Verschärfte GMP-Anforderungen

BPI warnt vor Lieferengpässen bei sterilen Arzneimitteln

Stuttgart - 25.08.2023, 14:15 Uhr

Für die Produktion von sterilen Arzneimittel gelten ab heute neue GMP-Anforderungen. (Foto: Aleksandr Matveev / Adobe Stock)

Für die Produktion von sterilen Arzneimittel gelten ab heute neue GMP-Anforderungen. (Foto: Aleksandr Matveev / Adobe Stock)


Seit Jahren wird an einer Aktualisierung der GMP-Vorschriften für sterile Arzneimittel gearbeitet. Am heutigen 25. August 2023 tritt diese nun in Kraft. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie fürchtet jedoch, dass die neuen Vorschriften ihre Wirkung verfehlen könnten und es statt besserer bald weniger Sterilarzneimittel gibt.

GMP – auch wenn Phamazeut:innen diese Abkürzung bisweilen scherzhaft mit „große Mengen Papier“ übersetzen, ist ihnen bewusst, dass sich hinter der guten Herstellungspraxis (good manufacturing practice) wichtige Minimalanforderungen verbergen, die Hersteller erfüllen müssen, wenn sie Arzneimittel für den europäischen Markt produzieren.

Mit den für alle Produkte geltenden grundlegenden Anforderungen beschäftigt sich das GMP-Hauptdokument. Spezielle Anforderungen, die zusätzlich für die einzelnen Produktkategorien gelten, sind in den Annexen geregelt. Vorschriften für sterile Arzneimittel finden sich etwa in Annex 1, von dem eine neue Version am heutigen 25. August 2023 in Kraft tritt.

Ziel des Überarbeitungsprozesses war es laut GMP Navigator, die „aktuellen regulatorischen und technologischen Entwicklungen in der Herstellung steriler Arzneimittel abzudecken“. Einen ersten Entwurf zur öffentlichen Kommentierung legte die EU-Kommission 2017 vor. Nachdem zu diesem mehr als 6.000 Kommentare eingegangen waren, gab es im Jahr 2020 einen zweiten Entwurf zur öffentlichen Kommentierung. Die finale Version erschien genau vor einem Jahr, am 25. August 2022. Heute tritt das Dokument nun in Kraft.

Was ist neu?

Die wichtigsten Änderungen fasst der GMP Navigator wie folgt zusammen:

  • „Der Annex 1 ist umfangreicher geworden. Die Seitenzahl hat sich von 52 auf 58 erhöht.
  • Das Unterkapitel 'Barrier Technologies' im Kapitel 'Premises' hat sich fast verdoppelt. Die Themen Hintergrundumgebung, Handschuhe und Dekontaminationsmethoden hat man jeweils für Isolatoren als auch für RABS separat behandelt.
  • Die Unterkapitel 'Form-Fill-Seal (FFS)' und 'Blow-Fill-Seal' im Kapitel 'Production and Specific Technologies' haben sich im Umfang fast verdreifacht und gehen viel tiefer in die Details.“

Ein vollständiger Dokumentenvergleich ist auf der Homepage des GMP Navigator abrufbar.

Sorgen bereitet das aktualisierte Dokument unterdes dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung macht der Verband auf seine Einschätzung aufmerksam, dass die Verschärfung der Anforderungen statt zu einer Versorgung mit besseren Produkten zu Lieferengpässen führen könnte. Die nun herrschenden Bedingungen hält der BPI-Vorsitzende Hans-Georg Feldmeier für „nicht realisierbar“. Es sei daher absehbar, dass pharmazeutische Hersteller in Deutschland etliche Produkte nicht mehr produzieren können. Dies illustriert der BPI in der Pressemitteilung am Beispiel der Sterilfiltration.

Anstatt wie bisher regelmäßig die Leistungsfähigkeit der Filter zu überprüfen und zu validieren, müssten Hersteller die Filter nun bei jeder Charge auswechseln. Dies führe nicht nur zu „aberwitzig mehr Sondermüll“, darüber hinaus seien die benötigten Filter aufgrund von Lieferschwierigkeiten auch jetzt schon kaum zu beschaffen.

Da die verschärften Regularien für alle Marktteilnehmer gelten, sei auch nicht zu erwarten, dass internationale Hersteller den europäischen Markt ausreichend versorgen könnten. Von Lieferengpässen bedroht sieht der BPI daher zahlreiche sterile Arzneimittel, angefangen von Elektrolyt-Lösungen über Radiotherapeutika/-diagnostika bis hin zu Albuminen. Daher fordert er Politik und Behörden zu schnellem Handeln auf.

Was schlägt der BPI vor?

In einem Positionspapier vom 23. August 2023 schlägt der BPI folgende vier Maßnahmen vor:

  1. Berücksichtigung von alternativen Lösungen bei der Anwendung des Annex 1 in der Praxis auf der Basis von profunden Risikoanalysen der Hersteller.
  2. Aussetzung des Preismoratoriums für bestimmte, (über)lebenswichtige Arzneimittel, damit die Umstellung der Produktion nicht ausschließlich von den Herstellern zu tragen ist.
  3. Anpassung der Rückvergütung der nicht ohnehin schon im Preismoratorium unterstellten Arzneimitteln wie NaCl Infusionslösungen 0,9 % im Rahmen der Fallpauschale, um die Produktion in Deutschland und Europa sicherzustellen und ein Abwandern zu verhindern.
  4. Europäische Förderung: Da es sich beim GMP Annex 1 um eine europäische Regelung handelt, hält der BPI es für richtig, dass die daraus resultierenden, enormen Aufwände zumindest teilweise von der Seite kompensiert werden, die im Rahmen des öffentlichen Stellungnahmeverfahrens die vorgetragenen Hinweise der Pharmazeutischen Industrie nicht berücksichtigt hat. Der Verband regt daher eine europaweite finanzielle Unterstützung der betroffenen Unternehmen bei den notwendigen technischen Umbauten an.

Dr. Gesa Gnegel, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (gg)
redaktion@daz.online


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