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Analyse und Ideen zum Lieferengpasshonorar
Wie kann der Umgang mit Lieferengpässen angemessen vergütet werden?
Die ABDA fordert 21 Euro für den Umgang mit einem Lieferengpass, aber der Gesetzgeber gewährt mit dem ALBVVG nur 50 Cent. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist der passende Moment, die Forderung zu überdenken und das Konzept praxisgerechter zu gestalten, meint DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn. In der aktuellen Ausgabe der DAZ hinterfragt er die ABDA-Forderung und leitet daraus neue Vorschläge ab.
Süsel – 03.08.2023, 05:00 Uhr

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Die Tücke steckt im Detail
„Zielgerecht nach Bedürftigkeit und Relevanz fördern“ – ist das, was aus dem Lehrbuch der Sozialpolitik stammen könnte, auf die Apothekenrealität übertragbar? Über welches Umverteilungsvolumen reden wir überhaupt und rechtfertigt der potenzielle Nutzen neue Verwaltungsstrukturen? Im zweiten Teil seiner Analyse unterlegt AWA-Herausgeber Professor Reinhard Herzog die Möglichkeiten einer (Um-)Verteilung mit konkreten Zahlen.
Engpasspauschale: Einzelheiten zur Bedruckung noch nicht klar
Mit dem Engpassgesetz – das größtenteils am heutigen Donnerstag in Kraft getreten ist – wurde unter anderem festgesetzt, dass Apotheken ab 1. August für ihre Aufwände im Zusammenhang mit Lieferengpässen mit 50 Cent pro ausgetauschtem Arzneimittel abgespeist werden. Doch wie kommt die Apotheke an den Zuschlag? Die Einzelheiten zur Bedruckung werden derzeit noch abgestimmt.
ABDA fordert 21 Euro je Lieferengpass-Austausch
Müssen Apotheken wegen eines Lieferengpasses ein Arzneimittel gegen ein Alternativpräparat austauschen, sollen sie dafür 21 Euro je Vorgang bekommen. Das fordert jetzt die ABDA und untermauert ihr Anliegen mit Zahlen.
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