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Arzneimittelpreisverordnung
BMG und BMWK im Gespräch: Wer soll für das Apothekenhonorar zuständig sein?
Wechselt die Zuständigkeit für die Arzneimittelpreisverordnung vom Bundeswirtschafts- ins Bundesgesundheitsministerium? Zumindest sei man zu einer möglichen Übergabe im Gespräch, wie ein BMG-Sprecher auf DAZ-Anfrage mitteilt.
Die Apothekerschaft hat es mit ihren Honorarforderungen schwer – auch weil die Zuständigkeit für die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), in der die Vergütung der Apotheken geregelt ist, formal nicht beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Hauptansprechpartner des Berufsstands liegt, sondern beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Doch das könnte sich möglicherweise bald ändern: Wie ein BMG-Sprecher auf DAZ-Anfrage mitteilt, laufen derzeit Gespräche zwischen den Häusern, welches von beiden künftig für die AMPreisV verantwortlich zeichnen soll.
„BMWK und BMG sind zur Übergabe der Zuständigkeit der AM-Preis-VO im Gespräch“, heißt es dazu vonseiten des Ministeriums knapp. Ob eine Übergabe noch in dieser Legislaturperiode erfolgen könnte, lässt der BMG-Sprecher offen. Auch auf die Frage, ob weitere Änderungen am Apothekenhonorar geplant seien, etwa im Zuge eines zweiten Apothekenstärkungsgesetzes, wird er nicht konkret. „Änderungen im Apothekenbereich wurden zuletzt im Rahmen des ALBVVG vom Parlament beraten und umgesetzt, darunter Zuschläge für erhöhten Aufwand beim Lieferengpass-Management, erweiterte Austauschmöglichkeiten, Abschaffung der Präqualifizierung bei apothekenüblichen Hilfsmitteln sowie Eingrenzung der Nullretaxierung durch Krankenkassen“, zählt der Sprecher auf. „Weiterer Änderungsbedarf wird von den zuständigen Ressorts laufend geprüft.“
Die Vorgeschichte: Kammerchef kontaktiert Habeck
Dass die beiden Ministerien sich jetzt mit der Verantwortlichkeit für das Apothekenhonorar beschäftigen, dürfte unter anderem auf das Konto von Schleswig-Holsteins Kammerpräsidenten Kai Christiansen gehen. Christiansen hatte bereits im vergangenen Jahr im Vorfeld des Apothekenprotests in seinem Heimatland, Brandenburg, Hamburg und dem Saarland den Kontakt zu Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) gesucht, in dessen Wahlkreis Schleswig-Flensburg er lebt und zwei Apotheken betreibt.
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Mitte April 2023 kam schließlich ein rund 30-minütiges Telefonat zustande, wie Christiansen Ende April bei der Veranstaltung „Apotheke und Wirtschaft“ im Zuge der INTERPHARM online berichtete. Im Gespräch habe Habeck „offen und ehrlich“ eingeräumt, dass ihm bisher nicht bewusst gewesen sei, für das Apothekenhonorar zuständig zu sein. Daher habe er sich den Aufbau der Apothekenvergütung zunächst erläutern lassen, sagte Christiansen. Auch ausgewählte Passagen des ABDA-Forderungskatalogs haben die beiden Schleswig-Holsteiner demnach besprochen.
Rund zwei Monate später sicherte Habeck dem Kammerpräsidenten in einer E-Mail zu, dass er wegen einer Erhöhung des Packungshonorars auf die anderen Häuser zuzugehen werde. Schon in dieser Nachricht ließ Habeck durchblicken, dass die Zuständigkeit für die AMPreisV ins BMG wechseln könnte. Ob das für die Apotheker:innen eine positive Entwicklung wäre, bleibt abzuwarten. Zumindest unter dem amtierenden Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dürften die Chancen auf ein Vergütungsplus schlecht stehen.
9 Kommentare
Die Hausjuristen
von Thomas Beck am 23.08.2023 um 16:22 Uhr
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Das Gesetz umsetzen!
von Bernd Haase am 23.08.2023 um 6:52 Uhr
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AW: Verpennt
von Thomas Eper am 23.08.2023 um 12:17 Uhr
AW: Das Gesetz umsetzen
von Roland Mückschel am 23.08.2023 um 13:31 Uhr
§ 78 AMG
von Thomas Beck am 22.08.2023 um 19:26 Uhr
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AW: § 78 AMG
von Dr.Diefenbach am 23.08.2023 um 14:02 Uhr
Erschreckend und ernüchternd!
von Thomas Eper am 22.08.2023 um 17:05 Uhr
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Das Gesetz umsetzen! und nicht Zuständigkeiten diskutieren!
von Uwe Hansmann am 22.08.2023 um 12:57 Uhr
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AW: Das Gesetz umsetzen! und nicht Zustä
von Martin am 22.08.2023 um 21:43 Uhr
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