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Die ABDA-Präsidentin fordert die Apotheken auf, jetzt nicht nachzugeben! Es soll weiter protestiert werden, für eine Verbesserung des Apothekenhonorars. Das dürfte allerdings nicht für alle Apotheken gelten. Denn einige wenige sollen sich laut Medienberichten im „Pharmagold“-Rausch befinden: die Apotheken, die Krebsmedikamente herstellen. Für sie soll es angeblich extreme Gewinnmargen geben, von denen auch so manche Onkologen profitieren wollen. Weitere Medien-Zutaten für diesen toxischen Sommer-Cocktail: ein Whistleblower-Apotheker aus Sachsen, ein Krebskartell, Schmiergelder, gigantische Gewinne, träge Krankenkassen mit Preisverhandlungen wie auf dem Basar. Das zerstört viel Vertrauen in die Apotheke vor Ort – die sich z. B. gegen eine unsägliche Kassenbürokratie bei Entlassrezepten wehren muss.
17. Juli 2023
„Wir dürfen nicht nachgeben“, sagt unsere ABDA-Präsidentin in ihrem Brief, den sie an alle Apothekerinnen und Apotheker geschickt hat. Gemeint sind allerlei kleine (Protest-)Aktionen, die in den kommenden Tagen anlaufen werden, beispielsweise Briefe mit den Forderungen der Apothekerschaft an die Wahlkreisbüros der Gesundheitspolitikerinnen und -politiker und weitere Kampagnen. Also, mein liebes Tagebuch, dann mal los, nur nicht nachlassen. Auch wenn bereits Forderungen wie die Einschränkung der Nullretaxation oder die weitgehende Abschaffung der Präqualifizierung erfüllt sind – „eine Verbesserung der seit Jahren stillstehenden Honorierung der Apotheken“ steht noch aus, wie Präsidentin Overwiening wissen lässt. Dann schaun wir mal, ob und wann zum Thema Honorar die Gespräche mit der Politik anlaufen… Noch ist Sommer.
Als am 1. Juli die elektronische Gesundheitskarte zur Einlösung von E-Rezepten an den Start ging, beschwerte sich der EU-Versender DocMorris, dass er von dieser Möglichkeit ausgeschlossen sei. Richtig, die Versicherten können mit ihrer Versichertenkarte keine E-Rezepte bei den Versendern einlösen, da die Karte vor Ort ins Lesegerät gesteckt werden muss, so ist das eben. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) blieb auf die Beschwerde des Versenders allerdings gelassen. Das Ministerium zeigte kein Verständnis für die vermeintliche Benachteiligung der Versender. Immerhin stehen für Versender genug andere diskriminierungsfreie Methoden zur E-Rezept-Einlösung zur Verfügung, erklärt eine BMG-Sprecherin. Da gibt es z. B. die Gematik-App (die noch relativ wenig genutzt wird), da gibt es den QR-Code des ausgedruckten Tokens, der eingescannt und an Versender geschickt werden kann. Und es ist sogar möglich, den E-Rezept-Token von einem Kartenterminal oder Monitor der Arztpraxis zu scannen und zu übermitteln – das sei rechtlich und technisch zulässig. Ups, mein liebes Tagebuch, war nicht mal im Gespräch, dass das Abfotografieren und Scannen der Tokens nicht zulässig sein soll? Jetzt weist sogar das BMG persönlich darauf hin, dass die Patienten die Token abscannen und versenden können. Grund zur Beschwerde hat da der Versender auf keinen Fall…
Die Honorardebatte läuft an. 3,65 Euro pro Rx-Packung mehr, also statt 8,35 Euro dann 12 Euro. Für alle Apotheken. Fordert die ABDA. Realistisch? Prof. Dr. Reinhard Herzog diskutiert da schon mal andere Denkmodelle, beispielsweise die Umverteilung des Honorars nach dem Motto: Man nehme es den Wohlhabenden und gebe es den „Armen“. Nicht wirklich eine neue Idee, aber man könnte daraus durchaus Verteilungsmodelle fürs Rx-Honorar ableiten. Zum Beispiel ein Abschlagsmodell oder ein abgestuft-degressives Honorar oder ein Modell mit einer Sockelgrundvergütung. Mein liebes Tagebuch, diskutieren kann man über alles: Mehr dazu findet sich im Artikel in der Zeitschrift AWA.
18. Juli 2023
Entlass-Rezepte haben so ihre Tücken. Denn Krankenhausärztinnen und -ärzte, die ihren Patientinnen und Patienten bei der Entlassung aus dem Krankenhaus noch ein Rezept mit auf den Weg geben zur dringenden Erstversorgung, sind, mal freundlich ausgedrückt, nicht immer ganz firm im Ausstellen von Rezepten. Da gibt es ja auch wirklich einiges zu beachten, und die Formalitäten sind komplizierter als bei Rezepten von Niedergelassenen. Und schwups hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen, der für die Apotheke zur Falle werden kann und eine Nullretaxation nach sich zieht. Denn für die Apotheken ist die Rücksprachemöglichkeit mit den ausstellenden Ärztinnen und Ärzten des Krankenhauses deutlich eingeschränkt. Wenn Apotheken keine Nullretaxation riskieren wollen, bleibt ihnen nur übrig, die GKV-Rezepte als Privatrezepte mit den Versicherten abzurechnen. Für Patienten ein Unding. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordert daher die Krankenkassen auf, Retaxationen bei solchen Verordnungen zu unterlassen. Und die Deutsche Krankenhausgesellschaft möge dafür sorgen, so der DAV, dass die von ihnen ausgehandelten Regelungen zur Ausstellung von Entlassrezepten auch tatsächlich in den Kliniken umgesetzt werden. Mein liebes Tagebuch, wer hätte gedacht, dass die eigentlich gute Idee des Entlassrezepts so kompliziert und voller Tücken ist!
Besonders krass die neueste Entwicklung: Der GKV-Spitzenverband wollte die Vorgaben für Entlassrezepte zum 1. Juli sogar noch komplizierter und bürokratischer machen als sie eh schon sind. So sollten unterschiedliche Regelungen für Reha-Einrichtungen und Krankenhäuser gelten. Unglaublich! Dabei ist es für Apotheken oft nicht erkennbar, ob der oder die Verordnende einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung zuzuordnen ist. Aber diese Bürokratie ist jetzt auch dem Deutschen Apothekerverband zu viel: Die Apothekerverbände stimmten dieser Regelung nicht zu. Die Folge: Eine Einigung mit dem GKV-Spitzenverband kam nicht zustande. Und nun? Welche Folgen hat das für die Apotheken? Das ist derzeit vollkommen ungewiss, da der Rahmenvertrag noch gilt, aber die Ergänzung dazu abgelehnt wird. Der DAV hat zwar die Kassen aufgefordert, generell auf Retaxationen bei Entlassrezepten zu verzichten, aber darauf kann sich die Apotheken keinesfalls verlassen. Da bleibt den Apotheken also nur die Möglichkeit übrig, worauf der DAV selbst hinweist: Entlassrezepte unter bestimmten Umständen als Privatrezepte zu behandeln. Mein liebes Tagebuch, es sind solche bürokratischen Absurditäten, die den Apothekenalltag erschweren und die Freude an unserem Beruf massiv beeinträchtigen.
19. Juli 2023
Er zieht die Konsequenzen und schmeißt hin: Hamburgs Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen hat die Nase voll und tritt zurück: Die Beitragserhöhung um knapp 18 Prozent, die die ABDA-Mitgliederversammlung am 28. Juni 2023 beschlossen hat, hält Siemsen für das falsche Signal in einer Zeit, in der sich der Berufsstand für eine Erhöhung des Honorars stark macht. Die ABDA lässt sich für ihren Haushalt 17,9 Prozent höhere Beiträge von ihren Mitgliedsorganisationen, den Kammern und Verbänden, genehmigen, eine Steigerung, die letztlich alle Apothekerinnen und Apotheker treffen wird. Nach Meinung von Siemsen hätte man sich gründlich mit möglichen Einsparpotenzialen auseinandersetzen sollen – das habe er vermisst. Mein liebes Tagebuch, die Entscheidung von Siemsen, der selbst der Vorsitzende des ABDA-Haushaltsausschusses ist, lässt sich vollkommen nachvollziehen. Für Siemsen ist klar: Die Beitragserhöhung in dieser Zeit gefährde nicht nur den neuen Zusammenhalt innerhalb der Apothekerschaft, sondern vermittele auch nach außen hin einen fragwürdigen Eindruck. Mein liebes Tagebuch, mich wundert, dass nicht auch noch andere Vorsitzende von Kammern oder Verbänden öffentlich Kritik an der ABDA-Beitragserhöhung äußerten. Fehlt da die Erdung?
Ein Großteil der Retaxforderungen der Krankenkassen sind ungerechtfertigt! Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) überprüfte im Auftrag seiner Mitglieder mehr als 8600 Rezepte, die die Krankenkassen beanstandet und retaxiert hatten. Das Ergebnis: Die Beanstandungen erwiesen sich als unberechtigt oder konnten durch Nachweise nachträglich geheilt werden. Wie der LAV mitteilt, konnten so im Einspruchsverfahren insgesamt 1.086.924 Euro für die Mitgliedsapotheken zurückgeholt werden. Mein liebes Tagebuch, wenn das kein eindeutiger Beweis für das unsägliche Retaxgebaren der Krankenkassen ist!
20. Juli 2023
Das Thema dieser Woche: das Geschäft mit Krebsmedikamenten. Ein Team von NDR, WDR, Süddeutsche Zeitung und ARD-Magazin Monitor veröffentlichte, perfekt im Sommerloch, seine Recherche über angeblich gigantische Gewinne von Zytostatika-herstellenden Apotheken, über Schmiergelder für Onkologen, desinteressierte Krankenkassen und beteiligte MVZ. Tagesschau, Monitor, das Magazin Stern und viele andere griffen das Thema auf und berichteten. Das Magazin Monitor setzte seinen Beitrag beispielsweise publikumswirksam in Szene mit Elementen aus Homestories über krebskranke Patienten, Spielszenen wie im Krimi und einer Kameraführung, die jedem Tatort-Krimi zur Ehre gereichen würde. Mit diesen emotionalen Szenen wurde dem Zuschauer eine skrupellose und raffgierige Welt der Heilberufe, Hersteller und Großhändler suggeriert, die es nur auf Gewinn- und Profitmaximierung abgesehen hat und das Wohl der Kranken außen vor lässt. Auslöser für die Recherchen soll, so die Berichte, ein Apotheker gewesen sein: Apotheker Robert Herold, Inhaber der Central-Apotheke im sächsischen Falkenstein. Der Apotheker, der selbst einen Teil seiner Umsätze und Gewinne mit der Herstellung von Zytostatika macht, hat laut eigenen Angaben die AOK Plus bereits vor Jahren „über die enormen Gewinnmöglichkeiten bei der Zubereitung von Krebstherapien“ informiert. Aber passiert sei nichts. Auch der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) oder seine Kollegen hätten nicht reagiert. Und so ging Herold an die Öffentlichkeit und übergab dem Recherche-Team Preislisten, aus denen die tollen und nicht öffentlichen Gewinnspannen beim Einkauf von Zytostatika hervorgingen. Zwar würden der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband die Preise für die Erstattung von Zytostatika anhand von vorgelegten Einkaufslisten festlegen, aber für Apotheken sei es durchaus möglich, weit niedrigere Einkaufspreise zu generieren und so die Gewinne zu erhöhen. Herold: Alles, was er wolle, sei eine gerechte Abrechnung. Herold berichtete auch von Onkologen, die ihn aufgefordert hätten, z. B. jeden Monat 5000 Euro in bar an Schmiergeld zu bezahlen, da sie um die großen Gewinnspannen bei Zytostatika wussten. Ein anderer Onkologe habe sogar 20.000 Euro monatlich von ihm verlangt – Herold habe die Zusammenarbeit jedoch abgesagt.
Der VZA lässt in dem Bericht von Monitor wissen, dass man durch den noch günstigeren Einkauf auch die Herstellung, die „unzureichend vergütet“ werde (nämlich mit 100 Euro) „kompensiere“. Die Medien-Berichte machen darüber hinaus darauf aufmerksam, dass trotz guter Gewinne heute immer weniger Apotheken Zytostatika herstellen. Die Herstellung übernähmen vielmehr große Herstellbetriebe, z. B. das Unternehmen Zytoservice (laut "Stern" gegründet von drei Apothekern). In solche Herstellbetriebe investierten bereits internationale Finanzinvestoren – „weil die Zubereitung der Krebsinfusionen so lukrativ ist“, so ein Bericht in der Tagesschau.
Mein liebes Tagebuch, was bei all dieser Gemengelage nachdenklich stimmt: Warum interessierten sich eigentlich die Krankenkassen nicht für die zugespielten Listen mit den tatsächlichen Einkaufspreise für Zytostatika? Während sie in der Regel sogar kleinste Beträge retaxieren, schauten sie hier angeblich weg. Seltsam, oder?
Und ja, es mag einiges Richtiges, viele Spekulationen, vieles zum Nachdenken übergekommen sein. Fakt ist, dass solche Berichte für unser Anliegen nach Honorarerhöhung kontraproduktiv sind: Da gehen Apothekerinnen, Apotheker und ihre Teams auf die Straße und fordern endlich eine Honorarerhöhung, und daneben gibt es einige, die kräftig absahnen und satte Gewinne einstreichen. Welcher Laie kann das noch verstehen? Bei den Zuschauern und Lesern bleibt hängen: teure Apothekenpreise und Gewinnmaximierung auf Kosten von Krebskranken, auch wenn in den Berichten nur von den Zytostatika-herstellenden Apotheken die Rede war. Der Laie nimmt nur das Wort Apotheke wahr. Und ein schwer zu durchschauendes Gewirr an Ärzten, Herstellern, Großhändlern, Herstellbetrieben, Finanzinvestoren – dies alles klingt für die Menschen nicht nach Vertrauen, sondern nach Abzocke.
21. Juli 2023
Was sagt der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) zu den Recherche-Ergebnissen und Vorwürfen? Laut Süddeutscher Zeitung hätten die Krankenkassen in den letzten beiden Jahren fast 1 Milliarde Euro einsparen können. Stimmt das? Nein, sagt der VZA, Apotheken könnten bei den pharmazeutischen Unternehmen oder Großhändlern nur Rabatte für Biosimilars und Generika aushandeln, das Marktvolumen betrage hier 460 Millionen Euro; bei den innovativen patentgeschützten Arzneimitteln (Marktvolumen etwa 1,73 Milliarden Euro) gebe es kein Rabatte. Außerdem könne sich laut VZA der GKV-Spitzenverband über die im Markt für die Apotheken erzielbaren Preise informieren. Und ja, das Honorar von 100 Euro, also die Herstellungspauschale für zytostatikahaltige parenterale Zubereitungen, Lösungen mit monoklonalen Antikörpern und Calcium- und Natriumfolinatlösungen sei „nachweislich nicht auskömmlich“. Im Bericht der Tagesschau lässt der VZA dazu wissen, dass man schon mal „in Einzelfällen“ besonders günstige Einkaufspreise „generiere“ und so die zu niedrige Herstellungspauschale kompensiere. Nun ja, mein liebes Tagebuch, wie viele „Einzelfälle“ es da gibt, da gehen die Meinungen wohl auseinander. Außerdem: Wenn die Herstellerpauschale zu niedrig ist, guckt man schon mal, wie man durch geschickten Einkauf auf ein auskömmliches Honorar kommt. Natürlich weist der VZA auch auf die hohen Kosten hin: gestiegene Anforderungen an Reinraumlabore – da fielen bei manchen Apotheken schon mal Investitionen im siebenstelligen Bereich an. Und dann die Konkurrenz durch die Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die zum Teil von Finanzinvestoren abhängig sind, was nicht im Sinne der Patienten sein könne. Der VZA setze sich vielmehr für das Regionalitätsprinzip ein und den Erhalt des Netzwerkes aus herstellenden Apotheken. Mein liebes Tagebuch, parenterale Zytostatika-Zubereitungen quer durch die Republik zu schicken kann’s in der Tat nicht sein. Die ortsnahe Betreuung onkologischer Patienten ist da allemal besser: Zubereitungen sollen innerhalb von 90 Minuten ab der ärztlichen Beauftragung zur Herstellung an den Arzt geliefert werden können. Alles in allem, sind die VZA-Argumente überzeugend? Jein. Man kann sich vorstellen, dass die eine oder andere Zyto-Apotheke schon mal recht clever verhandelt und gute Rabatte erzielt. Andererseits haben die Krankenkassen die von den Apotheken ausgestellten Rechnungen bezahlt, obwohl sie sich angeblich hätten informieren können… Beim Thema Retax sind sie doch sonst so pingelig und nicht zimperlich…
Und siehe da, die Berichte über den „Pharmagold“-Rausch der Zyto-Apotheken hat die Krankenkassen aufgeweckt. Der AOK-Bundesverband fordert bereits wieder regionale Ausschreibungen auf Ebene der Apotheken. Angeblich problematisiere die AOK-Gemeinschaft die bestehenden Einkaufsvorteile für Apotheken bei Krebsmedikamenten schon „seit Jahren“. Dies lässt zumindest Sabine Richard, Geschäftsführerin Versorgung beim AOK-Bundesverband wissen. Mein liebes Tagebuch, da fragt man sich jedoch, warum z. B. die AOK Plus sich nicht für diese Listen interessiert hat – Apotheker Herold, der alles ins Rollen brachte, sagt im Fernsehbeitrag, er habe über Jahre hinweg diese Listen an die Kassen übersendet, ohne jede Reaktion einer Kasse. Was stimmt da? Übrigens, aus Sicht der AOK-Geschäftsführerin Richard sei auch der Arbeitspreis von 100 Euro für die Apotheken auskömmlich, da müsse es keine weiteren Zuschläge geben. Mein liebes Tagebuch, da prallen Welten aufeinander. Ob aber nun die AOK-Forderung, die Belieferung der Arztpraxen mit Zytostatika in einem transparenten Verfahren regional ausschreiben zu können, das Gelbe vom Ei ist und die Probleme lösen wird – da kommen Zweifel auf. Zumal es schon mal solche Ausschreibungen gab, die dann 2017 abgeschafft wurden. Vielleicht überlegt man sich mal ein gänzlich anderes Verfahren? Was Richard auch kritisiert: die „offensichtlichen Verflechtungen zwischen Ärzten und beliefernden Apotheken oder Herstellbetrieben“ im Bereich der Zyto-Versorgung. Das muss nachdenklich machen. Andererseits, Zytostatika-herstellende Apotheken gibt’s nicht an jeder Ecke – bei Ausschreibungen müssten womöglich dann doch wieder die Zubereitungen durchs Land geschickt werden. Wie diese Gemengelage zufriedenstellend gelöst werden kann, bleibt ein Rätsel.
7 Kommentare
Verwaltungskosten
von Jens Kammerer am 23.07.2023 um 10:16 Uhr
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Pharmagold und Löwenpower
von Jörg Wemsewitz am 23.07.2023 um 10:02 Uhr
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Mein liebes Tagebuch Die Honorardebatte läuft an.
von Bernd Haase am 23.07.2023 um 9:37 Uhr
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Plus 69 Prozent in zehn Jahren?
von Ulrich Ströh am 23.07.2023 um 9:08 Uhr
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AW: Plus 69 Prozent in zehn Jahren
von Dr.Diefenbach am 23.07.2023 um 13:32 Uhr
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von Anita Peter am 23.07.2023 um 8:06 Uhr
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AW: Zyto Debatte
von Ka El am 23.07.2023 um 8:48 Uhr
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