Versorgungssicherstellung und Fachkräftesicherung in Apotheken
Es besteht Handlungsbedarf, um die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln mittelfristig zu sichern. Die Versorgung ist derzeit sichergestellt, jedoch wird sie im ländlichen Bereich häufig von nur wenigen Apotheken übernommen. Der Fachkräftemangel, ein wachsendes Stadt-Land-Gefälle in der Bevölkerung sowie die Abwanderung in andere Beschäftigungszweige können perspektivisch zu Versorgungseinschränkungenin der Fläche führen. Entsprechend sollen zeitnah Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine Gründung von Apothekenstandorten mit geringeren Struktur- und Personalanforderungen erleichtern. Das BMG plant daher die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:
1. Förderung von Filial- und Zweigapotheken
- Erhöhung der Anzahl möglicher Filialapotheken pro Hauptapotheke sowie vereinfachte Gründung von Zweigapotheken in strukturschwachen Gebieten.
- Erleichterte räumliche Anforderungen für Filial- und Zweigapotheken: Pflicht zur Vorhaltung eines Labors, eines Rezepturherstellungsplatzes und eines Notdienstzimmers entfällt
2. Fachkräftesicherung
- Erweiterte Vertretungsmöglichkeiten für erfahrene PTA in Filial- und Zweigapotheken bei Nutzung technischer Einrichtungen zur Videokonsultation (Telepharmazie).
- Ermöglichung flexibler Öffnungszeiten, um diese an Personalressourcen und Bedürfnisse der Versorgung vor Ort anzupassen.
- Möglichkeit der Neugründung für approbierte Apothekerinnen und Apotheker, die ihre Prüfung außerhalb Deutschlands bestanden haben. Fachkräfte aus dem Ausland können im Anerkennungsverfahren bereits wie Auszubildende für pharmazeutische Tätigkeiten eingesetzt werden
3. Honorierung
- Reform der Apothekenvergütung, um Honoraranreize für strukturschwache Standorte zu schaffen.
4. Entbürokratisierung
- Weitere Befugnisse der Apotheken beim Austausch von Kinderarzneimitteln der Dringlichkeitsliste: Austausch der Darreichungsform, Anfertigung und Abrechnung von Rezepturen (Pflegestudiumsstärkungsgesetz).
- Prüfung weiterer Möglichkeiten zur Entbürokratisierung bestehender Regelungen im Apothekenalltag.
Zeitplan: Vorlage ausgearbeiteter Vorschläge in Q4/23-Ql/24; Gesetzliche Umsetzung bis vss. Q3/24 möglich.
1 Kommentar
Lauterbachsche Apothekenvernichtung
von Jürgen Weinberg am 29.09.2023 um 10:04 Uhr
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