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Legalisierung von Genusscannabis
Lauterbach: Cannabis-Gesetz ist Wendepunkt gescheiterter Politik
Limitierter Eigenanbau und Genossenschaften: Ein „Gesetz mit Augenmaß“ hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das Vorhaben zu Legalisierung von Cannabis an diesem Mittwoch genannt. Das Bundeskabinett hatte es kurz zuvor auf den Weg für das parlamentarische Verfahren gebracht. Dass es von zwei Seiten angegriffen werde, nannte Lauterbach „ein gutes Zeichen“.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat den vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis am Mittwoch als „Wendepunkt einer leider gescheiterten Cannabisdrogenpolitik“ bezeichnet. Man wolle damit drei Problemen begegnen, auf die es bislang keine zufriedenstellenden Antworten gegeben habe, erklärte er auf einer Pressekonferenz anlässlich des Kabinettsbeschlusses. Zum einen steige der Cannabis-Konsum. Zudem gebe es eine umfängliche Drogenkriminalität, wobei Cannabis-Delikte 50 Prozent ausmachten. Schlussendlich werde der Schwarzmarkt in zunehmendem Maß problematisch, unter anderem wegen toxischer Beimengungen zum Cannabis. Die Regierung hatte im April die Eckpunkte vorgestellt, im Juli wurde der Referentenentwurf bekannt.
Lauterbach sprach von einem Konzept der „kontrollierten Legalisierung“. Er machte deutlich, dass, auch wenn der Cannabis-Konsum legalisiert werde, das Mittel weiterhin gefährlich sei. Bezüglich der Kritik an dem Gesetzesvorhaben – einerseits jene, denen die Legalisierung nicht umfassend genug ist und andererseits jene, denen sie zu weit geht – erklärte der Gesundheitsminister, in diesem Fall sei es ein „gutes Zeichen“, dass es Angriffe von zwei Seiten gebe. Er betonte, dass es ein „Gesetz mit Augenmaß“ sei. Insgesamt seien acht Ressorts beteiligt gewesen, es habe „eine gute, eine intensive Debatte“ gegeben.
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Besonderes Gewicht legte Lauterbach darauf, dass der Schutz von Kindern und Jugendliche eine wesentliche Rolle bei dem Gesetz spiele. So werde es eine begleitende Kampagne unter dem Motto „Legal, aber…“ beispielsweise in den sozialen Medien zur Aufklärung von langfristigen Schäden des Cannabiskonsums bei jungen Menschen geben. Eine Nachfrage, wie diese Kampagne finanziert werde, ließ der Minister offen: „Das Geld wird da sein. Mehr muss nicht gesagt werden.“ Durch das Gesetz werde es aber im Allgemeinen eine „andere Aufmerksamkeit“ für diese Schäden geben, das Thema werde „enttabuisiert“. In diesem Zusammenhang begrüßte er auch die breite Debatte zu dem Gesetzesvorhaben, diese sei in diesem Sinne sehr „hilfreich“.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Erwachsenen bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum anbauen dürfen und der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen bzw. Genossenschaften erlaubt wird. Allerdings soll es ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und für Anbauvereinigungen geben. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis wird straffrei sein. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen soll ein Konsumverbot von Cannabis in einer Schutzzone von 200 Metern Abstand zum Eingangsbereich von Anbauvereinigungen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten gelten. Gleichzeitig soll es verstärkt Bemühungen um Prävention geben, unter anderem durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie in den Anbauvereinigungen. Zudem sollen Präventionsbeauftragte mit nachgewiesenen Sachkenntnissen und in Kooperation mit lokalen Suchtberatungsstellen informieren und beraten. Nach vier Jahren soll das Gesetz auf seine gesellschaftlichen Auswirkungen bewertet werden. Minister Lauterbach plant laut eigenen Angaben vom Mittwoch nicht zu konsumieren.
Eigenes Gesetz für Medizinalcannabis
Für Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken soll ein eigenes Gesetz geschaffen werden. Dieses lehnt sich im Wesentlichen an die bewährten Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes an. Auch darf Medizinalcannabis weiter nach den geltenden sozialrechtlichen Voraussetzungen als Arzneimittel verschrieben werden. Eine Verschreibung auf einem besonderen Betäubungsmittelrezept ist zukünftig aber nicht mehr notwendig. Es reicht ein reguläres Rezept. Für Apotheken, die Medizinalcannabis abgeben, heißt das allerdings, dass sie auch keine zusätzliche BtM-Gebühr mehr berechnen können. „Die Versorgung mit Medizinal-Cannabis für diejenigen Patientinnen und Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen sind, wird weiterhin sichergestellt“, hieß es am Mittwoch aus dem Bundesgesundheitsministerium.
2 Kommentare
Erratum
von Mathias Mallach am 16.08.2023 um 15:56 Uhr
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AW: Erratum
von Dr.Diefenbach am 16.08.2023 um 20:00 Uhr
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