Vorschriften zu kompliziert

DAV fordert Retax-Verzicht bei fehlerhaften Entlassrezepten

Berlin - 18.07.2023, 13:45 Uhr

Die Fehlerquellen beim Ausstellen von Entlassrezepten sind vielfältig, die Heilungsmöglichkeiten für Apotheken hingegen begrenzt. (Quelle: DAP)

Die Fehlerquellen beim Ausstellen von Entlassrezepten sind vielfältig, die Heilungsmöglichkeiten für Apotheken hingegen begrenzt. (Quelle: DAP)


Der Chef des Deutschen Apothekerverbands, Hans-Peter Hubmann, fordert die Krankenkassen auf, formal fehlerhaft ausgestellte Entlassrezepte nicht mehr zu beanstanden. Denn mangels Heilungs- und Rücksprachemöglichkeit bliebe den Apotheken oft nur, die Verordnungen als Privatrezepte zu behandeln und die Patientinnen und Patienten selbst zur Kasse zu bitten – das müsse sich dringend ändern.

Falsche Betriebsstättennummern und Aufkleber mit Personaldaten: Das Beliefern von Entlassrezepten zulasten der GKV hat sich inzwischen zu einer echten Retax-Falle für die Apotheken entwickelt. Unheilbare Formfehler und oftmals eingeschränkte Rücksprachemöglichkeiten machen es den Apothekenteams schwer, frisch aus dem Krankenhaus entlassene Patientinnen und Patienten mit dringend benötigten Medikamenten zu versorgen. Das kann so nicht weitergehen, findet der Deutsche Apothekerverband (DAV) und fordert jetzt die Krankenkassen auf, auf Retaxationen bei solchen Verordnungen zu verzichten.

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Nach Angaben des DAV landen jährlich etwa 2,2 Millionen Entlassrezepte in den Apotheken – die Patientinnen und Patienten müssen demnach jedoch befürchten, dass sie dort als Privatrezepte behandelt werden, weil die Krankenkassen die Kostenübernahme und Honorarzahlung aufgrund von bestimmten Formfehlern bei der Ausstellung der Verordnungen verweigern. „Die Apothekerinnen und Apotheker würden die aus den Kliniken entlassenen Patientinnen und Patienten gern schnell und unkompliziert mit den wichtigsten Arzneimitteln versorgen, bevor sie das nächste Mal zu ihrer Arztpraxis gehen können“, sagt DAV-Chef Hans-Peter Hubmann laut einer Pressemitteilung des Verbands. „Doch das korrekte Ausstellen der Entlassrezepte wird immer komplizierter, sodass die Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern regelmäßig daran scheitern. Die Apotheken wiederum erreichen die Verantwortlichen nicht für telefonische Rücksprachen und dürfen eigenständig kaum etwas korrigieren. Dieser unhaltbare Zustand muss sich dringend ändern!“.

Aus diesem Grund fordert der DAV den GKV-Spitzenverband auf, Beanstandungen bei fehlerhaft ausgestellten Rezepten gegenüber den Apotheken Einhalt zu gebieten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft wiederum soll dafür sorgen, dass die von ihnen ausgehandelten Regelungen zur Ausstellung von Entlassrezepten auch tatsächlich in den Kliniken umgesetzt werden. Denn die Leidtragenden seien die Versicherten, betont Hubmann: „Im Moment müssen wir den Apotheken empfehlen, die Entlassrezepte bei unheilbaren Formfehlern als Privatrezepte mit ihren Patientinnen und Patienten abzurechnen.“


Christina Grünberg, Apothekerin, Redakteurin DAZ (gbg)
cgruenberg@daz.online


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4 Kommentare

Patientenversorgung??

von Holger am 19.07.2023 um 9:15 Uhr

Wenn es den Inhabern der öffentlichen Apotheken wirklich um die Qualität der Patientenversorgung ginge, würden sie ein Wahlrecht des Patienten zulassen, ob der sein Entlassrezept in "seiner" öffentlichen Apotheke oder in der Apotheke des Krankenhauses einlöst (deren Deckungsbeitrag, Gewinne gibt es ja in zumeist gemeinnützigen Einrichtungen nicht, nicht in die Taschen des Apothekers fließt, das nur so am Rande). Ich befürchte, es sind aber wieder mal pekuniäre Aspekte, die diese Forderung triggern und das Argument der Patientenversorgung wird lediglich als wohlfeiles Feigenblatt verwendet. Schade.

» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten

AW: Patientenversorgung nach Holger.......

von Marco Luckhardt am 19.07.2023 um 12:39 Uhr

Was für einen Blödsinn verzapfen Sie hier???
AM an Patienten aus Krankenhausapotheken wollen sie haben.......ach und ich als öfftl. Apo verhinder das ?
OOh Mann.....
Eigtl. sollte man sich die Luft für sowas sparen.....der Blutdruck kocht mir aber sonst über.
Lies dich erstmal in die Materie ein....so ein Bullshit.

AW: Patientenversorgung

von Thomas Mühling am 19.07.2023 um 19:08 Uhr

Ich sehe hier ein Missverständnis und auch etwas mangelhafte Kenntnisse der Regularien. Krankenhaus Apotheken können i.d.R. nicht mit der gesetzkichen Krankenversicherung abrechnen und haben auch keine Arzneimittel zur Mitgabe an den Patienten da. Damit ist es schon schwierig mit der "Wahl" der Apotheke. Nun werden Patienten gerne vor dem Wochenende entlassen, nämlich dann wenn der Hausarzt breits im Wochenende ist und der Bereitschaftsarzt sicher keine Verordnung für einen ihm unbekannten Patienten ausstellt. Genau deshalb wurde das Entlassrezept geschaffen, was ja auxch ein guter Gedanke war. Dass nun die Regularien so eng gesteckt wurden, dass zum einen jedes zweite Entlassrezept falsch ausgestellt ist und zum zweiten für die Apotheke keine Korrekturmöglichkeit besteht bringt die im Artikel beschreiben schwierige Situation mit sich.
Keine Apothek hat Lust auf falsche oder unklare Verordnungen die zu pekuniärem Verlust führen. Somit ist es völlig falsch zu argumentieren die Apotheke hätte hier nur pekuniäre Interessen.

AW: SGB V Paragraph 129a

von Holger am 25.07.2023 um 13:39 Uhr

sollten Sie mal studieren, da ist die Rechtsgrundlage für die Ambulanzversorgung und Abrechnung durch Krankenhausapotheken (neben Paragraph 14 ApoG natürlich).

Ja, der derzeitige Wortlaut insbesondere von 14 ApoG verhindert, dass die Krankenhausapotheke Entlassrezepte ihrer Klinik beliefert. Aber das hätte man, wenn man gewollt hätte, bei der Etablierung der Entlassrezepte ja ändern können. Man hat aber nicht gewollt - und zwar vor allem seitens der Standesführung der öffentlichen Apothekeninhaber (vulgo: DAV) her nicht! Weil - böse Unterstellung von meiner Seite, ich weiß - da wieder mal die Euros lockten. Für die Qualität der Patientenversorgung wäre es definitiv besser, wenn es BEIDE Wege gäbe. Und um der Neiddebatte gleich vorzubeugen - nein, ich als Krankenhausapotheker verdiene NICHT an diesem Geschäft, sondern eventuelle Deckungsbeiträge (Gewinne gibt es in gemeinnützigen Strukturen ja nicht) kämen vollständig meiner Klinik zu gute, blieben also "im System".

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