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Änderungsantrag zum Pflegestudiumstärkungsgesetz
Mehr Flexibilität für Apotheken beim Austausch dringlicher Kinderarzneimittel
Sind Kinderarzneimittel der „Dringlichkeitsliste“ nicht verfügbar, sollen Apotheken künftig noch flexibler austauschen können als bisher bei nicht lieferbaren Arzneimitteln gesetzlich vorgesehen. Das hat der Bundesgesundheitsminister Mitte September als Teil seines „5-Punkte-Plans“ zur Sicherung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln im kommenden Herbst und Winter angekündigt. Nun liegt ein entsprechender Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Pflegestudiumstärkungsgesetz vor.
Berlin – Erstellt am 25.09.2023, 10:45 Uhr

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