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Retax-Bilanz 2022 des LAndesapothekerverbands Baden-Württemberbg
LAV holt seinen Mitgliedern mehr als eine Million Euro zurück
Die Retax-Abteilung des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg hat weiterhin gut zu tun: Im vergangenen Jahr prüfte sie mehr als 8.600 von den Kassen beanstandete Rezepte ihrer Mitglieder – und holte am Ende 1.086.924 Euro für sie zurück.
Wie stets bei der sommerlichen Mitgliederversammlung hat auch heute die Abteilung Retaxation des Landesapothekerverbands (LAV) Baden-Württemberg Bilanz gezogen. Wie lief es 2022? Tatsächlich ging der Gesamtwert der geprüften Retaxationen im Vergleich zum Vorjahr um über 100.000 Euro zurück – dennoch konnten über 150.000 Euro mehr für die LAV-Mitglieder als zu Unrecht getätigte Retaxationen zurückgefordert werden.
Insgesamt wurden Retaxationen in einem Volumen in Höhe von 1.422.700 Euro geprüft (Vorjahr 1.528.580 Euro). Davon, so der LAV in einer Pressemitteilung, konnten im Einspruchsverfahren über 76 Prozent für die baden-württembergischen Apotheken zurückgeholt werden. Das sind nach Wert insgesamt 1.086.924 Euro (Vorjahr 936.591 Euro). Die Beanstandungen erwiesen sich als unberechtigt oder konnten durch Nachweise nachträglich geheilt werden. Erneut habe sich damit bestätigt, dass der Großteil der geprüften Retaxationen ungerechtfertigt war, so der LAV.
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Hinter dem Volumen stecken 8.638 geprüfte Rezepte beziehungsweise 4.534 zusammengefasste Retaxationsvorgänge (Vorjahr: 14.362 bzw. 6.747). In 2.412 dieser Vorgänge konnte der LAV sich durchsetzen – in 2.122 Fällen waren die Beanstandungen hingegen berechtigt. Die berechtigten Fälle waren mit insgesamt 335.776 Euro vom Volumen her allerdings deutlich niedriger (Vorjahr 591.989 Euro).
Hoffnung auf neue Retaxeinschränkungen
Weniger Fälle, aber mehr Geld zurückgefordert – dazu erklärt LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth: „Das heißt, dass Apotheken immer öfter mit Retaxationen teurerer Arzneimittel konfrontiert waren – die dann aber häufig durch das Einspruchsverfahren des LAV abgewendet wurden.“ Jetzt ist die Hoffnung groß, dass die Situation künftig besser wird. Allerdings: „Die nun im ALBVVG beschlossenen Änderungen werden künftig in Einzelfällen zur Entspannung führen, aber bei weitem nicht bei allen Fällen“, so Hofferberth. Aus ihrer Sicht hätten die Regelungen des ALBVVG ruhig weitergehender sein können. „Grundsätzlich bleibt für Apotheken eine ungerechte Situation. Sie werden für Versäumnisse anderer mit Retaxationen in die Haftung genommen, obwohl der Versicherte ordnungsgemäß versorgt wurde“, so Hofferberth.
1 Kommentar
Tolle Arbeit
von Linda F. am 19.07.2023 um 20:28 Uhr
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