Was ist in Deutschland in Nahrungsergänzungsmitteln erlaubt?
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist darauf hin, dass Nahrungsergänzungsmittel nur der Ergänzung der allgemeinen Ernährung von gesunden Personen dienen. Sie müssen nur die Vorgaben des Lebensmittelrechts (Lebens- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB und Nahrungsergänzungsmittelverordnung) erfüllen und werden nicht durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder die Europäische Zentralbehörde in einem Prüfverfahren zugelassen. Da die strengeren Vorgaben des Arzneimittelrechts nicht gelten, darf die tatsächlich in einem Nahrungsergänzungsmittel vorhandene Menge eines Inhaltsstoffes um bis zu 50% von der auf der Packung deklarierten Angabe abweichen. Im Vergleich dazu darf die Abweichung bei Arzneimitteln maximal 5% betragen. Zudem sind für Nahrungsergänzungsmittel keine Höchstmengen für Inhaltsstoffe vorgeschrieben – einzige Ausnahme sind technologische Zusatzstoffe [4].
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