- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Engpasspauschale: DAV ...
Abrechnungsverfahren steht noch nicht
Engpasspauschale: DAV will sich für Übergangslösung einsetzen
Ab dem 1. August können Apotheken theoretisch die neue Engpasspauschale abrechnen. In der Praxis scheitert das daran, dass es technisch noch nicht möglich ist, Rezepte entsprechend zu bedrucken. Der Deutsche Apothekerverband will sich aber laut seinem Vorsitzenden Hubmann dafür einsetzen, dass es eine Übergangslösung für die Abrechnung gibt, sodass den Apotheken keine Nachteile entstehen.
Die Sonder-PZN für die neue Engpasspauschale in Höhe von 50 Cent netto bzw. 60 Cent brutto steht. Das war es dann aber offensichtlich auch schon, was es zu den Abrechnungsmodalitäten zu verkünden gibt. Somit können die Apotheken die neue Pauschale, die ihnen ab 1. August zusteht, erst einmal nicht abrechnen.
Laut dem Vorsitzenden des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Hans-Peter Hubmann, arbeiten der GKV-Spitzenverband, der DAV, die Apothekensoftware-Häuser sowie die Apothekenrechenzentren mit Hochdruck an einer pragmatischen technischen Umsetzung hinsichtlich der Bedruckung der Rezepte. Über entsprechende Ergebnisse sollen die Apotheken umgehend informiert werden. „Auch wenn die Höhe der neuen Pauschale viel zu niedrig angesetzt wurde, freuen wir uns, dass der Gesetzgeber das Engagement der Apotheken in der Lieferengpass-Krise zumindest anerkennt“, so Hubmann in einem Pressestatement. Der DAV werde alles dafür tun, dass die Apotheken das Honorar so schnell wie möglich abrechnen können.
Mehr zum Thema
Abstimmung läuft
Engpasspauschale: Einzelheiten zur Bedruckung noch nicht klar
Verkündung im Bundesgesetzblatt
Das ALBVVG tritt in Kraft – was gilt ab wann?
Nach Informationen der DAZ sind noch etliche Details der Abrechnung unklar, zum Beispiel wie der Austausch gegen mehrere kleine Packungen erfasst werden soll. Regelungen fürs E-Rezept stehen wohl noch gar nicht. Erst am 7. August soll das Thema wieder auf der Tagesordnung der technischen Kommission stehen, die sich um diese Dinge kümmert.
Besser keine händischen Vermerke
Und dann muss das Ganze noch in der Software abgebildet werden. Davon, die Sonder-PZN und den Taxbetrag von 50 Cent händisch aufzutragen, raten die Rechenzentren explizit ab. Das könne nicht verarbeitet werden und gehe an die Apotheke zurück.
Apotheken bleibt also nichts anderes übrig, als zunächst auf die 50 Cent zu verzichten oder die Rezepte zurückzuhalten. Immerhin hat der DAV-Vorsitzende Hubmann in Aussicht gestellt, dass sich der DAV nachdrücklich dafür einsetzen werde, dass den Apotheken keine Nachteile entstehen. „Wir werden uns für eine Übergangslösung starkmachen, die die Apotheken nutzen können, bevor das endgültige Abrechnungsverfahren steht.“
3 Kommentare
50 Cent
von Joachim Schulz am 03.08.2023 um 16:01 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Get rich or try dyin'
von Jörg Wemsewitz am 30.07.2023 um 10:03 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Noch eine Zeile mehr...
von Rainer W. am 28.07.2023 um 16:13 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.