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Sildenafil und Tadalafil bleiben verschreibungspflichtig
Nur Rizatriptan soll rezeptfrei werden
Nur für Migräne-Patient:innen gibt es heute im Kurzprotokoll der 87. Sitzung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht gute Nachrichten: Rizatriptan soll aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Eigentlich hatte die Öffentlichkeit mit Spannung auf die Empfehlung zum OTC-Switch von Sildenafil und Tadalafil gewartet. Doch hier bleibt alles beim Alten.
Werden Viagra und Cialis nun ohne Rezept erhältlich oder nicht? Diese Frage wurde nicht nur vom Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht seit dem Jahr 2022 wieder intensiv diskutiert. Die Wirkstoffe Sildenafil und Tadalafil gegen Erektionsstörungen stoßen auch in der Öffentlichkeit auf reges Interesse. Doch das ändert nichts an der Entscheidung, die der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht bereits 2022 ausgesprochen hat: Sildenafil bleibt verschreibungspflichtig. Das geht aus dem heute veröffentlichten Kurzprotokoll zur 87. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht hervor.
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Auf der 86. Sitzung des Ausschusses Anfang 2023 hatte ein Mitglied laut Ergebnisprotokoll „um Informationen zur Umsetzung der Empfehlung des Ausschusses zu Sildenafil“ von 2022 gebeten. Dazu soll das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Januar ausgeführt haben, dass die Frage der Verschreibungspflicht von Sildenafil im BMG neu aufgegriffen worden sei – „insbesondere in Hinblick auf die Risiken und Gefahren des illegalen Onlinehandels“. Somit war bereits erwartet worden, dass der Ausschuss (heute) erneut über das Thema abstimmen würde.
Neu bekannt wurde schließlich im Juni dieses Jahres, dass auch gleich über Tadalafil mit abgestimmt werden würde. Doch sowohl für Sildenafil 25 mg als auch Tadalafil 10 mg heißt es nun: Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt mehrheitlich, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht zur oralen Anwendung abzulehnen.
Die Gründe dürften die gleichen sein, wie bei der vorherigen Entscheidung 2022.
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Ebenfalls zum zweiten Mal diskutiert wurde heute auch die Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Nasensprays mit den Wirkstoffen Azelastin und Fluticasonpropionat, die bei schwerer allergischer Rhinitis indiziert sind. Doch auch hier gab es offenbar keine neuen überzeugenden Argumente: „Der Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für die Zubereitung aus Azelastin und Fluticasonpropionat zur nasalen Anwendung fand im Sachverständigen-Ausschuss nicht die erforderliche Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.“
Ein viertes Triptan für die Selbstmedikation
Gute Nachrichten gibt es hingegen für alle Migräne-Patient:innen, die sich nach einem vierten schnell wirksamen Triptan in der Selbstmedikation gesehnt haben: Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt einstimmig, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Rizatriptan 5 mg zur oralen Anwendung anzunehmen.
Die Empfehlungen des Ausschusses sind allerdings nicht bindend. Tatsächliche Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) erfolgen erst durch Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit, nach Zustimmung des Bundesrates.
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1 Kommentar
Realitätsfern
von Dr Schweikert-Wehner am 11.07.2023 um 17:36 Uhr
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