Was sagt die Schutzimpfungsrichtline?
Die Impfung gegen Influenza gilt als
- Standardimpfung für
- Personen ab dem Alter von 60 Jahren
- Indikationsimpfung für:
- alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter
gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens
ab dem 1. Trimenon - Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit erhöhter
gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens,
wie z. B.
- chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive
Asthma und COPD)
- chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und
Nierenkrankheiten
- Diabetes mellitus und andere Stoffwechselkrankheiten
- Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten
Schüben sowie weitere in Schwere vergleichbare
chronische neurologische Krankheiten, die zu
respiratorischen Einschränkungen führen können
- Personen mit angeborenen oder erworbenen
Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion
- HIV-Infektion - BewohnerInnen in Alters- oder Pflegeheimen
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben
Haushalt lebende oder von ihnen betreute
Risikopersonen gefährden können
- alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter
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