Die Octenident® Mundspüllösung ist zur vorübergehenden Keimzahlreduktion in der Mundhöhle und zur vorübergehenden Hemmung der Plaque-Bildung, bei eingeschränkter Mundhygienefähigkeit indiziert und erst seit kurzem als Arzneimittel zugelassen [1]. Jetzt informiert die Firma Schülke & Mayr mittels Informationsbrief über Maßnahmen zur Verringerung von Risiken bei der Anwendung in der Mundhöhle: „Bei häuslicher Anwendung von Octenident antiseptic sollten Patienten angemessen zum korrekten Gebrauch informiert werden und sich bei Auftreten von Schwellungen und/oder Schmerzen umgehend in ärztliche beziehungsweise zahnärztliche Behandlung begeben“, heißt es auf dem Internetauftritt der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK).
Denn wie bereits aus früheren Warnungen hervorgeht, kann Octenidin bei zu langer Kontaktzeit mit Gewebe zu Schwellungen und Gewebeschäden führen. Deshalb darf das Arzneimittel auch nicht zum Spülen von parodontalen Taschen, Wurzelkanälen oder Wundhöhlen verwendet werden. [2].
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