro. Er geht davon aus, dies sei politisch besser durchsetzbar. Klar, mein liebes Tagebuch, das schafft keine Freunde. Drüber diskutieren kann man dennoch. Allerdings, warum sollten wir voreilig Kompromisse anbieten? Vielleicht bringen die Diskussionen noch ganz andere Möglichkeiten hervor. DAZ-Wirtschaftsredakteur Dr. Thomas Müller-Bohn erinnert daran, dass bereits die Grünen einen abgestuften Festzuschlag propagierten. Und wie auch immer man dazu stehen mag: Solche abgestuften Festzuschläge könnten letztlich nur über einen Fonds verteilt werden, weil nur so ein einheitlicher Apothekenverkaufspreis aufrechtzuerhalten ist. Müller-Bohn: „Wie auch immer, solche Ideen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass das System mehr Geld braucht… Denn Umverteilung allein wird nicht reichen. Kein System kann heute noch mit den Preisen von 2002 arbeiten – und in Zukunft noch viel weniger.“ Mein liebes Tagebuch, so ist es. Die Apotheken waren jahrelang von Honoraranpassungen abgekoppelt – der Nachholbedarf ist eklatant. Die ABDA-Forderung 12 Euro plus Pauschale für alle Apotheken ist das Minimum.

 

4. Juli 2023

Ist echt super gelaufen, der Start des E-Rezepts: Vollmundig von Lauterbach und Gematik angekündigt, dass ab 1. Juli die E-Rezepte nun auch über die elektronische Gesundheitskarte abgerufen werden können, ging am vergangenen Sonntagmorgen die Telematik-Infrastruktur (TI)  in die Knie, also die Datenleitungen fürs E-Rezept: Die gesamte TI fiel aus. Die Gematik ließ wissen, dass es wegen Störungen beim zentralen TI-Dienstleisters Arvato zu „Ausfällen großer Teile der TI-Dienste“ komme. Und kurz darauf lief gar nichts mehr. Wie peinlich ist das denn! Nach rund drei Stunden lief zwar wieder alles, aber die versaute Premiere gibt zu denken. Wie können solche Ausfälle in Zukunft verhindert werden? Zurzeit ist das E-Rezept noch eine kleine Spielwiese für Begeisterte und Enthusiasten, aber was passiert, wenn in ferner Zeit mal 90 oder 100 Prozent der Verordnungen übers E-Rezept laufen und das System kollabiert? Übrigens, mein liebes Tagebuch, gleich am darauffolgenden Montag zeigten sich erneut Schwierigkeiten, es kam zu „Beeinträchtigungen beim Einstellen von E-Rezepten“…

 

Immer mehr Apotheken schließen. Was bedeutet das für die flächendeckende Versorgung? Das Institut für Handelsforschung (IfH) Köln befasste sich mit dieser Frage für das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die Studie zeigt:  Noch ist die wohnortnahe Arzneimittelversorgung in NRW weitgehend gewährleistet. Auch im Jahr 2022 gab es dort keine einzige Kommune ohne Apotheke. Allerdings gerät dieser Zustand durch die Apothekenschließungen zunehmend ins Wanken. Für den Studienautor Markus Preißner steige die Gefahr tendenziell mit wachsendem Wettbewerb. Im ländlichen Raum resultieren Schließungen jedoch vor allem wegen Problemen bei der Nachfolgesuche sowie mangelnder Kaufkraft und Nachfrage in der Region. Für die Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Gabriele Regina Overwiening, ist es bereits „kurz vor Zwölf“: Auf den verbleibenden Betrieben laste ein besonderer Versorgungsdruck. Und der Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, Armin Hoffmann, sieht die Apotheke  im Wettbewerb um Arbeitnehmer  ins Hintertreffen geraten gegenüber Industrie, Krankenhaus und anderen. Das Pharmaziestudium sei zwar „hochattraktiv“, aber viele der Absolventinnen und Absolventen gingen nicht mehr in die Apotheken wegen der Gehaltsunterschiede. Mein liebes Tagebuch, Hoffmann muss es wissen, er arbeitet selbst in der Industrie.


5. Juli 2023

In Frankreich gibt es sie schon – und in Deutschland könnte es sie bald geben: Telemedizinkabinen. Der Hintergrund: Derzeit ist das Digitalgesetz in der Mache. Es will solche Telemedizinkabinen in Apotheken erlauben: Apotheken sollen, so ist vorgesehen, „assistierte Telemedizin“ anbieten können. Die französischen Hersteller und Anbieter für solche Kabinen haben Deutschland schon ins Visier genommen. Aber wozu dienen diese Kabinen? Patienten, die dringend einen Arzttermin benötigen, aber keinen bekommen, können in Frankreich für eine telemedizinische Sprechstunde eine Apotheke aufsuchen, die dies Art der Telemedizin anbietet: Der Patient setzt sich in die blick- und schalldichte Kabine und kann per Video eine Arztkonsultation wahrnehmen. Darüber hinaus kann er dort unter Anleitung des Arztes eine Untersuchung an sich selbst vornehmen, auch mit einigen Hilfsmitteln wie Stethoskop, Dermatoskop, Otoskop und ähnlichem. Der Arzt kann dann umgehend ein Rezept ausstellen oder weitere Maßnahmen anordnen, z. B. einen zusätzlichen Arztbesuch. 800 solcher Kabinen soll es bereits in Frankreich geben. Mein liebes Tagebuch, ob dies ein Modell für Deutschland sein kann? Denn irgendwoher müssen auch die Ärztinnen und Ärzte kommen, die sich Zeit für diese Videokonsultationen nehmen. Außerdem: Die Apotheke braucht einen Raum dafür und muss für diese Kabine eine Monatsgebühr bezahlen. In Frankreich wird die Installation solcher Kabinen derzeit bezuschusst. Vorteil für die Apotheke könnte sein, neue Kunden zu gewinnen und Rezepte aus der Videosprechstunde zu erhalten. Mein liebes Tagebuch, ist ja vollkommen richtig, in die Zukunft zu denken. Und Videokonsultationen in der Apotheke könnten für manche ein attraktives Modell sein. Aber wenn ich mir so den Werdegang des E-Rezepts anschaue, die mehrfach verschobenen Starts und nun den Absturz der Infrastruktur Anfang Juli beim letzten E-Rezept-Start, dann bin ich da skeptisch, ob das so schnell umgesetzt wird. Und von der ABDA war zu hören: Telemedizin in der Apotheke hält sie „grundsätzlich für richtig“, aber die Überlegungen befänden sich in einem sehr frühen Stadium. Na, da ist keine Eile zu spüren.


6. Juli 2023

Die Gesundheitsminister der Länder tagten. Auf ihrer Gesundheitsministerkonferenz ging es auch um das Thema Arzneimittelsicherheit und um Apotheken. Zu den Beschlüssen gehören auch neue Finanzierungskonzepte für Apotheken. Mein liebes Tagebuch, da wird man als Apotheker hellhörig. Also, den Gesundheitsministerinnen und -ministern ist bewusst, dass sich der Rückgang der Apothekendichte negativ auf die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung auswirken wird. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird daher gebeten, auf eine „Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung hinzuwirken“. Das BMG soll mit den Ländern „neue Finanzierungskonzepte für Apotheken“ erarbeiten – was immer man darunter verstehen mag. Aber immerhin, mein liebes Tagebuch, das ist ein deutlicher Aufruf aus den Ländern. Jetzt muss nur noch Lauterbach diesen Aufruf hören und verstehen. Allerdings, was können die Länder schon ausrichten, wenn sich Lauterbach stur stellt. Das drückt sich u. a. auch in der Formulierung der Gesundheitsministerkonferenz aus: Das BMG wird „gebeten“ – das klingt nicht nach großer Durchsetzungskraft. Mein liebes Tagebuch, schön zu wissen, dass die Länder anders denken als die Regierung, und die Bedeutung der Apotheken sehen, aber was hilft’s? Solange diese Regierung mit einem Bundesgesundheitsminister Lauterbach das Sagen hat, haben wir Apothekers keine gute Karten…

 

7. Juli 2023

Das muss man dem Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (ALBVVG), allgemein auch Lieferengpass-Gesetz genannt, lassen: Seinen Weg vom Referentenentwurf bis zur heutigen Verabschiedung durch den Bundesrat hat es in nur rund 5 Monaten zurückgelegt. Allerdings mit zweifelhaften Aussichten: Denn es ist fraglich, ob es die Lieferengpässe wirklich „bekämpfen“ kann. Für Apotheken hält das Gesetz zwar ein paar kleine Verbesserungen bereit, z. B. die Verlängerung einiger  Austauschregelungen bei Engpass-Arzneimitteln, eingeschränkte Retaxationsmöglichkeiten für die Krankenkassen und weniger Bürokratie bei der Präqualifizierung. Aber die Vergütung für die Arbeit beim Managen von Engpass-Arzneimitteln ist bei skandalösen 50 Cent geblieben. Und nun, wann unterzeichnet der Bundespräsident das Gesetz, damit es in Kraft treten kann? Wird es wieder unnötig hinausgezögert? Für die Apotheken wäre es wichtig, dass es spätestens am 1. August in Kraft tritt, um die nicht lieferbaren Arzneimittel wie bisher austauschen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, haben auch die Patienten das Nachsehen, da sie nicht mehr rasch versorgt werden könnten.


Und wie sieht es mit dem Schutz der Apotheken vor Retaxationen aus? Wird sich das Gesetz rückwirkend auswirken, z. B. auf die unsäglichen Retaxationen einiger Krankenkassen, die sie den Apotheken z. B. bei den selbst hergestellten Kinderfiebersäften ins Haus schickten? Das wollte Kathrin Vogler, Sprecherin für Gesundheitspolitik der Linksfraktion, von der Bundesregierung wissen. Die Antwort liegt mittlerweile vor, sie ist, wie Vogler sagte, „so frustrierend wie erwartbar“. Zum einem kann noch nicht konkret gesagt werden, wann das Gesetz in Kraft treten wird und eine „Rückwirkung“ der Regelungen ist nicht vorgesehen. Im Klartext: Die Retaxationsforderungen bleiben bestehen und ab wann die Krankenkassen in bestimmten Fällen nicht mehr retaxieren dürfen, ist noch offen. Mein liebes Tagebuch, in der Tat ist das mehr als frustrierend. Lauterbach „lässt die Apotheken auf den Retaxationen sitzen“, so Vogler, ein „Affront gegen alle Apothekerinnen und Apotheker“. Nein, mein liebes Tagebuch, mit diesem Bundesgesundheitsminister werden wir nicht mehr Freund werden.

 

Die EU-Arzneiversandhäuser an der niederländischen Grenze gieren schon seit langem nach dem E-Rezept: Da wittern sie ihr großes Geschäft für die Zukunft. Aber die endgültige und flächendeckende Einführung des E-Rezepts holpert und stolpert, sie kommt nicht recht voran, immer wieder Nachbesserungen und technische Pannen, wie der verkorkste Start am 1. Juli zeigte. Laut Bundesregierung ist die deutschlandweit verpflichtende Nutzung des E-Rezepts ab 1. Januar 2024 geplant. Das dauert den Versender natürlich alles viel zu lange. Und außerdem fühlen sie sich diskriminiert: Bei der Einlösung eines E-Rezepts mit der elektronischen Versichertenkarte sind die Versandhäuser außen vor, denn die Karte muss vor Ort ins Lesegerät gesteckt werden. Außerdem wollen die Versender Preisnachlässe auf verschreibungspflichtige Arzneimittel geben. Und deshalb hat DocMorris, dieses Mal in trauter Einigkeit mit seinem Konkurrenten Shop Apotheke, Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht: gegen das Rx-Boni-Verbot in Verbindung mit der verzögerten und diskriminierenden E-Rezept-Einführung. Na fein, mein liebes Tagebuch, da wird zum nächsten Angriff auf die Vor-Ort-Apotheke geblasen. Die beiden Versender gehen nach wie vor davon aus, dass das Rx-Boni-Verbot, das mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken eingeführt wurde, gegen EU-Recht verstößt. Und DocMorris fordert ein einfaches Einlöseverfahren für E-Rezepte, das auch Versandhändlern offenstehen soll, damit die „Apothekenwahlfreiheit“ wiederhergestellt ist – der Versender nennt dies  „Chancengleichheit für alle Marktteilnehmer“. Mein liebes Tagebuch, die Bundesregierung sollte sich im Klaren darüber sein, dass diese Versandhäuser keine „Apotheken“ sind, von Chancengleicheit kann da nicht die Rede sein. Mit dieser Frage wird sich letztlich entscheiden, ob unsere flächendeckende Struktur der Vor-Ort-Apotheken endgültig zerschlagen wird. Sollten die Versender mit ihrer Beschwerde Erfolg haben, wenn sie also Rx-Boni gewähren und E-Rezepte auf allen Wegen erhalten dürfen, wird das große Sterben der Vor-Ort-Apotheken einsetzen.

 

8. Juli 2023

Mein liebes Tagebuch, wenn einer deiner treuesten Leser  einen runden Geburtstag feiert, dann darf das hier schon mal erwähnt werden: Christian Rotta wird 70! Als Jurist, Verleger und bedingungsloser Apotheken-Liebhaber hat er sich während seiner Zeit als Geschäftsführer der Mediengruppe Deutscher Apotheker Verlag immer für den Fortbestand der Apotheke vor Ort, ohne Fremd- und Mehrbesitz eingesetzt. Die Berufspolitik begleitete er kritisch und hinterfragte so manche Vorgänge mit spitzen und treffsicheren Kommentaren, vor allem nach Apothekertagen! Legendär waren und sind seine Aktivitäten für den Erhalt der inhabergeführten Apotheke und gegen den EU-Versandhandel. Lieber Christian, mein liebes Tagebuch und ich gratulieren Dir herzlich! Alles Gute fürs nächste Jahrzehnt!  Angesichts Deines Einsatzes für die Vor-Ort-Apotheke, würden wir Dich glatt zum Apotheker h.c. ernennen. 


Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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3 Kommentare

Der erste Satz ist schon fragwürdig

von Ka El am 09.07.2023 um 20:49 Uhr

Die Honorardebatte ist eröffnet.
Andere behaupten sie wurde bereits vor dem Protesttag beendet durch den Gesundheitsminister persönlich.
Wenn man sich die Pläne für den Haushalt von Herrn Lindner zu Gemüte führt, könnten diejenigen recht haben.

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Zwei Jahrzehnte Deutscher Meister

von Ulrich Ströh am 09.07.2023 um 8:54 Uhr

Wir Apotheker sind Deutscher Meister in der - Analyse - von Problemen.

Doch an Mut zu daraus folgenden Konsequenzen fehlt es uns noch immer !

Sonst bräuchten wir in inflationären Zeiten nicht 20 [ zwanzig ! ]
Jahre auf eine Honoraranpassung warten.
…Und die Mitarbeiter in Offizinapotheken würden folglich nicht ausbleiben .

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Mein liebes Tagebuch Die Honorardebatte ist eröffnet. Endlich.

von Bernd Haase am 09.07.2023 um 8:37 Uhr

Debatten sind sind sicher notwendig, doch eine Debatte die
mittlerweile 20 Jahre ergebnislos geführt wird ist leider sinnlos, zumal es ja noch nicht einmal eine Gesprächsbereitschaft über eine Honoraranpassung gibt.

Daher wäre es jetzt an der Zeit um Klarheit zu schaffen,
die Gerichte darüber entscheiden zu lassen was eine
Flächendeckende Arzneimittelversorgung, also unser Versorgungsauftrag unserem Dienstherrn wert sein muß.

Hier noch einmal der Link zu einem Artikel aus der PZ
vom 16.10.2012.

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ausgabe-422012/faire-verguetung-gefordert/wir-fordern-verguetungsgerechtigkeit/

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