Stellungnahme zum Digitalgesetz

Kein „Staats-E-Rezept“: Pro Generika will Marktöffnung für Drittanbieter-Apps

01.08.2023, 17:00 Uhr

Pro Generika (hier der Geschäftsführer Bork Bretthauer) wünscht sich einen Wettbewerb unter den E-Rezept-Apps. (Foto: Pro Generika) 

Pro Generika (hier der Geschäftsführer Bork Bretthauer) wünscht sich einen Wettbewerb unter den E-Rezept-Apps. (Foto: Pro Generika) 


Auch der Branchenverband Pro Generika hat die Chance genutzt, zum Referentenentwurf für ein Digitalgesetz Stellung zu nehmen. Unter anderem spricht er sich dafür aus, den Zugriff und die Verwaltung von E-Rezepten auch über Apps von Drittanbietern zu ermöglichen und vertritt in diesem Punkt eine ganz andere Auffassung als die ABDA.

Der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegte Entwurf eines Digitalgesetzes sieht unter anderem vor, dass die Bereitstellung und der Betrieb von informationstechnischen Systemen, die eine Übermittlung von elektronischen Verordnungen oder elektronischen Zugangsdaten zu elektronischen Verordnungen außerhalb der Telematikinfrastruktur ermöglichen, untersagt werden soll (§ 360 Absatz 16 SGB V neu). 

Allerdings wird gleich im nächsten Satz eine Ausnahme definiert. Denn weiter heißt es: Abweichend von Satz 1 dürfen Anbieter informationstechnische Systeme bereitstellen, mit denen elektronische Zugangsdaten zu elektronischen Verordnungen vom Leistungserbringer mit Zustimmung der Versicherten an die Versicherten zur direkten Weiterleitung an eine Apotheke zur Einlösung der Verordnung ohne Nutzung der Telematikinfrastruktur übermittelt werden, wenn dabei der Stand der Technik gemäß den Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Sicherheitsniveau „Substantiell“ eingehalten wird. Zudem sollen Versicherte außer über die Gematik-App auch über die ePA-Apps ihrer jeweiligen Krankenkassen auf E-Rezepte zugreifen und diese verwalten können.

Die ABDA hält von alledem nichts, wie sie in ihrer Stellungnahme deutlich macht. Ihrer Ansicht nach sollen alle Ausnahmen gestrichen werden. Ganz anders sieht das der Branchenverband Pro Generika. Zwar wird der neue Ansatz, dass Drittanbieter rein digitale und kundenfreundliche Einlöse- und Übertragungsmöglichkeiten für das E-Rezept außerhalb der Telematik-Infrastruktur bereitstellen dürfen, begrüßt. Die hierdurch eröffnete Möglichkeit, im marktwirtschaftlichen Wettbewerb entwickelte Angebote zur Einlösung des elektronischen Rezepts zu schaffen, gehe in die richtige Richtung, schreibt der Verband in seiner Stellungnahme. Allerdings geht das Pro Generika nicht weit genug. Denn: Eine wünschenswerte Öffnung des E-Rezepts für Marktanwendungen werde damit nicht vollumfänglich vollzogen. 

Pro Generika will kein Staats-E-Rezept

Pro Generika ist der Auffassung, dass wettbewerblich entstandene Lösungen stärker als im Gesetzentwurf vorgesehen als Chance zu begreifen und zu befördern seien. Für den weiteren Ausbau des E-Rezepts nach Ersteinführung sollte daher eine gleichberechtigte Öffnung für Anwendungen des Markts erfolgen, anstatt dass der Markt durch ein von der Gematik hergestelltes „Staats-E-Rezept“ bzw. kassenseitig entwickelte Anwendungen verdrängt werde. Als Maßstab, ob eine E-Rezept-App zur Anwendung kommen darf oder nicht, sollte allein die Einhaltung der gesetzten Regelungen, wie sie bereits jetzt für kassenseitig entwickelte Anwendungen vorgesehen ist, gelten, um einen diskriminierungsfreien Zugang für Marktteilnehmer zu gewährleisten.

Die Rolle der Gematik sollte sich nach Ansicht von Pro Generika auf die zentrale Koordination und Steuerung des Zusammenspiels der Marktanwendungen konzentrieren.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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4 Kommentare

pro was?

von Michael Weigand am 02.08.2023 um 11:11 Uhr

naja proGenereika...das waren die, die uns schon beim Versandhandel in den Rücken gefallen sind, wenn ich micht recht erinnere. Wenn die ABDA mal was sinnvolles machen möchte, dann sollten die Mitglieder dieses Vereins mal benannt werden. Wir Apotheker sind einfach zu blöd...wenn ich mich richtig erinnere, gabs damals (als es schon zu spät war) ein "sorry, äh, sowas kommt nicht mehr vor...oups,..."

AN DIE HERREN VON DER ABDA...PROGENERIKA SIND UNSERE FEINDE (JA FEINDE)....unterstützt uns, solche Versandslobbyisten zu meiden....an die Kollegen....hier müssen wir unsere gemeinsame Särkte zeigen....Demos helfen wenig, wenn die Konzernvertreter (mit all ihrer Kohle und Pöstchen) uns in den Rückenfallen...zeigen wir Progenerika bzw. besser noch deren schlangenzüngigen Mitgliedern, dass es einmal zu oft war...

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Wieder Täuschung durch Lauterbach

von ratatosk am 02.08.2023 um 9:30 Uhr

Diese Ausnahmen würden sofort zur Wirkungslosigkeit des ganzen Gesetztes werden, da findige Konzerne immer die Lücken finden. Man gewinnt den Eindruck daß Karl hier täuschen will indem er ein Gesetz machen will das den Eindruck erwecken soll, daß hier externe Einflüsse ausgeschlossen werden sollen, aber durch die Hintertür wird dann genau dies gefördert.
Aber diese schäbige Hintertürpolitik hat ja schon Ulla eingeführt. Fragt sich nur wer von wem abgeschaut hat.
Bei den MVZ tut er ja so als hätte er es endlch mal kapiert, wie so etwas läuft, aber seltsamerweise ? treibt er hier das gleiche Spielchen,

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mein Wunsch

von Dr. Dietmar Roth am 02.08.2023 um 8:58 Uhr

Die Rolle von Pro Generika sollte sich meiner Meinung nach auf die Herstellung der Generika und Einhaltung der Lieferverträge konzentrieren.

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Nachtigall ich hör dich .....

von Jörg Wemsewitz am 01.08.2023 um 18:34 Uhr

Wenn es Vertrauen in ein eRezept geben soll, dann muss es frei von Einflüssen und Drittanbietern sein. Vertrauen in eine solche Technologie müssen nicht nur die Patienten haben, sondern auch Ärzte und Apotheker. Wirtschaftliche Interessen sind hier falsch, solange am Ende die Solidargemeinschaft bezahlen soll.

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