- Nach dem Abschlagsmodell verlangt man Apotheken mit vielen Rx-Packungen höhere Abschläge ab – und verteilt diese gegebenenfalls noch über einen Fonds um.
- Ein abgestuft-degressives Honorar: Die ersten Packungen werden höher entlohnt als nachfolgende. Sachlogisch läuft es aber wie das Abschlagsmodell auf geringere Honorare bei großen Packungszahlen hinaus. Dies kann beide Male in Stufen oder anhand einer Regressionsformel mit jährlichen Anpassungsparametern erfolgen.
- Alle erhalten eine Sockelgrundvergütung; diese wird abhängig von eigens definierten Förderkriterien apothekenindividuell aufgestockt – was im Grundsatz auf einen Strukturfonds oder gar eine Art „kassenapothekerliche Vereinigung“ mit Honorarverteilungs- und Sicherstellungsauftrag ähnlich den Ärzten hinauslaufen würde. Der Strukturfonds könnte sich aus den Abschlägen des ersten Modells speisen, oder viel besser aus einem separaten Fördertopf und Erfolgsbeteiligungen, zum Beispiel aus Rabattverträgen.
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Der Vorschlag einer gestaffelten Erhöhung des Rx-Festhonorars im AWA 13-2023 („Die Gießkanne hat ausgedient“) hat eine Debatte entfacht. AWA-Herausgeber Reinhard Herzog hat sich einmal mit den prinzipiellen Möglichkeiten einer (Um-)Verteilung befasst, ohne in diesem Moment noch ein Modell präferieren zu wollen. Klar wird aber auch: Wir sollten uns einer möglichen Verteilungsdiskussion proaktiv stellen.
Die Feuertaufe im Gefolge der Apothekenproteste steht noch bevor: Welchen Eindruck hinterlassen die Aktivitäten und welche Handlungskonsequenzen zieht die Politik daraus? Die einfachste Lösung: Man erhöht die Rx-Festhonorarkomponente für alle. Doch was ist zu erwarten? Wenigstens ein Inflationsausgleich? Selbst das womöglich nur teilweise, weil auch die übrige Bevölkerung deutliche Reallohn- und Wohlstandsverluste hinnehmen muss, das sollten wir nicht vergessen. So oder so wird die Erhöhung wohl weit unter dem geforderten Plus von 3,65 Euro je Rx-Packung bleiben. Wäre mehr Differenzierung dann nicht angebracht, trotz ernster Herausforderungen im Detail? Wird die Politik das gar einfordern? Beleuchten wir einige Honorarverteilungsmodelle. Wie das zahlenmäßig aufgeht, schauen wir uns später an.
Im Worst Case müssten wir akzeptieren, dass die Politik bereits heute genug Geld im System sieht und man gegebenenfalls durch eine Umverteilung im bestehenden Honorarrahmen die sichere Versorgung und zudem eine „Verteilungsgerechtigkeit“ sicherstellen möchte. Einige Politiker und Kostenträger favorisieren das. Immerhin stecken fast 14 Milliarden Euro Rohertrag im ambulanten Apothekensystem. Bereinigt um die Spezialversorgung – vor allem Parenteralia, nicht typische (Groß-)Belieferung von Institutionen, zum Teil Versand – dürften es noch 12 bis 12,5 Milliarden Euro sein. Davon rekrutieren sich gut 70 Prozent aus dem Verordnungsbereich (= alles auf Rezept, privat wie GKV einschließlich OTX, sowie Nicht-Arzneimittel wie Verbandstoffe, Diagnostika etc.).
Drei Honorarverteilungs-Modelle
Man nehme es den Wohlhabenden und gebe es den „Armen“? Gesellschaftspolitisch ist das ja nicht gerade eine neue Idee. Und auf welcher Grundlage könnte eine Umverteilung überhaupt stattfinden? Die Gewinne und Roherträge der gesamten Apotheke scheiden aufgrund variierender Sortimentsstrukturen (welche die Handelsspannen und Erträge bedingen) aus, schon allein aus Gründen der zeitnahen Erhebung und des sehr unterschiedlichen Baranteils. Es bleibt letztlich nur die Zahl an Rx-Fertigarzneimittelpackungen, ohne rezepturmäßig verarbeitete Arzneimittel und Impfstoffe. Mit dieser Zahl an Rx-Packungen als Basis ergeben sich nun folgende Denkmodelle:
Als verteilende Institution böte sich, entsprechend aufgestockt, der heutige Nacht- und Notdienst-Fonds (NNF) an, der auch das Geld für die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) verwaltet. Die Not- und Nachtdienste sowie die pharmazeutischen Dienstleistungen werden als eigenständige Leistungen weiterhin separat verrechnet und geführt. Die Modelle kann man in der umfassenden Reformversion auf das gesamte Rx-Honorarvolumen anwenden, oder aber in der „kleinen Variante“ entsprechend angepasst nur auf die künftigen Erhöhungen, die dann differenziert zusätzlich ausgeschüttet werden.
Die Tücke steckt im Detail
Ein Einstieg in eine differenzierte Honorierung der wirtschaftlich dominierenden Rx-Arzneimittel wäre eine erhebliche Systemveränderung. Folgende Aspekte müssten dabei zwingend berücksichtigt werden:
- Anders als bei den (Kassen-)Ärzten herrscht bei Apotheken Niederlassungsfreiheit und „der Markt“ regelt die Apothekendichte.
- Der Schlüsselpunkt ist die Frage nach den Verteilungsschlüsseln und deren Dynamisierung im Zuge sich verändernder Packungszahlen und -werte.
- Schließlich könnte man die Feinsteuerung noch weitertreiben, sprich nach einem mehr oder weniger umfangreichen Kriterienkatalog die Honorare individuell berechnen. Das käme dann dem System der Ärzte recht nahe und es bräuchte entsprechend detailgenaue Leistungsziffernbeschreibungen.
All diese Punkte werden in der ungekürzten Fassung des Originalbeitrags, der kürzlich in der AWA-Ausgabe 14-2023 erschienen ist („Ein heißes Eisen – ist es auch zu schmieden?“), detailliert erörtert.
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7 Kommentare
Sicherstellung der Versorgung durch Umverteilung
von FJS am 22.07.2023 um 11:19 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Apothekenhonorar Die Verteilungsdebatte – ein heißes Eisen
von Bernd Haase am 18.07.2023 um 6:54 Uhr
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Divide et impera
von Carsten Moser am 17.07.2023 um 22:18 Uhr
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Autorenanmerkung: Den zweiten Teil abwarten ...
von Reinhard Herzog am 17.07.2023 um 19:54 Uhr
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Inakzeptable Spaltungsversuche
von NeLe am 17.07.2023 um 19:10 Uhr
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AW: Inakzeptable Spaltungsversuche
von Ulrich Ströh am 17.07.2023 um 21:57 Uhr
Debatte
von Ka El am 17.07.2023 um 18:53 Uhr
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