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Ab dem heutigen Mittwoch trifft sich die Apothekerschaft in Düsseldorf zum Deutschen Apothekertag. Wir haben schon einmal einen Blick ins Antragsheft geworfen.
Beim Blick ins Antragsheft des Deutschen Apothekertages 2023 fällt auf: Es ist deutlich dünner als im vergangenen Jahr: So mussten die Delegierten 2022 in München 63 Einzelanträge und zwölf Leitanträge, in denen weitere 48 Anträge zusammengefasst wurden, bearbeiten. In diesem Jahr sind es zum aktuellen Zeitpunkt nur 49 Einzelanträge und fünf Leitanträge, die zwölf weitere Anträge zusammenfassen. Sie sind untergliedert in vier Kapitel: Sicherstellung der Versorgung, Nachwuchs und Ausbildung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit sowie Rahmenbedingungen der Berufsausübung. Letzteres nimmt mit 29 Anträgen, davon drei Leitanträge, den größten Raum ein.
Im Vergleich zu den Vorjahren haben die Delegierten in diesem Jahr also wenig Anträge zu bearbeiten. Zahlenmäßig die meisten Anträge drehen sich um die Rahmenbedingungen der Berufsausübung und hier vor allem ums Honorar. In einem Leitantrag, den der Geschäftsführende ABDA-Vorstand zusammen mit Kammer und Verband des Saarlandes einbringt, wird der Gesetz- beziehungsweise Verordnungsgeber aufgefordert, das Fixum von derzeit 8,35 Euro auf 12 Euro anzuheben, eine Dynamisierung festzuschreiben und den Kassenabschlag von einem Brutto- in einen Nettobetrag umzuwandeln. Zudem schlagen einzelne Kammern und Verbände unter anderem vor, die Apotheken für das Erfüllen der Rabattverträge, bestimmte Sonderleistungen und das Einziehen der Zuzahlung von den Versicherten zu bezahlen. Auch der Schutz vor Lagerwertverlusten wird gefordert. In einem weiteren Antrag aus diesem Block soll vom Gesetzgeber ein Retaxschutz für Apotheken bei der Belieferung von Entlassrezepten gefordert werden.
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Im Gegensatz zum vergangenen Jahr, als der DAT unter dem Motto Nachhaltigkeit stand, spielt diese 2023 fast gar keine Rolle: Ein einziger Antrag aus diesem Bereich findet sich in der Liste. Die Kammer Berlin wünscht sich Informationen zur Nachhaltigkeit von OTC-Arzneimitteln in der Apothekensoftware. Im entsprechenden Block geht es ansonsten um Digitalisierung. Ein Antrag befasst sich zum Beispiel damit, dass zum Schutz der inhabergeführten öffentlichen Apotheken in Deutschland verantwortlich mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen umgegangen werden soll. In Bezug auf apothekenrelevante Prozesse seien verlässliche ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen sicherzustellen und dort wo erforderlich, neu zu schaffen, heißt es. Der Antrag zielt unter anderem auf den Wildwuchs bei telemedizinisch erstellten Verschreibungen in Kombinationen mit Arzneimittelversandplattformen ab.
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Was den Nachwuchs und die Ausbildung betrifft, soll unter anderem die Novellierung der Approbationsordnung mithilfe eines Strategieplans zur Umsetzung und Weiterentwicklung des bestehenden Positionspapieres vorangetrieben werden. Außerdem wird gefordert, dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass PTA während der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung erhalten.
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Das Kapitel „Sicherstellung der Versorgung“ ist von den Lieferengpässen geprägt. Ein Leitantrag, der fünf Einzelanträge bündelt, befasst sich mit einer Erweiterung der Handlungsspielräume für Apotheken in Not- und Akutsituationen. So soll beispielsweise unter bestimmten Umständen ein Aut-simile-Austausch wieder möglich sein, so wie das gemäß der Pandemieregeln der Fall war, und Rezepturen oder Defekturen sollen von anderen Apotheken bezogen werden können. Zudem werden in diesem Block Maßnahmen gefordert, um sicherzustellen, dass die Inanspruchnahme der Dienstbereitschaft außerhalb der regulären Öffnungszeiten auf dringende Fälle beschränkt wird, die umgehend versorgt werden müssen.
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