Anträge zum Deutschen Apothekertag 2023

Novellierung der Approbationsordnung – auch dieses Jahr wieder Thema beim DAT

Stuttgart - 14.08.2023, 09:15 Uhr

Nachwuchs ist ein wichtiges Thema für die Apothekerschaft. Daher widmen sich vier Anträge zum DAT Ausbildungsfragen. (Foto: Volker Witt  / AdobeStock)

Nachwuchs ist ein wichtiges Thema für die Apothekerschaft. Daher widmen sich vier Anträge zum DAT Ausbildungsfragen. (Foto: Volker Witt  / AdobeStock)


Die Novellierung der Approbationsordnung war eines der intensiv diskutierten Themen des Deutschen Apothekertags 2022. Auch in diesem Jahr stehen wieder zwei Anträge dazu zur Abstimmung. Die Apothekerkammer Berlin schlägt einen Strategieplan zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Positionspapiers vor, die Landesapothekerkammer Thüringen setzt sich für eine Stärkung der Famulatur ein.

Die Approbationsordnung für Apotheker braucht ein Update. Darüber herrscht unter bereits approbierten und angehenden Apotheker:innen Einigkeit. Im vergangenen Jahr hatten daher unter anderem Bundesapothekerkammer, Pharmaziestudierende und Hochschullehrende ein Positionspapier mit entsprechenden Vorschlägen erarbeitet. Auch wenn der BPhD dieses letztlich abgelehnt hatte, war auf dem Apothekertag 2022 ein Antrag angenommen worden, in dem die Delegierten das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auffordern, die Approbationsordnung auf Basis ebendessen zu überarbeiten.

Viele hatten daher erwartet, dass das Jahr 2023 im „Zeichen der Approbationsordnung“ stehen würde. Die Apothekerkammer Berlin scheint jedoch der Meinung zu sein, dass bis jetzt nicht genug passiert ist. Zum Deutschen Apothekertag (DAT) 2023 reicht sie den folgenden Antrag ein:


„Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker spricht sich dafür aus, in Abstimmung mit den Beteiligten des Runden Tisches die gemeinsamen Bemühungen zur Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) zu stärken und einen Strategieplan zur Umsetzung und Weiterentwicklung des bestehenden Positionspapieres zu entwickeln.“

Antrag der Apothekerkammer Berlin zum Deutschen Apothekertag 2023


Im Begründungstext zum Antrag ist zu lesen, dass es im Februar dieses Jahres ein Gespräch mit dem BMG gegeben habe, in dem dieses die Mitglieder des Runden Tisches um weitere Informationen gebeten habe, um „die Inhalte des Positionspapiers der Bundesapothekerkammer (BAK) zu begründen und auszuarbeiten“. Im März habe daraufhin der Runde Tisch zum siebten Mal getagt. Seitdem seien jedoch „keine erkennbaren Schritte seitens des BMG eingeleitet worden“. Um mehr Tempo in den Prozess zu bringen, solle nun der Geschäftsführende Vorstand der BAK „einen strukturierten Strategieplan zur Umsetzung bis zur Novellierung“ erstellen, der dann den Mitgliedern des Runden Tisches als Vorbereitung auf den noch ausstehenden politischen Prozess dienen soll.

Gegen eine Kürzung der Famulaturdauer

Weniger mit dem Gesamtprozess als mit einem Teilaspekt der Novellierung der Approbationsordnung beschäftigt sich ein Antrag der Landesapothekerkammer Thüringen. Konkret geht es um die Famulatur. Während das Positionspapier vorsieht, diese von acht auf vier Wochen zu verkürzen, ist Ziel des Antrags, eben diese Verkürzung bei der Überarbeitung der Approbationsordnung zu streichen. Stattdessen beinhaltet der Antrag den Vorschlag, dass Nachwuchspharmazeut:innen die Famulatur bereits vor Studienbeginn absolvieren dürfen sollen.

In der Antragbegründung ist zu lesen, dass die Famulatur im Grundstudium der Ausbildungsbestandteil mit dem höchsten Praxisbezug sei. Dieser solle als wichtiger Kontaktpunkt zwischen derzeitigen und künftigen Apotheker:innen nicht gekürzt werden. Damit Famulant:innen künftig stärker von ihrer praktischen Ausbildung profitieren als bisher, sei ein durch die BAK entwickelter Famulaturleitfaden ein geeignetes Werkzeug.

Zwischen PJ und Approbation – Status klären

Ein dritter Antrag befasst sich unterdes mit der Situation von pharmazeutischem Nachwuchs, der das Pharmaziepraktikum beendet, aber die Approbation noch nicht erhalten hat. Konkret wollen die Delegierten Joachim Stolle, Sarah Junghans, Maximilian Müller, Tina Töllner und Claudia Wolf den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber auffordern lassen, „klarzustellen, dass Pharmazeut:innen im Praktikum (PhiPs), die sich nachweislich für den dritten Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung angemeldet haben, in der Zeit nach Beendigung ihres Pharmaziepraktikums bis zur Erteilung der Approbation dem pharmazeutischen Personal einer Apotheke gemäß § 1a Abs. 2 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) angehören“.

Damit soll es laut der Antragsbegründung den Fast-Apotheker:innen ermöglich werden, in der Zeit bis zum dritten Staatsexamen weiterhin Praxiserfahrung zu sammeln und etwa durch eine Teilzeitbeschäftigung den Lebensunterhalt zu sichern. Es erscheine „nicht sachlogisch, dass PhiPs, die während ihrer Ausbildung erheblich an Fachwissen und Know-how hinzugewonnen haben, nicht in mindestens gleichem Umfang wie zu Beginn ihres Pharmaziepraktikums eingesetzt werden können“.

Ausbildungsvergütung für PTA

Auch über die Vergütung von PTA-Auszubildenden wird auf dem DAT gesprochen werden. In einem Antrag, den die Apothekerkammer des Saarlandes und der Saarländische Apothekerverein zur Abstimmung stellen wollen, soll der Gesetzgeber aufgefordert werden, „die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass pharmazeutisch-technische Assistent:innen (PTAs) während der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung erhalten“. Damit solle die Attraktivität des Berufsbilds PTA gesteigert werden, heißt es in der Begründung. Der bereits jetzt bestehende Mangel an PTA dürften Apothekeninhaber:innen schon heute gut bekannt sein.

Der Deutsche Apothekertag findet in diesem Jahr vom 27. bis 29. September in Düsseldorf statt. Die Anträge, die der DAZ vorliegen, sind bereits von der Antragskommission bearbeitet worden und müssen nun noch den ABDA-Gesamtvorstand passieren. Das soll in der Sitzung am 17. August geschehen.

Karten für den DAT

Sie sind approbierte Apothekerin bzw. approbierter Apotheker und möchten sich auf dem Deutschen Apothekertag anschauen, was die Hauptversammlung so macht? Dann buchen Sie auf www.deutscher-apothekertag.de ein Ticket. Das ist seit dem 1. August möglich.

Kosten fallen für die Karten nicht an. Beworben wird von der ABDA allerdings der Erwerb eines Kombi-Tickets, das neben dem Zutritt zum Deutschen Apothekertag auch zum Besuch der Expopharm an allen Messetagen genutzt werden kann. Dieses Ticket kostet 65 Euro, was dem Preis für eine Expopharm-Dauerkarte entspricht.


Dr. Gesa Gnegel, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (gg)
redaktion@daz.online


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