Rote-Hand-Brief zu Noxafil

Posaconazol – Apotheker sollen auf richtige Darreichungsform achten

Stuttgart - 11.07.2023, 09:15 Uhr

Nicht nur Posaconazol Tabletten und Suspension zum Einnehmen sind nicht einfach gegeneinander austauschbar. (Foto: Soni's / AdobeStock)

Nicht nur Posaconazol Tabletten und Suspension zum Einnehmen sind nicht einfach gegeneinander austauschbar. (Foto: Soni's / AdobeStock)


Noxafil, zur Behanldung von Pilzinfektionen, wurde neu in einer vierten Darreichungsform zugelassen. Nun wird mittels Rote-Hand-Brief darauf aufmerksam gemacht, dass diese nicht gegen die bisherigen Darreichungsformen austauschbar ist.

Das Breitspektrum-Antimykotikum Posaconazol ist in vier verschiedenen Darreichungsformen erhältlich:

  • Suspension zum Einnehmen (40 mg/ml) für Erwachsene
  • Magensaftresistente Tabletten (100 mg) für Erwachsene und pädiatrische Patienten ab einem Alter von zwei Jahren (mit einem Körpergewicht über 40 kg)
  • Magensaftresistentes Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (300 mg Pulver in Beuteln) für pädiatrische Patienten ab zwei Jahren
  • Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung (IV; 18 mg/ml) für Erwachsene und pädiatrische Patienten ab zwei Jahren

Darüber informiert derzeit mittels Rote-Hand-Brief die Firma Merck Sharp & Dohme, Zulassungsinhaber des Posaconazol-Präparats mit dem Handelsnamen Noxafil® [1]. Der Grund: Das magensaftresistente Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen ist neu und nicht austauschbar mit der bisherigen Suspension zum Einnehmen. Denn wie aus der Auflistung oben hervorgeht, ist das magensaftresistente Pulver bereits ab zwei Jahren zugelassen, die bisherige Suspension und deren Generika nur für Erwachsene. Die Präparate unterscheiden sich also in Dosierung, Dosierschema und Arzneimittelplasmakonzentrationen. Es besteht das Risiko für Medikationsfehler:


„Ein Austausch zwischen den beiden Darreichungsformen kann potenziell zu Über- bzw. Unterdosierung und damit zum Risiko für schwerwiegende Arzneimittel-Nebenwirkungen oder zu mangelnder Wirksamkeit führen.“

Rote-Hand-Brief vom 7. Juli 2023


Apothekerinnen und Apotheker sollen deshalb sicherstellen, dass die korrekte Darreichungsform inklusive der Dosierungsempfehlung der Ärztin oder des Arztes an den Patienten abgegeben wird. Ärztinnen und Ärzte sind wiederum aufgefordert, die Darreichungsform und Dosierung von Posaconazol auf jeder Verschreibung genau festzulegen.

Bereits im Jahr 2016 hatte ein Rote-Hand-Brief darauf hingewiesen, dass Noxafil-Tabletten und Noxafil-Suspension nur mit entsprechender Dosisanpassung untereinander austauschbar sind. 

Literatur

[1] Rote-Hand-Brief vom 7. Juli 2023: Neues NOXAFIL® (Posaconazol) „Magensaftresistentes Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen“ ist nicht austauschbar mit bestehender „Suspension zum Einnehmen“ (einschließlich Generika) – Risiko für Medikationsfehler; AMK-Nachrichten | ABDA


Deutsche Apotheker Zeitung / dm
redaktion@daz.online


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