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Deutscher Apothekertag 2023
DAT-Antrag: Zu Risiken und Nebenwirkungen …
Der Satz: „Zu Risiken und Nebenwirkungen …“ dürfte jedem bekannt sein. Ein Antrag auf dem Deutschen Apothekertag in Düsseldorf 2023 forderte nun, diese Formulierung zu ändern und den Beginn des Satzes durch „Zur sicheren Arzneimittelanwendung“ zu ersetzen – in der Folge entspann sich eine Diskussion um das Selbstverständnis der Apothekerschaft.
Es gibt Anträge, die kommen relativ unscheinbar daher und am Ende stellt sich heraus, dass in der Diskussion sich Grundlegendes über das Selbstverständnis der Apothekerschaft offenbart. So ein Antrag war der unter der Nummer 4.17, der den Gesetzgeber auffordern lassen wollte, „im Pflichttext einer Werbung für Arzneimittel außerhalb der Fachkreise nach § 4 Heilmittelwerbegesetz (HWG) die Worte ‚Zu Risiken und Nebenwirkungen‘ durch ‚Zur sicheren Arzneimittelanwendung‘ zu ersetzen“.
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Der Satz sei nicht mehr „zeitgemäß“, hieß es von den Antragstellern in der Debatte. Die Formulierung suggeriere dem Verbraucher, das Arzneimittel könnte unter Umständen gefährlich sein. „Daraus resultieren Skepsis, in besonderen Fällen sogar Angst und Ablehnung, die einer gelingenden Therapie, die ja nicht zuletzt die Bereitschaft und das Vertrauen der Anwendenden voraussetzt, entgegenstehen“, steht dazu in der Begründung des Antrags.
Der Antrag habe Charme, wurde dem entgegengesetzt. Allerdings blieben Arzneimittel „Hochrisikoprodukte“. Es gebe im Bundesgesundheitsministerium ohnehin Pläne, Apotheken ohne Apothekerinnen und Apotheker zu führen, ein solcher Antrag würde den Plänen von Karl Lauterbach in die Karten spielen.
Wie auch bei anderen Anträgen zuvor wurde die Meinung geäußert: „Es brennt wo ganz anders“, in diesem Fall mit der Aufforderung verbunden: „Lassen wir mal den Satz, so wie er ist“. Kritisiert wurde diese Haltung von der anderen Seite mit den Worten, dass dadurch der Eindruck entstehe, die Apothekerschaft dürfe nur noch über das Honorar diskutieren, es gehe ihr um nichts anderes mehr.
Am Ende dürften aber die Argumente, die auf eine Bagatellisierung von Arzneimitteln durch die Änderung der Formulierung warnten, überzeugt haben. Der Antrag wurde abgelehnt.
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