Ziel ist, den Deutschen Apothekerverband (DAV) und den GKV-Spitzenverband zu verpflichten, einen für alle Krankenkassen geltenden Hilfsmittel-Versorgungsvertrag zu verhandeln, der „bundesweit Geltung beansprucht und eine unbürokratische und für die Apotheken auskömmliche Versorgung der Bevölkerung mit Hilfsmitteln ermöglicht“. Neben einer einheitlichen, offenen und kostenfrei zugänglichen Schnittstelle für elektronische Kostenvoranschläge wünschen sich die Antragsteller eine prinzipielle Genehmigungsfreiheit bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, die für die Anwendung von ärztlich verordneten Arzneimitteln erforderlich sind, durch Apotheken, um die unmittelbare Anwendung der Arzneimittel zu ermöglichen. Für solche Hilfsmittel soll zudem der Gesetzgeber eine Ausnahmeregelung von der Vorschrift nach § 33 Abs. 6 Satz 1 Sozialgesetzbuch V schaffen, wonach Versicherte nur Leistungserbringer in Anspruch nehmen können, die Vertragspartner ihrer Krankenkasse sind.
Einheitliche Qualitätsstandards und weniger Bürokratie
Ein bundesweit für alle Krankenkassen geltender Hilfsmittelliefervertrag würde dazu beitragen, dass alle Patienten bundesweit mit gleichen Qualitätsstandards versorgt werden könnten, heißt es in der Begründung zum Antrag. „Auch würde ein solcher Vertrag maßgeblich zu einem für Apotheken spürbaren Bürokratieabbau führen, da ein Vertragsbeitritt nur noch zu einem Vertrag, der für alle gesetzlichen Krankenkassen Geltung beansprucht, erforderlich wäre.“ Zudem verweisen die Antragsteller auf einen Sonderbericht des Bundesamts für soziale Sicherung (BAS), in dem die Bundesoberbehörde selbst zu dem Schluss kommt, dass das aktuelle Vertragsmodell im Hilfsmittelbereich keine positiven Effekte mit sich bringt und es wohl besser wäre, davon abzurücken. Über den Sonderbericht des BAS hat die DAZ ausführlich berichtet.
Der Deutsche Apothekertag findet in diesem Jahr vom 27. bis 29. September in Düsseldorf statt. Die Anträge, die der DAZ vorliegen, sind bereits von der Antragskommission bearbeitet worden und müssen nun noch den ABDA-Gesamtvorstand passieren. Das soll in der Sitzung am 17. August geschehen.
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