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Analyse und Ideen zum Lieferengpasshonorar
Wie kann der Umgang mit Lieferengpässen angemessen vergütet werden?
Die ABDA fordert 21 Euro für den Umgang mit einem Lieferengpass, aber der Gesetzgeber gewährt mit dem ALBVVG nur 50 Cent. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist der passende Moment, die Forderung zu überdenken und das Konzept praxisgerechter zu gestalten, meint DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn. In der aktuellen Ausgabe der DAZ hinterfragt er die ABDA-Forderung und leitet daraus neue Vorschläge ab.
Die ABDA hatte für das ALBVVG gefordert, Lieferengpässe in Apotheken mit 21 Euro zu honorieren. Sie hält diese Forderung weiterhin aufrecht, obwohl das mittlerweile in Kraft getretene Gesetz nur ein Entgelt von 50 Cent vorsieht.
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Die ABDA stützt ihre Forderung auf eine Befragung, nach der in Apotheken mehr als 5,62 Millionen Arbeitsstunden für Lieferengpässe aufgewendet werden. Sie bewertet diese Arbeitszeit mit 75,91 Euro Arbeitgebervollkosten pro Stunde für pharmazeutisches Personal und ermittelt so Arbeitskosten von etwa 425 Millionen Euro.
Der Verfasser dieser Analyse hat ausgehend vom Adexa-Tarifvertrag für 2023 und der jeweils höchsten Berufsaltersstufe Arbeitgebervollkosten einschließlich Gewinnzuschlag von 79,29 Euro pro Stunde errechnet. Die ABDA bezieht also offenbar auch geringere Berufsaltersstufen ein und berücksichtigt keine übertariflichen Gehälter. Die Schätzung der ABDA ist demnach sehr vorsichtig.
Im nächsten Rechenschritt legt die ABDA die ermittelten 425 Millionen Euro auf 20 Millionen Fälle um. Diese ergeben sich aus 18 Millionen Fällen pro Jahr, in denen das Sonderkennzeichen zuletzt bei GKV-Versicherten gesetzt wurde, und angenommenen zwei Millionen ähnlichen Fällen in der PKV.
Komplette Kosten werden nur auf einen Teil der Fälle umgelegt
Damit würden die gesamten Kosten für alle Lieferengpässe nur auf einen Teil der Engpässe verteilt, nämlich die Fälle, bei denen nach den bisher geltenden Regeln ein Sonderkennzeichen zu setzen war. Mit einem solchen Honorar würden diese Fälle zwangsläufig übermäßig honoriert, weil sie stellvertretend auch für die anderen Fälle stehen, die nicht erfasst würden.
Ein solches Verfahren würde es Kritikern leicht machen, vermeintlich zu hohe Honorare anzuprangern. Daneben zeigt die Analyse in der DAZ weitere Nachteile des Konzepts der ABDA für ein Lieferengpasshonorar. Um Probleme zu vermeiden, sollte dieses Entgelt – wie jedes andere Honorar – möglichst eng an den jeweiligen Auslöser der Kosten geknüpft werden.
Vorschlag: Mehrere Einzelhonorare für verschiedene Auslöser
Ausgehend von dieser Erkenntnis werden in der Analyse Vorschläge für ein alternatives Honorarkonzept entwickelt. Die Hauptidee dabei ist, mehrere kleinere Honorare für verschiedene Situationen einzuführen, soweit dies mit überschaubarem Verwaltungsaufwand möglich ist.
Neben einem Lieferengpasshonorar im engeren Sinne könnten das Honorare für eine Arztrücksprache, für Sonderbeschaffungen und für eine Nicht-Abgabe sein. Letzteres würde fällig, wenn anstelle des ursprünglichen Rezepts ein neues Rezept ausgestellt werden muss. Die zusätzlichen Honorare wären nicht nur bei einigen Fallkonstellationen der Lieferengpässe, sondern auch in ganz anderen Fällen abzurechnen, beispielsweise Arztrücksprachen aus anderen Gründen. Das kann auch zu einem neuen Anlauf werden, endlich das Deprescribing zu entlohnen, also Fälle, in denen Apotheken eine überflüssige Verordnung erkennen und in Zusammenarbeit mit dem Verordner streichen. So kann die Diskussion über Lieferengpässe andere Themen voranbringen, die schon seit längerer Zeit anstehen.
Höherer Festzuschlag unbürokratisch, aber kaum durchsetzbar
Um zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu vermeiden, wäre ein höherer Festzuschlag auf Rx-Arzneimittel ein wohl noch besserer Vorschlag. Doch eine weitere Erhöhung neben dem geforderten Inflationsausgleich erscheint kaum durchsetzbar. Dies spricht wiederum für die obigen Überlegungen.
Mehr dazu finden Sie in der neuesten gedruckten Ausgabe der DAZ.
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