Jährlich wiederkehrende Online-Befragung

ABDA ruft zur Teilnahme am Datenpanel auf

Berlin - 01.09.2023, 14:30 Uhr

Auch in diesem Jahr bittet die ABDA die Apotheken um Unterstützung bei der Datensammlung. (Foto: IMAGO / Rolf Poss)

Auch in diesem Jahr bittet die ABDA die Apotheken um Unterstützung bei der Datensammlung. (Foto: IMAGO / Rolf Poss)


Zum sechsten Mal ruft die ABDA die Apothekenleiterinnen und -leiter in Deutschland nun auf, an einer Online-Befragung teilzunehmen, bei der sie unter anderem Daten zur flächendeckenden Versorgung und betriebswirtschaftliche Kennzahlen abfragt. Die Ergebnisse sollen der politischen Kommunikation in Berlin dienen.

Es ist wieder so weit: Bereits zum sechsten Mal startet die ABDA jetzt eine Online-Befragung von Apothekenleiterinnen und -leitern, deren Ergebnisse sie unter anderem für die politische Interessenvertretung des Berufsstands nutzen möchte. Das sogenannte Datenpanel organisiert die Standesvertretung in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi).

Interessierte haben bis 10. November 2023 Zeit, daran teilzunehmen – dafür erhalten sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 200 Euro (brutto) und exklusiv zusätzliche Brancheninformationen. Mitmachen kann man unter www.abda-datenpanel.de, weitere Informationen zum ABDA-Datenpanel finden sich hier auf der Website der Bundesvereinigung.  

Die Befragung ist in fünf Themenbereiche gegliedert, informiert die ABDA in ihrem Newsroom. Neben Angaben zur Person werden demnach Charakteristika der Apotheke abgefragt. In weiteren Fragenkomplexen geht es den Angaben zufolge um Daten zur flächendeckenden Versorgung, Apotheke und Impfung sowie betriebswirtschaftliche Kennzahlen. Das diesjährige ABDA-Datenpanel beinhalte zudem neue Fragen zum Thema Opioidsubstitution.

Geringe Teilnahme in den Vorjahren

Im vergangenen Jahr ließ die Teilnahmebereitschaft innerhalb des Berufsstands wie auch schon im Jahr zuvor zu wünschen übrig: Kurz vor Ende der Teilnahmefrist verlängerte die ABDA diese um weitere vier Wochen und warb damit, das Mitwirken solle als „Investment in die eigene Zukunftssicherung verstanden werden“. Die ABDA will es den Apotheker:innen künftig aber leichter machen und die Datensammlung auf neue Füße stellen: Das Panel soll durch einen neuen Daten-Hub ersetzt werden, bei dem die Daten weitgehend automatisch über eine Schnittstelle aus der Apothekensoftware in eine zentrale Datensammelstelle der ABDA fließen sollen. 

Das Datenpanel war ursprünglich geschaffen worden, nachdem die unzureichende Datenlage zur wirtschaftlichen Situation der Apotheken in Deutschland der Standesvertretung mehrfach auf die Füße gefallen war. Sie führte unter anderem dazu, dass das Bundeswirtschaftsministerium im März 2016 das berüchtigte 2hm-Gutachten beauftragte. Dieses sollte eine Datengrundlage für Preiszuschläge der Apotheken nach der Arzneimittelpreisverordnung erarbeiten. Auch eine handfeste Replik auf das Ende 2017 veröffentlichte Gutachten fiel der Standesvertretung mangels belastbarer Daten schwer.


Christina Grünberg (gbg), Apothekerin, Betriebswirtin (IWW), DAZ-Redakteurin
cgruenberg@daz.online


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