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Nach Verunreinigung mit Lidocain
Urteil im Glucose-Prozess: Zwei Jahre auf Bewährung für Apothekerin
Bereits vergangene Woche war das Urteil im „Kölner Glucose-Prozess“ erwartet worden, wurde aber vertagt. Jetzt wurde das Urteil für die Apothekerin verkündet – der vorgeworfen wurde, für die Verunreinigung einer Glucose-Mischung für einen Test auf Schwangerschaftsdiabetes und damit den Tod einer Schwangeren und den Tod ihres ungeborenen Babys verantwortlich zu sein.
Rund vier Jahre nach dem Tod einer jungen Frau und ihres per Notkaiserschnitt zur Welt geholten Babys durch verunreinigte Glucose hat das Kölner Landgericht eine Apothekerin am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Richter sprachen die 52-Jährige unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung schuldig.
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Laut Urteil war der Angeklagten ein fataler Fehler unterlaufen. Sie habe einen Rest des Betäubungsmittels Lidocainhydrochlorid für Glucose gehalten und dieses dann in ein Gefäß mit Glucose gefüllt. „Das Zusammenschütten von Substanzen aus zwei Gefäßen“ gelte in der Pharmazie jedoch als absolutes „No Go“, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Angeklagte habe gegen „allgemein anerkannte Regeln ihres Berufs“ verstoßen.
Ursprünglich war die Apothekerin unter anderem wegen versuchten Mordes durch Unterlassen angeklagt. An dieser Einschätzung hatte die Staatsanwaltschaft auch nach 16 Verhandlungstagen festgehalten und eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert. Die Verteidiger der Angeklagten hatten hingegen auf Freispruch plädiert.
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