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Nach Medienberichten zum „Krebskartell“
Auch die PKV will bei Zyto-Zubereitungen sparen
Auch der PKV-Verband verfolgt die Berichte über angeblich millionenschwere Einsparpotenziale in der ambulanten Versorgung mit Zyto-Zubereitungen. Denn für die privaten Versicherer ist die Versorgung der Krebspatientinnen und -patienten noch teurer als für die Gesetzliche Krankenversicherung. Der Verband sieht daher „dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf“.
Bei der Versorgung von Krebspatienten mit applikationsfertigen Zytostatika ist es um die Transparenz nicht allzu gut bestellt. Im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es für Fertigarzneimittel, die für die parenteralen Zubereitungen verwendet werden, keinen einheitlichen Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers, auf den dann nach der Arzneimittelpreisverordnung vorgegebene Zuschläge zu erheben sind. Apotheken können die Einkaufspreise dieser Arzneimittel vielmehr selbst aushandeln.
Was die Kasse dann zahlt, welche Abschläge zu leisten sind, regelt die Hilfstaxe. Die Inhalte dieses „Vertrags über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen“ werden zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband vereinbart bzw. von der Schiedsstelle festgesetzt. Derzeit muss sich der GKV-Spitzenverband fragen lassen, wie es sein kann, dass Apotheken, die es darauf anlegen, trotz der Vorgaben der Hilfstaxe erkleckliche Margen erzielen können. Kennt er die tatsächlichen Preise der Hersteller wirklich nicht? Entsprechende Abfragen gesteht das Gesetz der Kassenseite auf jeden Fall zu (§ 129 Abs. 5c Satz 8 bis 10 SGB V).
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Verschlimmbesserung statt Lösung
In der Privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es allerdings nicht einmal die in der Hilfstaxe vorgesehenen Abschläge für Wirkstoffe und Fertigarzneimittel. Für die privaten Versicherer ist vielmehr auch in diesem speziellen Versorgungsbereich die Arzneimittelpreisverordnung einschlägig. Eine gesetzliche Regelung, wonach Einkaufsvorteile zugunsten der PKV weiterzugeben sind, gibt es nicht. Es gibt auch keine Bestimmungen zum Umgang mit Verwürfen. „In der Regel mündet dies darin, dass die PKV teilweise etwas höhere Preise für Zubereitungen bezahlt als die GKV“, erklärt der PKV-Verband den Hintergrund.
Auf Nachfrage heißt es seitens des Verbands, die Margen, auf die vergangene Woche unter anderem der Monitor-Beitrag hingewiesen hat, würden „vermutlich auch bei PKV-Versicherten durch die herstellenden Apotheken abgegriffen, weil die Arzneimittel-Rabatte nicht an die Patienten weitergegeben werden“.
PKV-Sprecher Stefan Reker sieht daher den Gesetzgeber gefordert: „Die PKV-Versicherten müssen an den erheblichen Einkaufsvorteilen der Zytostatika-Apotheken (einschließlich der Krankenhausapotheken) teilhaben können“, fordert er. Die Freistellung dieser Apotheken von den üblichen Preisvorgaben für den Einkauf der verwendeten Fertigarzneimittel sollte zu einer kostengünstigeren Arzneimittelversorgung aller Patienten im Bereich der teuren Zytostatika-Versorgung führen. „Folglich besteht hier dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Der Gesetzgeber sollte dafür sorgen, dass erzielte Rabatte an die Versicherten weitergereicht werden.“
1 Kommentar
PKV nicht immer teurer
von Johannes Berlitz am 26.07.2023 um 9:14 Uhr
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