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Nach Kabinettsbeschluss
ABDA kritisiert Lauterbachs Digitalisierungsgesetze
Am gestrigen Mittwoch hat das Kabinett in Meseberg grünes Licht für zwei Digitalisierungsgesetze aus dem Hause Lauterbach gegeben. Die ABDA kann sich damit nicht anfreunden: Vorstandsmitglied Anke Rüdinger bemängelt insbesondere, dass Kranken- und Pflegekassen automatisierte datengestützte Auswertung patientenindividueller Gesundheitsdaten vornehmen dürfen sollen. Dazu zählt auch das Überprüfen der AMTS.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter vorantreiben. Mit dem geplanten Digitalgesetz (DigiG) nimmt er vor allem die unmittelbare Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Blick – insbesondere das elektronische Rezept und die elektronische Patientenakte stehen im Entwurf im Fokus. Der Nutzung von gesundheitsbezogenen Daten zu Forschungszwecken will er mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) einen neuen Rahmen verleihen. Beide Vorlagen beschloss das Bundeskabinett gestern in Meseberg nördlich von Berlin.
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An den beiden Referentenentwürfen hatte die ABDA umfangreiche Kritik geübt – doch ihre Bedenken verhallten weitgehend ungehört. Zwar besserte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an einigen Stellen nochmals nach, wesentliche Punkte der ABDA-Kritik blieben dabei jedoch unberücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die apothekerliche Standesvertretung mit den jüngst verabschiedeten Kabinettsentwürfen nicht zufrieden ist. ABDA-Vorstandsmitglied Anke Rüdinger unterstreicht in einem aktuellen Newsroom-Eintrag der Bundesvereinigung, die Vorlagen ließen „einen vertrauensvollen Umgang mit Patientinnen- und Patientendaten vermissen“. Die ABDA unterstütze grundsätzlich das politische Anliegen, mithilfe einer verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten und unter Einbeziehung aller relevanten Akteure die Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland nachhaltig zu steigern. „Einen ebenso hohen Stellenwert muss aber auch die Gewährleistung von Sicherheit und Funktionsfähigkeit der technischen Infrastruktur einnehmen“, betont Rüdinger, die auch den Digital-Hub der ABDA leitet.
ABDA sieht unverhältnismäßige Eingriffe in informationelle Selbstbestimmung
Die Patientinnen und Patienten hätten ein Recht darauf, dass ihre persönlichen Gesundheitsdaten vollumfänglich geschützt werden. Doch diesem Anspruch werden die geplanten Gesetze Rüdingers Einschätzung nach nicht gerecht. „Die Bundesregierung hat es versäumt, die entscheidenden Weichen zu stellen, um unverhältnismäßige Eingriffe in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung zu vermeiden“, sagt sie. Vorgesehen ist in der aktuellen Fassung des GDNG-Entwurfs unter anderem, dass die Krankenkassen für ihre Versicherten auf Basis der ihnen vorliegenden Daten die Arzneimitteltherapiesicherheit überprüfen dürfen sollen. Das kann die ABDA nicht gutheißen. „Die Absicht, den Kranken- und Pflegekassen die automatisierte datengestützte Auswertung patientenindividueller Gesundheitsdaten zu gewähren, sehen wir als einen schwerwiegenden Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten und den Leistungserbringenden.“
Rüdinger ergänzt: „Kritisch sehen wir auch, dass die sogenannten ‚Hinweise zum Aufsuchen eines Angebots eines Leistungserbringers‘ zu weiteren vorhersehbaren Verunsicherungen bei den Patientinnen und Patienten führen werden. Auch erschließt sich nicht, wie eine Steigerung der Qualität der Empfehlungen und möglicher Leistungssteuerungen garantiert werden soll.“
Auch der Entwurf eines Digitalgesetzes kommt bei der ABDA insgesamt nicht gut an, auch wenn manche Ansätze auf Zustimmung stoßen. „Die digitale Weiterentwicklung und die Möglichkeit für Apotheken, Patientinnen und Patienten mithilfe einer assistierten Telemedizin in Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten erweiterte Gesundheitsleistungen anzubieten, begrüßen wir ausdrücklich“, führt Rüdinger aus. „Die Bundesregierung schafft es jedoch nicht, die wesentlichen Rahmenvorgaben für die finanziellen, räumlichen und technischen Voraussetzungen zu benennen.“
Kein Wildwuchs bei der E-Rezept-Weiterleitung
Noch wichtiger sei, dass beim E-Rezept kein Wildwuchs bei dessen Weiterleitung entsteht. „Aus unserer Sicht dürfen die Krankenkassen nicht mit ihren eigenen Apps in die Weiterleitung von E-Rezept-Schlüsseln eingebunden werden“, hebt Rüdinger hervor. Der Gesetzgeber darf es nicht zulassen, dass die Krankenkassen solche sensiblen Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten zunächst erheben, um die Versorgung derselben Versicherten dann möglicherweise ganz gezielt zu steuern. Zudem können wir in dem Einsatz dieser Kassen-Apps keinen Mehrwert erkennen – weder wirtschaftlich noch für die Patientinnen und Patienten in der Praxis, da bereits zwei alternative digital sichere Zugangswege existieren.“
Sobald sich die beiden Gesetzentwürfe im parlamentarischen Verfahren im Bundestag befinden, wird sich die ABDA nach eigenen Angaben „mit fachlichen Argumenten, allen Kräften und deutlichen Worten für eine Verbesserung der Gesetze einsetzen“.
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