„Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber/Verordnungsgeber auf, die lange überfällige und dringend notwendige Erhöhung des Apothekenhonorars vorzunehmen und sicherzustellen, dass zukünftig regelmäßig und ohne Verknüpfung mit sachfremden anderen Themenfeldern eine automatische Anpassung erfolgt.
Hierzu ist das Fixum nach Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) auf 12,00 Euro netto pro Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels zu erhöhen und dieser Betrag dann ab 2025 mittels eines sachgerecht kompilierten Index anzupassen.
Der Apothekenabschlag gemäß § 130 Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ist auf 1,48 Euro netto (derzeit 1,77 Euro brutto) festzuschreiben.“
4 Kommentare
Kassenabschlag?
von Thomas B am 30.09.2023 um 13:55 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Kassenabschlag festschreiben?
von Dr Schweikert-Wehner am 29.09.2023 um 12:36 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
KASSENABSCHLAG?!?!?!
von Christoph Unglaub am 29.09.2023 um 10:11 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Wieso überhaupt noch ein Abschlag
von Apotheker außerhalb der Offizin am 29.09.2023 um 8:59 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.