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Wegen Regressrisiko
Spikevax XBB.1.5 – KBV rät Praxen von der Verordnung ab
Anders als Comirnaty Omicron XBB.1.5 ist Spikevax XBB.1.5 kein vom Bund zentral beschaffter und durch das Bundesamt für Soziale Sicherung finanzierter Impfstoff. Die Kosten hierfür müssten dementsprechend die gesetzlichen Krankenversicherungen tragen. Ob sie dies auch tun, ist aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung noch nicht geklärt. Sie rät Praxen daher vorerst von der Verordnung ab.
Bei den an die aktuell kursierenden Omikron-Varianten von SARS-CoV-2 angepassten Impfstoffen ist der Wurm drin. Zentral vom Bund beschafft und zur Verfügung gestellt, wird das Präparat Comirnaty Omicron XBB.1.5 der Anbieter Biontech/Pfizer. Was etwa der Deutsche Hausärzteverband hieran bemängelt: Der Impfstoff wird in Mehrdosenbehältnissen ausgeliefert. Die Vakzine für Erwachsene und Kinder zwischen 5 und 11 Jahren enthalten hierbei je sechs Dosen pro Einheit, das für Säuglinge sogar zehn Dosen pro Einheit. Impfende Einrichtungen müssen somit entweder täglich eine durch sechs (bzw. zehn) teilbare Anzahl von Patient:innen impfen – oder am Ende des Tages ungenutzte Impfdosen verwerfen.
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Anders sieht es bei dem Konkurrenzpräparat Spikevax XBB.1.5 des Unternehmens Moderna aus. Das für Erwachsene sowie Kinder ab sechs Monaten zugelassene Vakzin ist in Einzeldosisbehältnissen erhältlich. In ihren gestern veröffentlichten Praxisnachrichten rät die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Praxen jedoch von der Verordnung dieses Präparates ab.
Hintergrund ist, dass Spikevax XBB.1.5 eben nicht zentral vom Bund beschafft und verfügbar gemacht werde. Somit könne das Präparat nicht zulasten des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) bezogen werden und die Kosten müssten von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen werden. Ob diese den Impfstoff in die Regelversorgung aufnehmen und erstatten, sei noch nicht geklärt. Weiter ist in dem Informationsschreiben zu lesen:
„Nach Einschätzung der KBV ist die Möglichkeit, den an die XBB-Varianten angepassten Corona-Impfstoff von Moderna zu verordnen, aus Wirtschaftlichkeitsgründen fraglich, da der Bund den anderen mRNA-Impfstoff Comirnaty XBB.1.5 bei gegebener grundsätzlicher Vergleichbarkeit kostenfrei zur Verfügung stellt. Im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot könne ein Regressrisiko für Praxen nicht ausgeschlossen werden. Ärztinnen und Ärzte sollten den Impfstoff daher zunächst nicht bestellen (…).“
Der KBV habe den GKV-Spitzenverband bereits schriftlich aufgefordert, sich zu der Problematik zu äußern und zu erklären, dass „im Fall eines Einsatzes des Impfstoffs von Moderna auf eine Wirtschaftlichkeitsprüfung und nachgelagerte Regresse verzichtet werde“. Zum Einsatz und der Erstattung des Vakzins bei der Impfung in der Apotheke äußert sich der KBV nicht.
Was den angepassten Impfstoff von Biontech/Pfizer betrifft, nimmt die KBV den Vertragsärztinnen und -ärzten mittlerweile übrigens auch eine Sorge: Das Bundesgesundheitsministerium habe auf Nachfrage mitgeteilt, dass kein Regressrisiko bestehe, wenn nicht aller Impfstoff aus den Mehrdosenbehältnissen verimpft werden könne und daher übrig gebliebene Dosen verworfen werden müssen.
1 Kommentar
Ich verstehe das Problem nicht.
von Michael Mischer am 22.09.2023 um 8:16 Uhr
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