Arzneimittelpreisverordnung

BMG und BMWK im Gespräch: Wer soll für das Apothekenhonorar zuständig sein?

Berlin - 22.08.2023, 12:30 Uhr

Lauterbach (links) oder Habeck: Wessen Haus soll künftig für die Arzneimittelpreisverordnung verantwortlich zeichnen? (Foto: IMAGO / Jens Schicke)

Lauterbach (links) oder Habeck: Wessen Haus soll künftig für die Arzneimittelpreisverordnung verantwortlich zeichnen? (Foto: IMAGO / Jens Schicke)


Wechselt die Zuständigkeit für die Arzneimittelpreisverordnung vom Bundeswirtschafts- ins Bundesgesundheitsministerium? Zumindest sei man zu einer möglichen Übergabe im Gespräch, wie ein BMG-Sprecher auf DAZ-Anfrage mitteilt.

Die Apothekerschaft hat es mit ihren Honorarforderungen schwer – auch weil die Zuständigkeit für die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), in der die Vergütung der Apotheken geregelt ist, formal nicht beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Hauptansprechpartner des Berufsstands liegt, sondern beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Doch das könnte sich möglicherweise bald ändern: Wie ein BMG-Sprecher auf DAZ-Anfrage mitteilt, laufen derzeit Gespräche zwischen den Häusern, welches von beiden künftig für die AMPreisV verantwortlich zeichnen soll.

„BMWK und BMG sind zur Übergabe der Zuständigkeit der AM-Preis-VO im Gespräch“, heißt es dazu vonseiten des Ministeriums knapp. Ob eine Übergabe noch in dieser Legislaturperiode erfolgen könnte, lässt der BMG-Sprecher offen. Auch auf die Frage, ob weitere Änderungen am Apothekenhonorar geplant seien, etwa im Zuge eines zweiten Apothekenstärkungsgesetzes, wird er nicht konkret. „Änderungen im Apothekenbereich wurden zuletzt im Rahmen des ALBVVG vom Parlament beraten und umgesetzt, darunter Zuschläge für erhöhten Aufwand beim Lieferengpass-Management, erweiterte Austauschmöglichkeiten, Abschaffung der Präqualifizierung bei apothekenüblichen Hilfsmitteln sowie Eingrenzung der Nullretaxierung durch Krankenkassen“, zählt der Sprecher auf. „Weiterer Änderungsbedarf wird von den zuständigen Ressorts laufend geprüft.“

Die Vorgeschichte: Kammerchef kontaktiert Habeck

Dass die beiden Ministerien sich jetzt mit der Verantwortlichkeit für das Apothekenhonorar beschäftigen, dürfte unter anderem auf das Konto von Schleswig-Holsteins Kammerpräsidenten Kai Christiansen gehen. Christiansen hatte bereits im vergangenen Jahr im Vorfeld des Apothekenprotests in seinem Heimatland, Brandenburg, Hamburg und dem Saarland den Kontakt zu Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) gesucht, in dessen Wahlkreis Schleswig-Flensburg er lebt und zwei Apotheken betreibt.

Mitte April 2023 kam schließlich ein rund 30-minütiges Telefonat zustande, wie Christiansen Ende April bei der Veranstaltung „Apotheke und Wirtschaft“ im Zuge der INTERPHARM online berichtete. Im Gespräch habe Habeck „offen und ehrlich“ eingeräumt, dass ihm bisher nicht bewusst gewesen sei, für das Apothekenhonorar zuständig zu sein. Daher habe er sich den Aufbau der Apothekenvergütung zunächst erläutern lassen, sagte Christiansen. Auch ausgewählte Passagen des ABDA-Forderungskatalogs haben die beiden Schleswig-Holsteiner demnach besprochen.

Rund zwei Monate später sicherte Habeck dem Kammerpräsidenten in einer E-Mail zu, dass er wegen einer Erhöhung des Packungshonorars auf die anderen Häuser zuzugehen werde. Schon in dieser Nachricht ließ Habeck durchblicken, dass die Zuständigkeit für die AMPreisV ins BMG wechseln könnte. Ob das für die Apotheker:innen eine positive Entwicklung wäre, bleibt abzuwarten. Zumindest unter dem amtierenden Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dürften die Chancen auf ein Vergütungsplus schlecht stehen.


Christina Grünberg (gbg), Apothekerin, Betriebswirtin (IWW), DAZ-Redakteurin
cgruenberg@daz.online


Diesen Artikel teilen:


9 Kommentare

Die Hausjuristen

von Thomas Beck am 23.08.2023 um 16:22 Uhr

Lieber Kollege Diefenbach,
als ehemaliger Vorsitzender der AMK und Leiter der Geschäftsstelle (früher war das einmal eine personalsparende Einheit) kann ich Ihre Frage nur an das Ehrenamt verweisen, denn die "Hausjuristen" sind ja durch das Ehrenamt der ABDA weisungsgebunden.

Im übrigen ".......wissen hier alle, daß die Rechtslehre die stärkste Schule der Phantasie ist. Nie hat ein Dichter die Natur so frei ausgelegt wie ein Jurist die Wirklichkeit."

(Giraudoux, Der Trojanische Krieg wird nicht stattfinden, Stück in zwei Akten)
So naturwissenschaftlich wie bei der Synthese der Chalkone geht es dort eben nicht zu.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Gesetz umsetzen!

von Bernd Haase am 23.08.2023 um 6:52 Uhr

Die große Frage ist dabei.

Warum ist das in den letzten 20 Jahren nicht passiert ?

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Verpennt

von Thomas Eper am 23.08.2023 um 12:17 Uhr

Weil unsere Politiker und unsere Standesvertreter gepennt haben.

AW: Das Gesetz umsetzen

von Roland Mückschel am 23.08.2023 um 13:31 Uhr

Verpennt meint Herr Eper.
Für so eine gütige Einschätzung muss man mit
allen ABDA-Granden verwandt sein.
Dafür muss man eher tot sein.

Ich denke das ist alles schon lange abgesprochen.
Zum Nachteil der Budenbesitzer.
Hinweise gibt es genug.

§ 78 AMG

von Thomas Beck am 22.08.2023 um 19:26 Uhr

Wie so manch anderes, dürfte der § 78 AMG weithin unbekannt sein.

In Auszügen:

§ 78 AMG

Abweichend von Satz 1 wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ermächtigt,
im Einvernehmen mit dem Bundesministerium durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des
Bundesrates bedarf, den Anteil des Festzuschlags, der nicht der Förderung der Sicherstellung des Notdienstes
dient, entsprechend der Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung anzupassen.

(2) Die Preise und Preisspannen müssen den berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher, der
Tierärzte, der Apotheken und des Großhandels Rechnung tragen; zu den berechtigten Interessen der
Arzneimittelverbraucher gehört auch die Sicherstellung der Versorgung sowie die Bereitstellung von
Arzneimitteln nach § 52b.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: § 78 AMG

von Dr.Diefenbach am 23.08.2023 um 14:02 Uhr

Lieber Kollege Beck,DEM ist kaum etwas hinzuzufügen.Dass Herr Habeck seine Einfalt so extrem zugab,ist darüberhinaus bemerkenswert, aber eigentlich ist es wiederum eine Klatsche für die KollegInnen,dass ein zuständiger Minister derart naiv scheint.Unwissend,fehl am Platz,permanenter
Eigentorschütze.Dass weiterhin,wie auch hier schon angesprochen, offenbar niemand aus der Berufshierarchie das Thema ansprach, erst der Kollege aus SH tätig werden musste, das ....
WIE stehen denn unsere Hausjuristen zu der Sache?

Erschreckend und ernüchternd!

von Thomas Eper am 22.08.2023 um 17:05 Uhr

Mitte April 2023 kam schließlich ...Telefonat zustande..."
"Im Gespräch habe Habeck „offen und ehrlich“ eingeräumt, dass ihm bisher nicht bewusst gewesen sei, für das Apothekenhonorar zuständig zu sein."

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass bis zu diesem Zeitpunkt kein einziger Standesvertreter, geschweige denn die ABDA den für unser Honorar ZUSTÄNDIGEN Minister diesbezüglich kontaktiert hat.

Es ist nur noch grauenhaft!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Gesetz umsetzen! und nicht Zuständigkeiten diskutieren!

von Uwe Hansmann am 22.08.2023 um 12:57 Uhr

Unglaublich! es ist seit Jahren im AMG §78 eine Regelung vorhanden. Man muß nur umsetzen!!

Diese Diskussion ist reine Verzögerungstaktik vom BMG!

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Das Gesetz umsetzen! und nicht Zustä

von Martin am 22.08.2023 um 21:43 Uhr

Genau! Die ABDA sollte das Geld nicht fürs Drucken von sinnlosen Postkarten ausgeben, sondern endlich eine qualifizierte Anwaltskanzlei beauftragen, um das bereits existierende Gesetz durchzusetzen!

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.