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Der Verband innovativer Apotheken spricht sich für eine Reform aus: Apotheken sollen zukünftig auch als GmbH geführt werden können. In seiner Bewertung des Protesttags am 14. Juni erneuert der Verband aber auch nochmal seine Forderung, den Rahmenvertrag zu kündigen – und macht explizit klar, dass er diesbezügliche Bedenken aus der Standesvertretung nicht teilt.
Einen knappen Monat nach dem Apotheken-Protesttag am 14. Juni ist man beim Verband innovativer Apotheken (via) noch immer beflügelt - und setzt auf Veränderungen. So spricht sich via in einer aktuellen Pressemitteilung dafür aus, dass Apotheken zukünftig auch als GmbH geführt werden können. Diese Überlegungen hatte im vergangenen Mai der Bundesverband der Versorgungsapotheken (BVVA) angestoßen. Auch bei via ist man überzeugt: Die Unternehmensform e.K. sei „von gestern“. Als Grund nennt via, es sei für viele Jungunternehmer:innen ein „No-Go“, für den „durch höheren Packungsdurchschnitt gestiegenen Umsatz in Millionenhöhen unternehmerisch vollumfänglich alleine zu haften“. Voraussetzung für die Reform sei aber, dass nur Apotheker:innen Gesellschafter:innen sein dürfen.
Rahmenvertrag kündigen!
Darüber hinaus ruft via die ABDA auf, „nicht kleinteilig zu verhandeln, sondern den Rahmenvertrag zu kündigen“. Wegen des „derzeitigen Rückenwindes“ sei der Zeitpunkt „ideal“. Der Verband greift damit eine Forderung auf, die er seit längerer Zeit in Anschlag bringt und auch vor dem Protesttag formuliert hatte – und erneuerte auch nochmal seine diesbezügliche Kritik an der Standesvertretung. Die Bedenken, die ABDA-Kommunikationschef Benjamin Rohrer verbreite, teile via nicht. „Der neue Mut muss sich auch am Verhandlungstisch zeigen!“ Rohrer hatte bei der Kammerversammlung Brandenburg vor etwaigen Schritten gewarnt.
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Volle Unterstützung für die ABDA gibt es dagegen in Sachen Honorarerhöhung: „An der 12 Euro-Marke plus 3 Prozent darf nicht gerüttelt werden!“ Vor allem bei den Hochpreisern sei ansonsten eine Belieferung nicht mehr darstellbar.
Darüber hinaus fordert via bei den Kammerbeiträgen eine Entlastung „entweder durch Umstellung auf Packungszahlen oder durch Deckelung“. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf Hamburg, wo das bereits umgesetzt ist, oder Hessen, wo dies als Rückzahlung getätigt wird. „Hier erwarte via insbesondere von der Kammer der Präsidentin wegweisende Konzepte“, heißt es in der Pressemitteilung.
2 Kommentare
Finger weg von der "Apotheken-GmbH"!
von cr am 12.07.2023 um 21:37 Uhr
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Guter Vorschlag!
von Dr. Radman am 12.07.2023 um 17:49 Uhr
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