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Geänderte Allgemeinverfügung
Neue Mindestöffnungszeiten für Apotheken in Sachsen-Anhalt
Ab sofort gelten für Apotheken in Sachsen-Anhalt neue Mindestöffnungszeiten. Eine von der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt erlassene geänderte Allgemeinverfügung tritt heute in Kraft.
Sachsen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und zuletzt Mecklenburg-Vorpommern haben es vorgemacht, jetzt zieht Sachsen-Anhalt nach: Auch dort hat die zuständige Apothekerkammer eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die den örtlichen Apotheken mehr Spielraum bei der Gestaltung ihrer Öffnungszeiten einräumt. Die neuen Vorgaben treten heute in Kraft.
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Demnach müssen Apotheken in Sachsen-Anhalt, die nicht zum Notdienst eingeteilt sind, jetzt montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 8 und 18 Uhr jeweils sechs Stunden dienstbereit sein. Mittwochs und samstags haben sie mindestens drei Stunden im Zeitraum zwischen 8 und 14 Uhr zu öffnen, wobei eine Befreiung von der Dienstbereitschaft nach § 23 Absatz 2 Apothekenbetriebsordnung zum Beispiel für den Samstag nach wie vor auf Antrag möglich ist. Bereits erteilte Befreiungen nach dieser Norm haben weiterhin Bestand.
Keine Verringerung der Mindestöffnungszeiten, aber mehr Flexibilität
Zuvor waren Apotheken im Bundesland verpflichtet, mindestens montags bis samstags von 9 bis 12 Uhr und montags, dienstags, donnerstags und freitags zudem von 15 bis 18 Uhr zu öffnen. Aus der Änderung folgt also keine Verringerung der Öffnungszeiten für Apotheken, die Inhaberinnen und Inhaber können sie nun jedoch flexibler als zuvor an die örtlichen Gegebenheiten und die Bedürfnisse des Teams anpassen.
Die Kammer begründet die Neuregelung damit, dass „der Mangel an zur Vertretung berechtigtem pharmazeutischem Fachpersonal stark zunimmt. Die Auswirkungen dieses Fachkräftemangels werden durch die relativ starren Öffnungszeiten der Apotheken noch verschärft.“ Daher sei die maßvolle Flexibilisierung der Öffnungszeiten der Apotheken ein sachgerechter und geeigneter Weg, um die widerstreitenden Interessen zu einem Ausgleich zu bringen.
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