Unterschiedliche Auffassungen in Hessen

Hessische Kammer gegen Schließungen am 2. Oktober

25.09.2023, 10:45 Uhr

Wenn es nach dem HAV geht, sollen Apotheken am 2. Oktober geschlossen bleiben. (Foto: imago images / snowfieldphotography)

Wenn es nach dem HAV geht, sollen Apotheken am 2. Oktober geschlossen bleiben. (Foto: imago images / snowfieldphotography)


Der Hessische Apothekerverband hat den 2. Oktober zum Protesttag ausgerufen, wie auch am 14. Juni sollen Apotheken an diesem Tag geschlossen bleiben. Die Kammer im Land unterstützt dies jedoch nicht. Gegenüber der DAZ erläutert sie ihre Abwägungen.

Das Thema Apothekenschließungen am 2. Oktober entzweit die Apothekerschaft. Während die Freie Apothekerschaft und der Hessische Apothekerverband beispielsweise an diesem Tag zu Protesten aufrufen und in diesem Rahmen die Apotheken geschlossen sehen wollen, sind andere, zum Beispiel der Bundesverband der Deutschen Apothekenkooperationen, dagegen, weil Mikroproteste einzelner in den Augen des Verbandsvorsitzenden Stefan Hartmann nichts bringen. Die ABDA pocht auf die geplanten Proteste am 27. September, während Lauterbach beim Deutschen Apothekertag spricht, und kündigt weitere Proteste für den Herbst an, falls der Bundesgesundheitsminister keine zufriedenstellenden Antworten auf die ihm gestellten Fragen liefert. Bezüglich des 2. Oktobers wurde vor allem die Befürchtung geäußert, dass Apothekerproteste bei den am selben Tag stattfindenden Ärzteprotesten untergehen.

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Die Landesapothekerkammer in Hessen hingegen kommuniziert gegenüber der DAZ deutlich, warum sie von Apothekenschließungen am 2. Oktober nichts hält. Die gemeinsame Kundgabe eines gemeinsamen Willens, also die Wahrnehmung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit als Grundrechte, sei im Fall eines Protests mit Apothekenschließungen abzuwägen mit dem Grundrecht der Bevölkerung auf Gesundheit durch eine ordnungsgemäße Versorgung mit Arzneimitteln, heißt es seitens der Kammer. Bei der Veranstaltung im Juni sei diese Abwägung zugunsten der Apotheker ausgefallen, da es sich um eine Verengung der Versorgung an einem Werktag handelte, sodass die Bevölkerung nicht nur durch die notdienstbereiten Apotheken versorgt war, sondern sich auch am Tag vorher – von kurzfristigen Fällen abgesehen – versorgen konnte. Tatsächlich war die Kammer in Hessen eine der ersten, die ihren Mitgliedern zusicherte, dass sie keinerlei Konsequenzen fürchten müssten, wenn sie ihre Apotheke am 14. Juni geschlossen ließen.

Problem: der Feiertag am 3. Oktober

Am 2. Oktober 2023 stellt sich die Rechtslage nach Ansicht der hessischen Kammerjuristen deshalb anders dar, weil die Regelversorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch die öffentlichen Apotheken auf Grundlage der Allgemeinverfügung der Landesapothekerkammer Hessen am 30. September 2023 um 12:00 Uhr ende und im Falle einer Schließung der Apotheken am 2. Oktober 2023 und aufgrund der Tatsache, dass der 3. Oktober 2023 ein gesetzlicher Feiertag ist, erst am 4. Oktober 2023 um 9:00 Uhr wieder aufgenommen werde. Dies bedeute, dass die Bevölkerung von samstags 12:00 Uhr bis mittwochs 09:00 Uhr – also 3 ½ Tage – auf eine Notversorgung angewiesen wäre. Aus diesem Grund sei das Ergebnis der Abwägung der Grundrechte aller Beteiligten in diesem Fall so, dass das Versorgungsinteresse der Bevölkerung überwiege. Dies werde auch noch dadurch verstärkt, dass lange vor dem Hessischen Apothekerverband die Ärzteschaft angekündigt habe, die KV-Praxen am 2. Oktober 2023 geschlossen zu halten. Dies führe dazu, dass die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung durch die öffentlichen Apotheken eine noch zentralere Bedeutung erlange. Diese Rechtsauffassung habe man auch dem Verband im Vorfeld mitgeteilt.

Kammer muss Beschwerden nachgehen

Wenn es also Beschwerden aus der Bevölkerung gebe, müsse die Kammer diesen nachgehen, heißt es. Das sei auch keine Sache der Selbstverwaltung, sondern die Kammer handle hier im gesetzlichen Auftrag, sie sei, was die Einhaltung der Dienstbereitschaft betrifft, sozusagen Behörde.

Natürlich findet auch die Hessische Kammer die Situation, wie sie aktuell ist, unerträglich und Lauterbachs Äußerungen gegenüber der Apothekerschaft teils unterirdisch, betont Kammerpräsidentin Ursula Funke gegenüber der DAZ. Für sie ist klar: Wenn Lauterbach am kommenden Mittwoch keine Antworten liefert, müssten weitere Aktionen folgen, aber eben gemeinsam und nicht am Brückentag.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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3 Kommentare

Finde die Fehler

von Christoph Gulde am 25.09.2023 um 15:20 Uhr

Fehler 1:
Vom Samstag 23.12.2023 bis Mittwoch 27.12.2023 gibt es genau diese Konstellation für die Bevölkerung schon durch die Feiertage, ohne dass dadurch der Weltuntergang bei der LAK Hessen erwartet würde.
Fehler 2:
Die Ärzte dürfen das offensichtlich unter der Aufsicht ihrer Ärztekammer. Ich bezweifle, dass diese vorher bei den Apothekerkammern nachgefragt haben, ob sie auch ja alle dienstbereit sind.
Fehler 3:
Apotheken dürfen in Deutschland ja gar nicht notfallmäßig verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Arzt abgeben. Im Unterschied zu Österreich und der Schweiz übrigens.
Insofern können wir die geschlossenen Arztpraxen auch nicht ersetzen. Für ärztliche Notfälle gibt es deshalb den ärztlichen Notdienst und für Notfälle im Arzneibereich die Notdienstapotheke. Beides ist gleichermaßen gegeben und der pharmazeutische Notdienst dürfte dabei noch wesentlich leichter zugänglich sein.

Also genau betrachtet, sticht die Begründung nicht.
Und deshalb muss meiner Sicht die Abwägung gerade im Interesse der Patienten andersherum ausfallen.

Der Mittwoch 27.12.2023 wäre für mich dann auch der nächste logische Protesttag, um ernsthaft zu eskalieren im Sinne des Wortes.
Dann wären es 4 1/2 Tage, bei denen immer noch die Notdienstapotheken dienstbereit wären und an denen man demonstrieren könnte, was es bedeuten würde, wenn das Apothekensterben ungebremst weitergeht.

Insofern würde ich die generelle Aussage dazu nochmal überprüfen. Sonst sind die Protestmöglichkeiten zahnlos.

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AW: Finde die Fehler

von Cary am 01.10.2023 um 21:48 Uhr

Das Problem sind eher die ganzen Online Apotheken. Die verkaufen nämlich frei verkäufliche Arzneimittel zu einem Bruchteil ,was es vor Ort kostet. Ich z.B benötigte eine Salbe. In der Apotheke 29,99. In der Online Apotheke 16.99. Nur mal so zum Beispiel. Ja...in der Apotheke vor Ort hat man die Beratung und Angestellten die bezahlt werden müssen,aber jeder der heute nach seinem Geld schauen muss, kauft eben da wo es am günstigsten ist! Dies tut jeder. Und genau deshalb stirbt die Apotheke vor aus.

Kammer-Hessen

von Roland Mückschel am 25.09.2023 um 12:13 Uhr

Ich verstehe schon die Motive gegen eine Schließung.
Die Apotheker-Kammer Hessen will ihre Mitglieder natürlich bestens vertreten. Denke ich. Hoffentlich.
Oder nicht?

Allerdings verstehe ich die zunehmende Anzahl von Kollegen und Kolleginnen die eine alleinige Mitgliedschaft bei der IHK als absolut ausreichend erachten.
Und sich über die eingesparten Beiträge für die Apotheker-Kammer trefflich freuen.
Ein schöner Urlaub anstatt ist allen lieber.

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